HashTree (13.12.2013)
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12.12.2013, 18:01 #1
Anzeige wegen leichten Nackenklatscher?
Moin,
hab soeben eine Vorladung wegen Körperverletzung bekommen. Zur Vorgeschichte:
Habe einem Klassenkameraden 2 leichte (ehr freundschaftliche) "Nackenklatscher" während des Unterrichts verpasst. Der Kerl ist sofort zur Schulleitung gerannt und hat's gepetzt. Anschließend musste er ins Krankenhaus um festzustellen ob irgendwelche Schäden durch den/die Klatscher entstanden sind. Meine Frage ist, ob ich deswegen belangt werden kann, da es ja eigentlich durch sowas nicht zu einer Verletzung kommen kann. Genug Zeugen hab ich auch, weiß jedoch nicht für welche Seite diese Aussagen werden.
Soll ich zur Vorladung hingehen und meine Sicht der Sache schildern oder soll ich mir lieber einen Anwalt nehmen und nichts sagen?
Dies ist kein Thread zur Belustigung!
MFG
Rechtschreibfehler könnt ihr behalten.
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12.12.2013, 18:49 #2
AW: Anzeige wegen leichten Nackenklatscher?
Hey,
das wird garantiert eingestellt werden, sollte er kein ärztliches Attest haben, dass du ihm seinen Nacken hast komplett gebrochen und er sein Lebtag nicht mehr laufen kann.
- Sowas lächerliches habe ich schon lange nicht mehr gelesen.
Als hätte die deutsche Justiz nicht schon genug zu tun, meinen Vollidioten mit solchen Lapalien die Gerichte zu belästigen.
Nimm dir keinen Anwalt, geh nicht zur Anhörung. Kommt ein zweites Schreiben, gehst du hin und lachst die aus. - Sollte es - Herr Gott, verteil bitte Hirn! - zum Gerichtstermin kommen, nimmst du dir einen Anwalt, der dich schneller raushaut als Muhammad Ali ein Kindergartenkind im Boxkampf.
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UnReal (13.12.2013)
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12.12.2013, 18:54 #3
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Thanked 1.936 Times in 1.180 PostsAW: Anzeige wegen leichten Nackenklatscher?
Ich hätte eine Idee.
Du kannst ja sagen, dass Du homosexuell bist und sagen es war ein Necken (Annäherungsversuch) , dann
wirds nämlich wirklich lustig.
Ganz ehrlich, welches Opfer zeigt einen wegen einem Nackenklatscher an ..
Das was Bubble gesagt hat würde ich auch machen. Ich würde da nichtmal hingehen.
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12.12.2013, 19:13 #4
AW: Anzeige wegen leichten Nackenklatscher?
Scheint echt "freundschaftlich" gewesen zu sein.
Darauf würde ich nicht wetten.
1. leichte Körperverletzung -> wir reden hier nicht von Mordversuche Bubble, vielleicht könntest du ja mal etwas themenbezogener reagieren.
2. Eine Anzeige wegen "leichter Körperverletzung" ist gerade für solche Fälle gedacht in dennen man sich nicht mehr anders wehren kann wenn die "Kumpels/Freunde", um es in eurer Sprache auszudrücken "nicht checken", das man es nicht möchte !
3. Auf dich K0nTraK wird im schlimmsten Fall das zukommen, Zitat: "Die einfache Körperverletzung hat einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe".
Da du hoffentlich noch nicht vorgestraft bist, wird es wohl wenn die Klage durchkommt auf kleinere Geldstrafen hinauslaufen, die du an den "geschädigten Kumpel" zahlen müsstest.
Ich bin allerdings kein Richter und kann dir nicht sagen ob soetwas eingestellt wird. Gerade bei soetwas achtet man nämlich genau darauf was passiert ist.
Als Tipp noch. Geh zu ihm entschuldige dich, frag was los ist, ob du ihm wirklich weh getan hast und wenn ja entschuldige dich dafür.
Ein "Opfer" was damit anscheinend nicht einverstanden war und sich davon entweder gemobbt oder verletzt gefühlt hat.Geändert von Herox (12.12.2013 um 19:16 Uhr)
Nicht alles was glänzt ist Gold, manchmal muss man Dinge hinnehmen wie sie nunmal sind.
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12.12.2013, 19:24 #5
AW: Anzeige wegen leichten Nackenklatscher?
Hey,
meine Antwort war hinreichend auf das Thema bezogen. Je nach Ort und Zeit werden zahlreiche Strafverfahren, sollten sie "weitergehen", eingestellt, wegen Nichtigkeit und Geringfügigkeit. - Kumpel wurde verprügelt von einer Gruppe 20 Jahre alter Jugendlicher und wurde sehr schwer verletzt. Wurde eingestellt werden Geringfügigkeit. - Das heißt nicht, dass dem immer so ist: je nach Polizeibehörde, Ort, Zeit, Auslastung usw.
Die Leute verwechseln mittlerweile das Leben mit RTL, wo man mit jedem Dreck direkt zum Gericht geht. In 99% der Fällen reicht ein klares: "NEIN, ich möchte das nicht!" - Schulleitung wäre noch das ultima ratio. - Eine Entschuldigung wird da nicht mehr reichen. Bei Körperverletzung (auch leichter) gibt es öffentliches Interesse und kann nur von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.
Schmerzensgeld wird es nicht geben, höchstens eine Geldbuße und eventuell Sozialarbeit. - Wir können jetzt jede Eventualität diskutieren, bringt uns schlussendlich nichts.
Die Gerichte haben FREIHEIT in der Höhe zu entscheiden. - Schau mal nach, wie viele Jugendarrest-Stellen es in Niedersachsen (beispielsweise) gibt. Du wirst erschreckt sein.
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UnReal (13.12.2013)
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12.12.2013, 21:22 #6
AW: Anzeige wegen leichten Nackenklatscher?
mal davon ab wir waren nicht dabei können es nicht beurtelen
dazu wissen wir nicht was das für eine "memme" ist bzw in was für einem zusammenhang ihr steht
dazu muss man sagen vill. hatte er schon "leiden" ich habe mir z.b. im sommer den finger gebrochen
und bin zum ende hin "nur" mit einem verband (ohne schiene / gips) rumgelaufen hättes du mir da ein etwas festeren handdruck gegeben hättes DU dann mindestens ne gebrochene nase ^.^
also es war ein "körperlicher angriff" und wird auch als "leichte körperverletzung geahndet" und je nach deiner polizei akte (wer weiß wie "lieb" du bis dato warst" kanns etwas höher die strafe ausfallen
min, fallen gelassen
max geldstrafe (denke MAXIMAL 150€) ggf. sozialstunden (10-20stu)
fals du NICHT vorbestraft bist (was wir alle hoffen)
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13.12.2013, 02:47 #7
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Thanked 75 Times in 53 PostsAW: Anzeige wegen leichten Nackenklatscher?
Hallo K0nTraK,
wenn ihr in einem "freundschaftlichem" Verhältnis steht, denn rede doch einfach mit deinem "Kumpel". Entschuldige dich und bitte ihn, dass er die Strafanzeige zurück zieht. Oder würde dir das einen zu verweichlichten Eindruck hergeben?
Lieben Gruß
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13.12.2013, 03:20 #8
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Thanked 23 Times in 20 PostsAW: Anzeige wegen leichten Nackenklatscher?
Wenn das wirklich nur leicht und freundschaftlich war, dann kann man da ja wohl nix mehr erkennen und es ist lächerlich wenn der Arzt da was ausgestellt hat. Man kriegt von nem Nakenklatscher der einigermaßen stark ist einfach einen roten Nacken für so 20 Minuten. Da wird keiner ein Attest für ausschreiben. Geh zur Polizei und erzähl denen das mal. Da wird erstmal herzlich gelacht. Wenn alles fallen gelassen wurde würde ich dem Typen nochmal nen Nakenklatscher verpassen. Nur mal so am Rande. Wie alt seid ihr beiden?
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13.12.2013, 04:31 #9
AW: Anzeige wegen leichten Nackenklatscher?
Alte wasn das fürn opfer.
So einer hätte bei uns in nordstadt ein auf´s Maul bekommen. Lauch echt.
Sry.. ehhm das wird definitiv zurrück gezogen geh hinn und schildere deine Sicht.
Stell ihn als depp da und sag mir wo er wohnt -.- Lutscher
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Essah (14.12.2013)
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13.12.2013, 10:06 #10
AW: Anzeige wegen leichten Nackenklatscher?
Naaa, man wird langsam Erwachsen und merkt dass solche körperlichen Übergriffe Konsequenzen haben können wa?
Das erinnert mich an einen Vorfall aus meiner Schulzeit... da war son Typ der hat das bei mir auch gemacht als der Lehrer nicht hingeguckt hat, dummerweise hatte ich eines Tages genug davon, bin aufgestanden und hab den vom Stuhl gegen die Wand gekickt und auf ihn eingedroschen wien Irrer (ich war eig. schwächer als er, aber damit hätte der nicht gerechnet und hat den kürzeren gezogen). Lustigerweise hat der Lehrer mich gelobt und gefragt ob ich dem denn auch RICHTIG eine mitgegeben hab, nachdem der Mitschüler ausm Raum gelaufen is um sich das Blut ausm Gesicht zu waschen (Hauptschule, da gilt das Gesetz des Stärkeren xD)
Lass die Sache einfach auf dich zukommen und merk dir für die Zukunft, dass man andere Leute nicht ohne Zustimmung anfasst, völlig egal ob Nackenklatscher oder Streicheln.
Mach sowas nur noch bei Leuten, die das dann auch als Spass verstehen, oder wo du ihre Reaktion dahingehend einschätzen kannst.Java:
Spoiler:
Lustige Quotes:
Spoiler:
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Tony Montana (10.12.2014), UnReal (13.01.2014)
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