Darkfield (03.07.2013), ThunderStorm (02.07.2013), xOneDirectionx (02.07.2013)
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02.07.2013, 17:29 #1
Pornos zu primitiv für Urheberrecht
Pornos zu primitiv für Urheberrecht
Legendäre Zitate wie "Warum liegt da Stroh?" könnten in Zukunft auch völlig legal im Netz verbreitet werden. Wer ohne Genehmigung des Urhebers Filme aus Tauschbörsen lädt, macht sich strafbar – so lautete bislang die eindeutige Rechtsprechung der Gerichte. Doch nun kommt dieser Grundsatz ins Wanken, da Pornofilme unter Umständen gar kein Urheberrecht genießen.
Zu diesem Urteil kam zumindest das Landgericht München I in einem Beschluss vom 04. Juni, der nun publik wurde. In dem Fall hatte ein amerikanisches Unternehmen, das als Rechteverwerter mehrerer Porno-Produktionen auftritt, von O2/Telefonica die Herausgabe der Verbindungsdaten eines Kunden verlangt. Der Kunde soll sich über eine Tauschbörse die Filme "Flexible Beauty " und "Young Passion" heruntergeladen haben. Da Telefonica sich weigerte, die Verkehrsdaten offenzulegen, ging der Fall vor Gericht.
Dort musste die amerikanische Antragstellerin eine folgenschwere Niederlage hinnehmen: Das Gericht bestätigte, dass Telefonica die Anschlussdaten nicht herausgeben muss – da die betroffenen Pornofilme zu primitiv seien, um Urheberschutz zu genießen. Diese bislang einmalige Rechtsauslegung geht davon aus, dass simple Schmuddelfilme ohne ausschmückende Handlung grundsätzlich nicht schützenswert sind.
In dem Gerichtsbeschluss heißt es:
Die Kammer unterstellt daher, dass […] der 7 Minuten und 43 Sekunden lange Film ["Flexible Beauty"] lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise zeigt […]. Hierfür kann kein Schutz als Filmwerk (§ 94 UrhG) beansprucht werden. Es fehlt offensichtlich an einer persönlichen geistigen Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG)." In Bezug auf den zweiten Film "Young Passion" sei "davon auszugehen, dass es sich auch bei diesem Film mit einer Länge von 19 Minuten und 34 Sekunden […] um reine Pornographie handelt, die keinen Schutz als Filmwerk für sich beanspruchen kann.Geändert von Fif (02.07.2013 um 17:29 Uhr)
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02.07.2013, 20:29 #2
AW: Pornos zu primitiv für Urheberrecht
Wenn schon bescheuerte Urteile gefällt werden, dann jetzt endlich mal gegen die wo die Inhalte produzieren und für die Verbraucher. Finde ich gut!
Zitat von helpster.de
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06.07.2013, 09:01 #3
AW: Pornos zu primitiv für Urheberrecht
In Deutschland gibt es das Recht auf Prostitution. Und ein Porno soll primitiver sein und somit kein Urheberrecht besitzen? Wenn man sich überlegt wieviel ein Pornodarsteller heutzutage verdient, ist diese Entscheidung eher unverständlich und wahrscheinlich kontraproduktiv für alle Regisseure.
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07.07.2013, 18:16 #4
- Registriert seit
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- Beiträge
- 43
Thanked 4 Times in 3 PostsAW: Pornos zu primitiv für Urheberrecht
Da musste ich jetzt doch etwas grinsen... ^ ^
@Waterpolo: Ehrlich gesagt verstehe ich den Vergleich nicht. Der Staat verbietet weder Prostitution noch Pornos, aber er bewertet beides auch nicht als Kunstform.
Und gerade weil man durch Pornos so gut verdient, gibt es doch so viele. Wenn die Filme jetzt minimal weniger Geld bringen, sehen sich vielleicht weniger Frauen dazu genötigt.
Hat also vielleicht auch seine Vorteile.
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07.07.2013, 19:14 #5
AW: Pornos zu primitiv für Urheberrecht
Es geht um 08/15 Pornos, nicht um Pornos in die sichtlich Energie reingesteck wurde (Pirates mal als Beispiel genannt, da gibts aufwändige Kostüme, ein Quäntchen Story usw.), rumficken und cam drauf halten kann schließlich Jeder, das ist in dem Fall aber dann keine Kunst
und somit auch nicht schützenswert.
Java:
Spoiler:
Lustige Quotes:
Spoiler:
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