Dbzfreak1337 (30.10.2013)
Thema: Fragen zur "Drosselkom"
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30.10.2013, 21:18 #1
Fragen zur "Drosselkom"
Wo Flatrate drauf steht, muss Flatrate drin sein
Das Landgericht Köln hat die Pläne der Telekom für eine Internet-Tempobremse abgewürgt. Der Richter erklärte die Vertragsklausel des Konzerns für ungültig. Welche Folgen hat das für Telekom-Kunden?
Damit hatte die Deutsche Telekom wohl nicht gerechnet. Erst kündigte das Unternehmen im Sommer eine Tempobremse bei Internetflatrates aus dem Festnetz an - und löste damit einen Sturm der Empörung aus. Die Telekom ruderte zurück. Nun untersagte das Kölner Landgericht die Drosselung ganz: Wo Flatrate draufsteht, muss auch Flatrate drin sein.
Was hatte die Telekom ursprünglich geplant?
Wenn Festnetzkunden der Telekom eine bestimmte Datenmenge im Monat überschreiten, sollten sie nur noch deutlich langsamer im Internet surfen können. Der Anschluss sollte ursprünglich auf das Schneckentempo von 384 Kilobit pro Sekunde gedrosselt werden. Die Tempobremse wurde später etwas gelockert und auf 2 Megabit/Sekunde hochgesetzt. Die Pläne sollten nicht vor 2016 umgesetzt werden, betonte das Unternehmen. Hintergrund ist auch der Ausbau der schnellen Internetverbindungen über Breitband. Das kostet viel Geld - das die Telekom wieder erwirtschaften muss.
Wie reagierten Nutzer?
Kunden waren verärgert, die Telekom wurde im Netz als "Drosselkom" verspottet. Innerhalb kürzester Zeit unterzeichneten tausende Menschen eine Online-Petition gegen das Vorhaben. Sie stören sich nicht nur an der Drosselung, sondern auch daran, dass die Telekom den eigenen Fernseh-Dienst Entertain nicht in die Volumenbegrenzung einrechnen will. Damit sehen Gegner das Prinzip der Netzneutralität verletzt, nach dem alle Daten im Internet gleich behandelt und nicht bevorzugt werden sollen. Inzwischen hat die Petition über 75.000 Unterstützer.
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30.10.2013, 21:37 #2
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Richtig so. Kann doch nicht sein, dass die Telekom den Netzausbau verpennt und das kurzerhand zum Problem des Kunden gemacht wird. Mal abgesehen davon ist die Telekom immer noch viel zu teuer, was machen die also mit der ganzen Kohle?
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Dbzfreak1337 (30.10.2013), TomatenKetchup (31.10.2013)
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30.10.2013, 23:01 #3
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Bei solchen Preisen dann noch das Internetvolumen zu beschränken, ist einfach nur dreist. Aber so wie's aussieht, sind die damit ja nicht durchgekommen.
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31.10.2013, 00:19 #4
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Also wenn ich mich nicht irre annoncieren doch so gut wie alle Anbieter für mobiles Internet irgendwelche Flatrates, aber im Kleingedruckten steht dann doch irgendwo, daß ab einem bestimmten Traffic gedrosselt wird. Mobilfunkanbieter dürfen das, aber Festnetzanbieter nicht?
Und eine Flatrate bleibt übrigens auch eine Flatrate, selbst wenn gedrosselt wird. Über die Geschwindigkeit sagt ja der Begriff selber gar nichts aus.
Es ist klar, daß die Telekom nicht einfach abgeschlossene Verträge mitten in der Laufzeit verändern kann. Aber soweit ich weiß ist ja sowieso die Laufzeit der Verträge auf maximal 24 Monate begrenzt, danach kann verlängert werden. Wenn also die Bedingungen des Vertrags dann an solch einer Laufzeitgrenze für den Kunden verändert würden, hätte der eine Chance, den Vertrag einfach nicht zu verlängern, auszusteigen. Ich kann gar nicht verstehen, was daran rechtlich unmöglich sein soll.
Na ja, die Telekom wird das nicht so stehen lassen, denke ich, und in weitere Instanzen gehen.Geändert von freulein (31.10.2013 um 00:19 Uhr)
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31.10.2013, 14:33 #5
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Du bezahlst aber für eine bestimmte Leistung. Und wenn du zb für 50Mbit/s bezahlst und auf 2Mbit/s gedrosselt wirst, wird deine Leistung erheblich eingeschränkt. Vergleichbar wenn du einen Porsche mietest und ab 50km ihn beim Vermieter gegen einen Smart austauschen musst und immer noch den Preis des Porsches bezahlst.
Außerdem geht man als Kunde davon aus, dass eine Flatrate auch wirklich eine Flatrate ist, ohne Einschränkungen. Das sind die Begründungen des Gerichts, die finde ich auch nachvollziehbar.
Was gerade im Mobilfunkbereich mit Flatrates gemacht wird ist meiner Ansicht nach bewusste Irreführung. Sicher bezieht sich eine Flatrate streng genommen nicht auf die Surfgeschwindigkeit. Aber durch die extreme Drosselung ist die Leistung für die man bezahlt kaum mehr vernünftig nutzbar, daher sehe ich diese Tarife als Volumenpakete. Dementsprechend sollten sie auch als solche verkauft werden. Das ich im Falle einer Überschreitung immer noch WhatsApp für Textnachrichten nutzen kann und mir der Anschluss nicht abgedreht wird ist ein Extra-Feature womit man werben kann. Aber man sollte es nicht umgedreht als Flatrate verkaufen und nur im Kleingedruckten auf die Drosselung hinweisen.
Für den Mobilfunkbereich wäre dieses Urteil natürlich ebenfalls gültig. Die Verbraucherzentrale in NRW will daher solche Anbieter abmahnen, wenn das Urteil rechtskräftig wird: Verbraucherzentrale: Klagen auch gegen andere Drosselungsanbieter - Golem.de
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Darkfield (31.10.2013), Dbzfreak1337 (01.11.2013), TomatenKetchup (31.10.2013)
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31.10.2013, 15:38 #6
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milchbubix (01.11.2013)
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01.11.2013, 09:17 #7
AW: Fragen zur "Drosselkom"
Mobil FLAT, ohne Limitierung? Wird es nicht geben!
Das kann man auch fast Wörtlich aus dem LG-Urteil/der Urteilsbegründung heraus lesen.
Der Tenor lautet:
Für die Allgemeinheit war es so zu verstehen, dass bei einem Festnetzanschluss FLAT eben unbegrenzt bedeutet.
Im Mobil-Bereich war von Anfang an eine Limitierung vorhanden, die auch im Allgemeinen akzeptiert wurde.
Die Teleblöd möchte allerdings ganz klar "Parallelanbieter" trocken legen und ihre Produkte (hier vor allem IPTV) gefördert sehen,
dass aber sehen die drei Richter vom LG anders.
In einem Nebenwort wird dann auch brav der Knackpunkt angesprochen "versteckte Nebenkosten", und solche wurden schon
hinreichend vom BGH abgewatscht.
Ich hoffe inständig das geht in Revision, durch alle Instanzen bis zum BGH, damit allen ISPs klar gemacht wird das
so etwas klare Abzocken des Kunden ist.Geändert von Darkfield (01.11.2013 um 09:17 Uhr)
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
Doofheit ist keine Entschuldigung.
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01.11.2013, 12:27 #8
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01.11.2013, 12:36 #9
AW: Fragen zur "Drosselkom"
RA Thomas Feil bringt es ziemlich genau auf den Punkt:
Darf Telekom drosseln? (LG Köln
Folgen für die Kunden
Durch die mediale Präsenz des Urteils geraten einige Einschätzungen rechtlich daneben: das Urteil bedeutet nämlich nicht das Ende der Drosselung, sondern nur das Ende des Bewerbens einer Flatrate als gedrosselte Flatrate. Kurz: die Telekom darf nun nicht mehr so tun, als wäre endloses Surfen mit endloser Geschwindigkeit im Tarif enthalten. Somit stärkt das Urteil dennoch die Verbraucherrechte, denn die Angebote werden nun transparenter zu gestalten sein, und somit ergeben sich bessere Vergleichsmöglichkeiten für den Endkunden.Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
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Sky.NET (01.11.2013)
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01.11.2013, 12:39 #10
AW: Fragen zur "Drosselkom"
Das war ja schon vorher klar, dass die die Tarife nur umbenennen müssen.
Im Grunde bedeutet das lediglich das Ende von Flatrates in den Angeboten der Telekom.Java:
Spoiler:
Lustige Quotes:
Spoiler:
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Darkfield (01.11.2013)
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