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  1. #1
    Avatar von TomatenKetchup
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    Standard Darf man einen zweiten Vornamen weglassen?

    Hallo,

    wenn ein Mensch Max-Peter Müller heißt, darf er den Zweiten Vornamen "Peter" weglassen und sich nur "Max Müller" nennen? Oder wäre das verboten?
    Im Personalausweis ist der zweite Vorname eingetragen. Dort steht also "Max Peter Müller".

  2. #2
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Darf man einen zweiten Vornamen weglassen?

    Kommt auf die Situation an!
    Beim Notar ist der vollständige Name Pflicht, und auch bei Verträgen sollte man immer mit vollem Namen unterschreiben.

    Im Alltag spielt der zweite (Ruf-)Name keine Rolle.
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
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    Doofheit ist keine Entschuldigung.

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    TomatenKetchup (21.09.2014)

  4. #3
    Avatar von Flo
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    Standard AW: Darf man einen zweiten Vornamen weglassen?

    Ich habe auch einen Zweitnamen, der aber im Vergleich zu meinem Freund auf bisherigen Zeugnissen etc. nie von der Stadt o.ä. aufgeführt wurde. Ich hab noch nie mit ihm unterschrieben oder ihn weitergehend beachtet, auch wenn er im Ausweiß steht.
    Hat bisher auch keiner gemeckert.




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    Gangstersheep (18.09.2014), TomatenKetchup (21.09.2014)

  6. #4
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Darf man einen zweiten Vornamen weglassen?

    Interessanter Aspekt:
    Rechtliche Seite von Doppelnamen | Forenarchiv | Alle Antworten für Eltern

    Fazit:
    Werden die beiden Vornamen mit Bindestrich geschrieben, ist der zweite Vorname Pflicht!
    Vornamen ohne Bindestrich können wahlweise benutzt werden (respektive der Erste der in der Geburtsurkunde genannte Rufname).

    Beispiel:
    Lassmiranda Dennsiewillja (Kann)
    Lassmiranda-Dennsiewillja (Muss)

    http://www.myvideo.de/watch/6368872/..._Dennsiewillja
    Geändert von Darkfield (18.09.2014 um 08:39 Uhr)
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    TomatenKetchup (21.09.2014)

  8. #5

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    Standard AW: Darf man einen zweiten Vornamen weglassen?

    Jup so kenn ich es auch wie Darkfield es rausgesucht hat, ich habe einen Zweitnamen aber den schreibe ich nur auf Verträge und bei sehr wichtigen Dingen auf, weil er auch im Perso steht. Bei kleineren Sachen
    allerdings gebe ich ihn nie an, warum auch, bringt mir auch nichts und niemand muss meinen Zweitnamen wissen.

    Meine Schwester allerdings hat einen mit Bindestrich, deshalb darf sie immer ihren ewig langen Namen überall raufkritzeln. Bei unwichtigen Dingen allerdings gibt sie ihn auch nicht an, weil es merkt meistens eh keiner und es intressiert eigentlich auch keinen.

  9. The Following User Says Thank You to Toaster For This Useful Post:

    TomatenKetchup (21.09.2014)

  10. #6

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    Standard AW: Darf man einen zweiten Vornamen weglassen?

    Sehe ich so wie Toast - bei normalen Verträgen wo es nicht verlangt wird, kann man den 2. Namen weglassen. Meist steht dann dort: Geburtsname oder Vollständiger Name.
    Bei Kreditverträgen gibt man immer den kompletten Namen an oder bei Eröffnung von Girokonten zB.
    Kommt immer drauf an.... Wenn du jetzt online nur ein Casino-Konto eröffnest, da reicht der Vor- und Nachname.

  11. The Following User Says Thank You to Silent For This Useful Post:

    TomatenKetchup (21.09.2014)

  12. #7
    Avatar von TomatenKetchup
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    Standard AW: Darf man einen zweiten Vornamen weglassen?

    Zitat Zitat von Darkfield Beitrag anzeigen
    Werden die beiden Vornamen mit Bindestrich geschrieben, ist der zweite Vorname Pflicht!
    Jetzt wird es kompliziert:
    Nehmen wir an, ein Mensch schaut in seiner Geburtsurkunde nach und dort steht sein Name mit Bindestrich. Dieser Mensch schaut sich anschließend seinen Personalausweis genau an und stellt fest, dass dort kein Bindestrich vorhanden ist. Der Personalausweis wird aber schon seit Jahren verwendet, ohne dass es diesem Menschen aufgefallen ist, da es ja nur ein Bindestrich ist.

    Kann sich dieser Mensch nun auf seine Angabe im Personalausweis berufen, und somit den 2. Vornamen einfach weglassen?
    Oder ist sogar der Personalausweis dadurch ungültig? Der 2. Vorname wäre ja angegeben, nur eben ohne Bindestrich.

    Da ich Beispiele mag mache ich noch eines obwohl es klar sein müsste:
    In der Geburtsurkunde steht: Max-Peter Müller
    Im Personalausweis steht: Max Peter Müller

  13. #8
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Darf man einen zweiten Vornamen weglassen?

    Und wieder gibt's eine Regel!
    Alles was Notariell ist, bezieht sich auf die Angaben der Geburtsurkunde,
    auch wenn die meisten Notare es beim Perso belassen - und was nicht richtig ist.

    Und in dem Fall, wo der Bindestrick weg gelassen wird, ist die ausstellende Behörde schuld.
    Dann wird es zur "Kann-Regel".
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
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    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
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    Doofheit ist keine Entschuldigung.

  14. The Following User Says Thank You to Darkfield For This Useful Post:

    TomatenKetchup (02.10.2014)

  15. #9

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    Standard AW: Darf man einen zweiten Vornamen weglassen?

    Ich bin der Meinung, man kann weglassen was man will. Man kann sich ja schließlich auch Herr Meier oder Frau Müller nennen, anstatt Peter...Meier oder Petra...Müller und das beinhaltet dann nicht einen einzigen Vornamen. Es gibt ja auch Personen, mit was weiß ich 6 oder 8 Vornahmen, die würden ja nicht fertig werden wenn sie alles aufschreiben, das Papier und die Stifte würden auch knapp werden. Spaß bei Seite, niemand ist verpflichtet irgend etwas anzugeben. Bei gewichtigen Dingen muss man sich eh legitimieren. Bestimmte Personengruppen bzw. bestimmte Behörden können schließlich nach deinem Ausweis fragen, wenn sie es genau wissen wollen. Ansonsten haben es andere so hinzunehmen, wie viel du von deinem Namen preisgibst. Und noch etwas, auch deine Namen zu kürzen ist o.k. Ich habe noch nie erlebt, dass jemand Probleme bekommen hat weil er beispielsweise "Andreas Irgendwas Schneider" heißt und dann A. Schneider oder A. I. Schneider irgendwo angibt oder so unterschreibt.

  16. #10
    Avatar von campkudd
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    Standard AW: Darf man einen zweiten Vornamen weglassen?

    Im Normalfall schon. Sei den es ist etwas offizielles. Kredit, Kaufvertrag, ...
    Aber selbst beim Check in wird nicht mehr der volle Name benötigt.

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