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12.09.2014, 17:33 #1
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Thanked 9.403 Times in 3.239 PostsMitfahr-Dienst Uber im Rechtsstreit
Der Mitfahr-Dienst Uber stand bereits in der jüngsten Vergangenheit unter rechtlichem Beschuss seitens des Taxi-Gewerbes: Er ermöglicht es Privatpersonen gegen Entgelt an Mietwagen mit Fahrer oder auch Privatpersonen zu vermitteln. Eine App reicht aus, um sich durch das Mitnehmen von Leuten etwas dazuzuverdienen - oder gleich selbst "Taxi" zu spielen. Für die zu befördernde Person soll die Fahrt dadurch deutlich günstiger werden, da Extrakosten von klassischen Taxis wie Fahrpreisanzeiger oder Funkanlage entfallen. Besonders dem Taxi-Gewerbe gefällt dies natürlich überhaupt nicht, weswegen diese Branche vehement gegen Uber vorzugehen versucht. Resultat waren Verbote in einzelnen Städten Deutschlands, die durch Widerspruch des Mitfahr-Dienstes teilweise wieder aufgehoben wurden. Uber kündigte jedoch an in Deutschland weiterhin seine Dienste anzubieten - trotz Verbotes.
Nun sind die klassischen Taxibetreiber einen Schritt weiter gegangen: Erstmals wurde einem privaten Fahrer aus Frankfurt per einstweiliger Verfügung untersagt, Fahrgäste der Uber-App gegen Entgelt zu befördern. Hierfür sei eine Genehmigung nach dem Personenförderungsgesetz notwendig. Dies ist auch ein Kritikpunkt der Taxiverbände: Sie kritisieren, dass ein Großteil der privaten Uber-Fahrer nicht die in diesem Gewerbe üblichen Auflagen erfüllen. Auch ein angemessener Versicherungsschutz für alle Personen würde nach Meinung der Taxiverbände häufig fehlen.
Quelle: heise.de
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13.09.2014, 06:40 #2
AW: Mitfahr-Dienst Uber im Rechtsstreit
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Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
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Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
Doofheit ist keine Entschuldigung.
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