1. #1
    Avatar von Mr.Bombastic
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    Standard [Übersicht] Änderungen im Jahr 2015

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    2015 klopft langsam aber sicher an die Tür und wird am 01.01. mit neuen gesetzlichen Regelungen und allgemeinen Änderungen ins Haus fallen. Damit auch ihr eine Übersicht habt und nicht ahungslos bleibt erstelle ich diesen Beitrag.

    GESETZLICHE Änderungen
    Spoiler:
    Brief-Porto
    Ab 2015 werden Standardbriefe mit einem max. Gewicht von 60 Gramm um 2 Cent erhöht. Nun steht der Preis auf 62 Cent. Kompaktbriefe (max. 50 Gramm) werden stattdessen um 5 Cent reduziert (85 Cent).

    Mindestlohn
    Mit dem neuen Jahr gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50€/Stunde. Diese Regelung trifft aber nicht für jeden zu. So sind Minderjährige ohne Berufsabschluss, Azubis und Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung ausgeschlossen. Zeitungszusteller erhalten die Regelung erst ab 2017.

    Krankenversicherungsbeiträge
    Beiträge der Krankenkassen werden mit 2015 um 0,9% gesenkt. Somit stehen diese auf 14,6%. Arbeitgeber- und nehmer werden dabei die Hälfte der Anteile übernehmen. Achtung: Krankenkassen können aber einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser hängt von dem Einkommen ab. Wie hoch dieser Beitrag ist, bestimmten die Krankenkassen selbst.

    Harzt IV
    Neuer Regelsatz für Alleinstehende: dieser steigt nun um 8€ auf 399€/Monat. Wenn zwei Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten sie nun 360€ p.P. Das sind 7€ mehr als 2014.

    Biomüll
    Biomüll muss nun bundesweit getrennt gesammelt werden. Laut Bundesumweltministerium haben bereits rund 340 der etwa 400 Stadt- und Landkreise eine Biotonne eingeführt, jetzt müssen die restlichen nachziehen.

    Steuersünder
    Ab dem 01.01.2015 gelten neue Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder: Steuerhinterziehung bleibt grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000€ straffrei (ehemalig 50.000€).

    Kaffeemaschinen
    Ab 2015 dürfen nur noch Kaffeemaschinen verkauft werden, die sich automatisch abschalten. Geräte mit Thermoskanne müssen nach fünf Minuten den Warmhalte-Modus beenden, solche mit Glaskanne nach 40 Minuten.

    Bestellerprinzip für Makler
    Bisher war es so, dass bei einem Wohnungswechsel der Mieter die Kosten für die Vermittlung bezahlt hat. Ab 2015 soll das nicht mehr gelten. Das sogenannte Bestellerprinzip tritt in Kraft: wer dem Makler den Auftrag erteilt, muss auch die Kosten übernehmen. Genau: Wenn der Wohnungseigentümer den Makler beauftragt, Interessenten für die neue Mietwohnung zu finden, muss er auch die Provision bezahlen. Wenn man aber als Mieter ausdrücklich einen Makler anheuert, eine neue Wohnung zu finden, kann dieser einem die Provision selber in Rechnung stellen.

    Rundfunkbeitrag fällt minimal

    Ab April 2015 sinkt die Gebühr für Rundfunkt von 17,98€ auf 17,50€/Monat.

    Kirchensteuer wird automatisch abgebucht

    Schwarzfahren nun teurer
    Zwar nicht ab dem 01.01.15, aber schon im Frühjahr des nächsten Jahres wird die Geldstrafe von 40€ auf 60€ erhöht. Zuletzt wurde diese Buße 2003 von 30€ auf 40€ erhöht.

    Beitragssatz Rentenversicherung sinkt
    Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt von 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent


    Änderungen für AUTOFAHRER
    Spoiler:
    Fahrzeuge online abmelden
    Fahrzeuge können ab 2015 online beim Kraftfahr-Bundesamt abgemeldet werden.
    Voraussetzungen:
    Neuer Personalausweis zur Online-Identifizierung
    Fahrzeugschein neuer Generation
    Stempelplakette auf dem Kennzeichen


    Kennzeichen-Mitnahme
    Bei einem Umzug (in eine andere Stadt oder anderes Bundesland) kann das alte Kennzeichen am Fahrzeug belassen werden. Auch wenn ein Halterwechsel erfolgt. Eine Ummeldung muss jedoch trotzdem erfolgen.

    Kurzzeit-Kennzeichen
    Bisher gab es die 5-Tage gelbweißen Überführungsnummern auch für Fahrzeuge, die keine gültige HU besitzen. Ab dem 01.04.2015 wird dies nicht mehr so sein.

    E-Call-System für PKWs
    Die Infrastruktur für automatische Notrufsysteme werden nach und nach in die Autos geschafft. E-Call-System nennt sich das Ganze und wird ab dem 01.10.2015 Pflicht für alle PKWs und leichte Nutzfahrzeuge bis 2,5 Tonnen. Dieses System aktiviert sich, wenn die Sensoren einen schweren Zusammenstoß registrieren und übermitteln die Daten automatisch - mit dem genauen Zeitpunkt, den Standort und die Fahrtrichtung.

    Strengere Abgasnormen
    Benzin- und Dieselmotoren aller Neuwagen müssen ab dem 1. September 2015 die strengere Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Dieselfahrzeuge dürfen pro Kilometer nur noch 80 statt bisher 180 Milligramm Stickoxide (NOx) ausstoßen. Bei Benzinern sinkt der zulässige Stickoxid-Wert auf 60 Milligramm pro Kilometer.

    Änderungen im Verbandskasten
    Neue Verbandkästen mussen der geänderten DIN 13164 entsprechen. So hat sich der Inhalt geändert. Mitgeführt muss jetzt z.B. zwei Feuchttücher und ein 14teiliges Pflasterset. Bisherige Kästen müssen aber nicht ausgetauscht werden, sofern sie nicht abgelaufen sind.


    Was sagt ihr zu den ganzen Änderungen? Was klingt für euch mehr oder weniger sinnvoll?

    LG.
    Geändert von Mr.Bombastic (31.12.2014 um 12:57 Uhr)

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  3. #2

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    Standard AW: [Übersicht] Änderungen im Jahr 2015

    So einiges muss nicht sein, tut hier aber nichts zur Sache. Finde es wirklich gut, dass du für uns alles aufgelistet hast. Danke dafür. Hätte ich sonst nicht so kompakt erfahren.

    Für mich ist die Passage mit dem Bestellerprinzip für Makler interessant und das werde ich jetzt auch genauer nachlesen, da ich Mitte Januar umziehen werde und dann Mitte Februar wieder. Hat mich ein wenig geärgert, dass ich Provisionen für den Makler doppelt bezahlen muss, aber anders ging es nicht. So aber kann es ja sein, dass ich die Kosten gar nicht tragen muss. ;-)

  4. #3

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    Standard AW: [Übersicht] Änderungen im Jahr 2015

    Das ist doch schon wieder Scheiße was da passiert.

    Weniger sinnvoll:

    Jetzt senken sie die Beiträge bei den Krankenkassen 0,9 % - dürfen aber Zusatzbeiträge erheben? Die Krankenkassen sind mittlerweile nichts anderes als "Sparkassen".

    Hartz IV Aufstockung! Immer mehr und mehr Geld! So werden die meisten erstrecht zu Hause bleiben.

    Mir ist es egal ob eine Briefmarke teurer wird. Ist doch jedes Jahr das gleiche. Fahrkarten werden auch teurer. Taxifahren wird für einige nicht mehr drin sein wenn 25% Aufpreis zahlen muss. Wer ist denn so bekloppt? NUR im äußersten NOTFALL.

    Hoffentlich wird der Mindestlohn noch irgendwann aufgestockt, denn 8.50 sind immer noch zu wenig! Minijobber bekommen auch 8.50 Euro ABER Brutto/Netto - während Vollzeitarbeitnehmer noch Abzüge haben. Das finde ich auch nicht unbedingt richtig.

  5. #4
    Avatar von Nuebel
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    Standard AW: [Übersicht] Änderungen im Jahr 2015

    Wow, netter Einfall mit den Kaffeemaschinen. Muss ich mir die dann auch im Ausland besorgen, wie die Glühbirnen.

    Dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt ist logisch, wo es unseren Rentnern doch so gut geht, dass sie Pfandflaschen nur aus Liebe zur Umwelt sammeln.
    Geändert von Nuebel (30.12.2014 um 20:31 Uhr)

  6. #5

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    Standard AW: [Übersicht] Änderungen im Jahr 2015

    Die rechtliche Änderung im Bezug auf Steuerhinterziehung ist hier extrem schlecht und auch nicht vollständig zusammengefasst. Genaueres könnt ihr hier nachlesen.

    Ansonsten herzlichen Dank für die Zusammenfassung, ist doch einiges dabei, was sich auf das tägliche Leben auswirkt.



    [www.piratenpartei.de]
    "Krieg ist Frieden; Freiheit ist Sklaverei; Unwissenheit ist Stärke"

  7. The Following User Says Thank You to xOneDirectionx For This Useful Post:

    Gameboy9 (01.01.2015)

  8. #6

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    Standard AW: [Übersicht] Änderungen im Jahr 2015

    Zusatzbeitrag: Liste - Krankenkassen.de

    Die Prozente, die, die Krankenkassen als Zusatzbeitrag verlangen, stehen fest. Wie ich sehe verlangt meine Krankenkasse 0,9 %, somit ändert sich nichts! Wenn ich immer höre "wir reduzieren nichts, wir legen Wert auf Leistung" - krieg ich einen dicken Hals.

    Denkt ihr drüber nach zu wechseln oder macht es wenig Sinn? Die Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen bleiben doch gleich?

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