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07.01.2017, 06:35 #1
Firma als Privatperson abmahnen
Hallo,
soweit ich informiert bin, ist nur ein Mitbewerber zum Abmahnen berechtigt. Sagen wir als Beispiel, VW hat kein rechtsgültiges Impressum auf ihrer Homepage. Demnach könnte VW zum Beispiel von Daimler-Benz abgemahnt werden.
Als Konsequenz bedeutet das aber: Wenn eine Privatperson, die in keiner Hinsicht im Wettbewerb mit VW steht diesen Verstoß entdeckt, und dagegen vorgeht, kann VW von dieser Privatperson nicht abgemahnt werden.
Welche Mittel hat eine Privatperson dann in diesem Falle? Es kann ja nicht sein, dass die Privatperson tatenlos zuschauen muss, wie geltendes Recht gebrochen wird, nur weil es sich um eine Privatperson ohne wettbewerbsrechtliche Verbindung handelt. Müsste in diesem Falle eine Anzeige erstattet werden? Welchen Unterschied hat dies gegenüber einer Abmahnung, außer, dass es in diesem Fall für das Unternehmen keine Möglichkeit gibt, sich "freizukaufen"?
Im Krieg gibt es keine Gewinner, nur Verlierer!
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07.01.2017, 13:10 #2
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Thanked 3 Times in 3 PostsAW: Firma als Privatperson abmahnen
Quelle
Nur so als Gedanken Stütze!Geändert von Fritz (07.01.2017 um 14:00 Uhr) Grund: 1:1 Kopie
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