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  1. #1
    Avatar von Benzol
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    Standard Darf man Sendungen von Öffentlich-Rechtlichen Sendern von Warez-Seiten herunterladen?

    Öffentlich-Rechtliche Sender wie ZDF oder Arte produzieren Sendungen und Dokus. Diese kann man häufig auch auf Warez-Seiten herunterladen, zum Beispiel Serienjunkies/Dokujunkies. Dass man privat produzierte Filme oder andere urheberrechtlich geschützte Werke von solchen Seiten nicht ohne Bezahlung herunterladen darf ist klar, da man keine Rechte an diesen Werken besitze, wenn man sie nicht käuflich erwirbt. Aber wie sieht es mit den produzierten Medien der Öffentlich-Rechtlichen aus? Diese werden ja von jedem einzelnen der Gesellschaft durch die GEZ-Gebühren finanziert, der man sich nicht entziehen kann. Als GEZ-Zahler habe ich so gesehen für diese Werke bezahlt. Daher müsste es doch legal sein, diese aus inoffiziellen Quellen wie den oben genannten Seiten zu laden, oder?

    Der Hintergrund dieser Frage besteht natürlich auch darin, dass die Inhalte der ÖR nur sehr begrenzt abrufbar sind, nicht selten lediglich wenige Tage. Inoffizielle Quellen ermöglichen es daher, die Medien auch nach dieser Zeitspanne noch sehen zu können. Als GEZ-Zahler müsste man auch dazu rein theoretisch berechtigt sein, da man wie gesagt für die Produktion dieser Inhalte zahlt. Und sogar zahlen muss. Bei jedem normalen Film oder Serie kann jeder Bürger selbst entscheiden, ob er ihn kaufen möchte oder nicht. GEZ ist so gesehen eher eine Steuer, da man verpflichtet ist sie zu bezahlen, egal ob man die durch die GEZ produzierten Medien nutzen möchte oder nicht.

  2. #2
    Avatar von ewasp
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    Standard AW: Darf man Sendungen von Öffentlich-Rechtlichen Sendern von Warez-Seiten herunterladen?

    Man darf die Ausstrahlungen herunterladen, z.B. aus den Mediatheken. Mit Hilfe des Mediathekviewers geht das unproblematisch. Die Nutzung von Warez-Seiten hingegen ist nicht zulässig. Vor allem wenn die Technik Peer to Peer verwendet wird. Allerdings stellt sich aus meiner Sicht die Frage, wie man Nachweisen will, woher eine Datei heruntergeladen wurde. Da die Filme von den Mediatheken heruntergeladen werden können, ist der Besitz ja zulässig. Also liegt das Problem ja lediglich im Download. Serienjunkies z.B. nutzt OCH, wenn man von dort heruntergeladen hat ist der Besitz legal. Lediglich der Vorgang des herunterladens ist in Frage zu stellen.
    Auch in einem Berg voller Scherben, kann man ein Muster erkennen.

  3. The Following User Says Thank You to ewasp For This Useful Post:

    Darkfield (17.01.2016)

  4. #3

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    Standard AW: Darf man Sendungen von Öffentlich-Rechtlichen Sendern von Warez-Seiten herunterladen?

    Diese Diskussion wird schon seit den Tagen der ersten Video Rekordern geführt. 1976 gingen sogar Filmfirmen gerichtlich gegen Sony und gegen die Einführung dieser Technik vor.
    Ein BGH Urteil besagt dass Video Aufnahmen aus dem Fernsehn privat kopiert und an bis zu 7 Freunde und Familienmitglieder weitergegeben werden dürfen. Jedoch darf daraus kein finanzieller Vorteil gewonnen werden sprich nichts verkauft werden. Auch ist die Verbreitung über Tauschbörden (illegale Quellen) damit untersagt. (Fernsehsendungen aufzeichnen: Erlaubt ? - Hardwarejournal.de).
    Nochmal komplizierter ist es mit Online-Rekordern. Hierzu gab es immer wieder unterschiedliche Urteile des BGH. Als Nutzer dieser Plattformen macht man sich nicht strafbar, wenn man einen solchen Dienst in Anspruch nimmt. Jedoch stehen solche Anbieter immer mehr in Deutschland unter Druck. Problematisch ist hier dass z.B. save.tv die Sendungen mehrfach kopiert und in andere Formate ablegt.

    Als GEZ Zahler hast du nicht das Recht die Sendungen illegal zu verbreiten. Du hast damit nur die Rechte erworben privat die Sendungen zu konsumieren und aufzunhemen mit dem Ziel sie jederzeit privat anschuen zu dürfen.
    Geändert von Rodley (16.01.2016 um 13:39 Uhr)

  5. The Following 2 Users Say Thank You to Rodley For This Useful Post:

    Darkfield (17.01.2016), TheRaven (25.01.2016)

  6. #4

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    Standard AW: Darf man Sendungen von Öffentlich-Rechtlichen Sendern von Warez-Seiten herunterladen?

    Zitat Zitat von Rodley Beitrag anzeigen
    Als GEZ Zahler hast du nicht das Recht die Sendungen illegal zu verbreiten. Du hast damit nur die Rechte erworben privat die Sendungen zu konsumieren und aufzunhemen mit dem Ziel sie jederzeit privat anschuen zu dürfen.
    Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege aber nach meinem Rechtswissenstand hast du was Fernsehformate angeht IMMER das Recht eine private Kopie anzufertigen.
    Sei es mit deinem Media Receiver, Software, Online-Videorekorder oder einfach mit deinem Handy. Das Recht gilt also nicht nur für öffentlich-rechtliche Sender.

  7. #5
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Darf man Sendungen von Öffentlich-Rechtlichen Sendern von Warez-Seiten herunterladen?

    STOPP!
    Wir driften hier langsam in Richtung Rechtsberatung ab ...

    Und um eines klar zu stellen:
    Man hat ein Recht auf Privatkopie, ABER nur DANN wenn man diese anfertigen kann OHNE einen Kopierschutz zu verletzten/umgehen!
    Einen Kopierschutz umgehen ist ILLEGAL.
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
    Doofheit ist keine Entschuldigung.

  8. #6

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    Standard AW: Darf man Sendungen von Öffentlich-Rechtlichen Sendern von Warez-Seiten herunterladen?

    Wenn ich das mit den Rechten und allem richtig verstanden habe ist es so, dass man sich alle Sendungen in den offiziellen Mediatheken herunterladen darf, allerdings nicht von One-click-hoster Seiten wie Uploaded.to oder Share-online.biz, da ich sehr stark bezweifle, dass die Leute die diese Dateien hochgeladen haben nicht die Urheberrechte von diesen Sendungen haben...von daher würde ich sagen, dass es nicht erlaubt ist...aber das ist nur meine Meinung und ich bin kein Anwalt ^^.

  9. #7

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    Standard AW: Darf man Sendungen von Öffentlich-Rechtlichen Sendern von Warez-Seiten herunterladen?

    Sich eine Kopie von Sendungen anzufertigen ist nicht immer erlaubt, da muß man klar unterscheiden zwischen verschiedenen Fällen: Während der Sender die Sendung ausstrahlt, darf eine Privat-Kopie der Ausstrahlung angefertigt werden. Während die Sendungen in der Mediathek angeboten werden, kann eine Privatkopie angefertigt werden, allerdings ist hier schon eine Grauzone erreicht. Die Sender scheinen es aber zu dulden, sonst hätten sie Mediathekview schon längst gedrosselt. Hat sich schon mal jemand gefragt, wieso man damit Sendungen von 60 Minuten Länge in 3 Minuten herunterladen kann, obwohl es für Streaming nur nötig wäre, die 60 Minuten-Sendung in 60-Minuten runterzuladen? Richtig! Weil die Sender es zulassen. Das können sie aber jederzeit abschalten, wenn sie wollen.

    Überhaupt nicht mehr darf eine Kopie angefertigt werden von Quellen, die nicht von den Sendern selber angeboten werden. Dies gilt auch für GEZ-Zahler im Falle von Sendungen öffentlich-rechtlicher Sender. So ist es ganz oft der Fall, daß die Sendungen, die das öffentlich-rechtliche Fernsehen ausstrahlt, diesen Sendeanstalten gar nicht gehören, sondern der sog. Rechteinhaber eine ganz andere Firma ist. Diese Rechteinhaber kalkulieren den Preis, den sie von den ÖR für die Ausstrahlung verlangen, nach Reichweite, Zahl der Ausstrahlungen usw. Das Recht auf unbegrenztes Kopieren egal wo durch egal wen wäre aber eine Totalabtretung der Rechte, ein Totalverkauf der Sendung. Dafür bezahlt aber das ÖR nicht, sondern sie bezahlen nur für eine begrenzte Aussendung, wobei die Rechte beim Besitzer verbleiben. Bei den meisten Spielfilmen gehört auch die Verbreitung über Mediathek nicht zum Rechtepaket dazu, daß der ÖR von den Rechteinhabern kauft. Daher sind die meisten Spielfilme gar nicht in der Mediathek anzuschauen.

    Das ist so wie wenn ihr eine Wohnung an jemanden für 2 Monate vermietet. Anschließend ziehen 20 Leute ein die sagen: Nö, das war doch nicht Miete für 2 Monate, sondern damit haben wir doch die Wohnung gekauft, die gehört uns jetzt.

    Auch Ausstrahlungen des ÖR, deren Rechte der ÖR selber hat, gehören nicht dem GEZ-Zahler. Das ÖR behält sich das Recht vor, etwa durch DVD-Vermarktung in einer Mischkalkulation die Belastung des GEZ-Zahlers mit den Produktionskosten zu mindern. Das würde nicht oder viel schlechter funktionieren, wenn jedem GEZ-Zahler alles von den ÖR jemals produzierte gehören würde... denn wieso sollte dann ein GEZ-Zahler eine Serien- oder Doku-DVD von Sendungen kaufen? Die GEZ-Zahlung gibt nur das Recht, die aktuell vorhandenen ÖR-Angebote zu konsumieren.

    Das alles soll keine Rechtsberatung sein, sondern nur eine Darstellung der rechtlichen Lage im Zusammenhang mit Ausstrahlungen oder anderen Zurverfügungstellungen von Sendungen durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten, wie ich sie sehe.
    Geändert von freulein (25.01.2016 um 23:58 Uhr)

  10. #8

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    Standard AW: Darf man Sendungen von Öffentlich-Rechtlichen Sendern von Warez-Seiten herunterladen?

    Meiner Meinung nach darf man das machen. Aus meiner Sicht werden diese Sendungen auch öffentlich ausgestrahlt und dürfen somit auch legal und kostenlos gesaugt werden. es gibt ja auch viele kostenlose applikationen, wie die mediathek. die du auf fas jeder homepage eines tc senders findest.

  11. #9
    Avatar von Cole
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    Standard AW: Darf man Sendungen von Öffentlich-Rechtlichen Sendern von Warez-Seiten herunterladen?

    Ich denke auch, dass letztendlich darum geht ob die GEMA, Sony Entertainment und sonstige die Hand drauf halten und aufhalten. Man kann sie ja schließlich auch ganz normal
    aufnehmen. VHS, DVD, Festplattenrekorder, Save TV, usw.

  12. #10
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Darf man Sendungen von Öffentlich-Rechtlichen Sendern von Warez-Seiten herunterladen?

    Zitat Zitat von aristo42 Beitrag anzeigen
    Meiner Meinung nach darf man das machen.
    Siehste, Deine Meinung interessiert da aber keinen - es sei denn Du wärst Rechtsanwalt?!
    Es gilt immer noch unser Rechtssystem, und da sind gewisse Dinge NICHT erlaubt.

    Noch einmal:
    - Es ist erlaubt eine Privatkopie zu erstellen, wenn
    - - man keinen Kopierschutz umgeht
    - - kein Recht verletzt

    Und nach dt. Recht gilt: Unwissenheit schützt NICHT vor Strafe (auch nicht im Zivilrecht).

    Dann wäre da noch die Differenzierung zwischen Zivil- und Strafrecht!
    Wenn Euch die Rechteinhaber mit einer Abmahnung beglücken, dann bewegen wir uns im Zivilrecht!
    Bekommt Ihr Post vom Staatsanwalt, dann sprechen wir vom Strafrecht ...

    Also, bitte nicht Würfeln, Knochenlesen oder im Kaffeesatz etwas deuten!
    Macht Euch vorher schlau und handelt erst DANN.
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
    Doofheit ist keine Entschuldigung.

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