Thema: Ehegattensplitting
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28.06.2013, 12:34 #1
Ehegattensplitting
Homo-Paare dürfen Steuern sparen
Das Ehegattensplitting für homosexuelle Paare kommt, beschloss der Bundestag. Das Parlament verwehrte gleichgeschlechtlichen Paaren gleichzeitig aber ein weiteres bedeutendes Recht.
Drei Wochen nach dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag die steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe beschlossen. Das Ehegattensplitting, das bislang Mann und Frau mit Trauschein vorbehalten war, gilt künftig auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft von Schwulen und Lesben. Anfang des Monats hatten die Karlsruher Richter geurteilt, dass die bisherige Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist.
Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerbelastung verheirateter Paare gesenkt. Die Ausweitung dieser Regelung auf die rund 34.000 gleichgeschlechtlichen Partnerschaften kostet den Staat pro Jahr etwa 55 Millionen Euro. Hinzu kommen einmalig rund 150 Millionen Euro, weil das Verfassungsgericht eine rückwirkende Änderung der Steuergesetze zum 1. August 2001 verlangt hat - seit diesem Datum gibt es in Deutschland die eingetragene Lebenspartnerschaft.
Etwa die Hälfte der Mindereinnahmen entfällt auf Länder und Gemeinden. Deshalb muss noch der Bundesrat zustimmen, was jedoch als sicher gilt. "Wer die gleichen Pflichten übernimmt, der muss selbstverständlich auch die gleichen steuerlichen Rechte erhalten", sagte der CDU-Abgeordnete Olav Gutting.
Gleichstellung bei Adoptionen abgelehnt
Keine Mehrheit gab es im Bundestag für die Forderung nach einer vollen Gleichstellung der Homo-Ehe im Adoptionsrecht. Ein entsprechender Änderungsantrag der Grünen wurde mehrheitlich abgelehnt - auch von der FDP, die das Vorhaben eigentlich befürwortet. Die Freidemokraten folgten jedoch der Koalitionsräson. Weite Teile von CDU und CSU sind gegen ein volles Adoptionsrecht für homosexuelle Paare.
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29.06.2013, 17:28 #2
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find ich gut auch als hetero...
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