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  1. #1
    Avatar von DotNet
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    Standard Ist versehentliches schwarzfahren strafbar?

    Hallo,

    folgende Situation: Ein Interregio-Zug fährt eine Strecke von A über B nach C. Wobei es sich hier um größere Städte handelt, sodass die Fahrt von einem Punkt zum anderen nicht nur ein paar Minuten sondern deutlich länger dauert. Man möchte nun die Strecke von A nach B zurücklegen und kauft eine Fahrkarte hierfür. Doch nun verpasst man ungewollt den Ausstieg in A, zum Beispiel weil man im Zug eingeschlafen ist. In diesem Falle hat man ja keine andere Wahl, als die Strecke von B nach C zurückzulegen, wenn der Zug unterwegs nicht mehr hält.

    Nun gilt das Ticket aber nicht für diese Strecke (B -> C), sondern nur für A -> B. Der grundsätzliche Delikt des "Schwarzfahrens" dürfte ja wohl in § 265a Erschleichen von Leistungen geregelt sein. Dort ist aber von der bewussten Absicht die Rede ("[...] in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten"). Im genannten Szenario ist aber genau dies eben nicht der Fall: Man hat ja überhaupt nicht die Absicht, die Zeche für eine in Anspruch genommene Leistung zu prellen. Sondern die Person wollte nur von A nach B, und hat dafür auch bezahlt.

    Aber wie sieht dieser Fall aus, wenn auf der Fahrt von B nach C der Schaffner kontrolliert?
    Erfüllt dieses Beispiel auch den Tatbestand des Schwarzfahrens, obwohl keinerlei Absicht vorlag, wie vom Gesetzgeber definiert?

    Im Krieg gibt es keine Gewinner, nur Verlierer!

  2. #2
    Avatar von Dr. Bastardo
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    Standard AW: Ist versehentliches schwarzfahren strafbar?

    Wirst du erwischt beim Schwarzfahren musst du mit Strafen rechnen. Egal ob es versehentlich ist oder nicht. Du steigst auch nicht versehentlich in den Zug oder? - Auch Ausreden helfen bei uns nichts, entweder du zahlst oder es kommt irgendwann ein Polizeibrief wo du eine Polizeistrafe zahlen musst. Zahlst du diese nicht, kannst du die Schwedischen Gardinen von ihnen betrachten.

    Auch wie du oben geschrieben hast, es steht geregelt das du einen GÜLTIGEN Fahrschein dabei haben musst, indem Fall ist er nicht vorhanden. Somit musst du mit einer Strafe rechnen außer du hast einen gut aufgelegten Kontrolleur gefunden.

  3. #3
    Avatar von Quasar
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    Standard AW: Ist versehentliches schwarzfahren strafbar?

    Also DotNet ich denke es wird einfach ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben und fertig ist die Sache.
    Einschlafen kann jeder, einen gültigen Fahrschein hast du aber dennoch nicht, daher dann das erhöhte Beförderungsentgelt.

    Freiheits- oder Geldstrafen werden erst verhängt, wenn du z.B. 5-15x in einem Jahr erwischt wirst, da kann ja auch nicht mehr von "immer eingeschlafen" die Rede sein.
    Es sei denn du hast ein Schlafproblem, aber da muss dann ein Arzt für Klarheit schaffen.
    Geändert von colasuchti (26.11.2016 um 01:06 Uhr)

  4. #4
    Avatar von IceNet
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    Standard AW: Ist versehentliches schwarzfahren strafbar?

    Kommt, denke ich mal, sehr auf den Schaffner an.

    Mir ist auch schonmal passiert, das ich nach einer durchgemachten Nacht von einem Ende von Wien ins andere fahren wollte (Fahrdauer ca. 35min), bin aber dann viel zu weit gefahren (anderes Bundesland).
    Habe das den zuständigen in deren Häuschen erklärt, auch meine gültige Fahrkarte von A nach B gezeigt (Man sah mir an das ich total übermüdet war) und die haben dann dem Schaffner im Zug zurück bescheid gesagt.

    Der gab sein OK und hat dann auch geschaut, ob ich bei der richtigen Station aussteige.

    Mir wurde auch erklärt, dass sie keine schlafenden Gäste im Zug wecken dürfen bzw. angreifen dürfen (Weil ich nachfragte, warum man mich bei der Kontrolle nicht aufgeweckt hat)

  5. The Following User Says Thank You to IceNet For This Useful Post:

    Garrix (27.11.2016)

  6. #5
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Ist versehentliches schwarzfahren strafbar?

    Wie war das noch hier in Deutschland?
    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
    Doofheit ist keine Entschuldigung.

  7. #6
    Avatar von scofield
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    Standard AW: Ist versehentliches schwarzfahren strafbar?

    Normalerweise ist es ja so, dass wenn du Erwischt wirst eine Staftzahlung leisten sollt. Meistens ist das mit 40 Euro geregelt. Wenn du das bezahlst ist die Sache vom Tisch und es gibt keine Stafrechtlichen konzequenzen.

  8. #7

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    Standard AW: Ist versehentliches schwarzfahren strafbar?

    Bei uns sind die Schaffner ziemlich nachsichtig. Angenommen du hast eine Dauerkarte und hast sie zuhause vergessen, glauben sie dir das meist. Ich hatte zumindest noch nie einen Fall erlebt, wo jemand wirklich dafür Strafe zahlen hätte mussen. Oft kann es aber auch sein, dass die Schaffner die Leute bereits kennen. Ich denke, in deinem konkreten Fall ist es dein Problem, wenn du im Zug einschläfst und die Haltestation verpasst. Musst du dir halt ein Ticket für die Strecke von B nach C kaufen. Ich denke es ist deine Schuld wenn du im Zug einschläfst, könntest nur Glück haben wenn du auf einen netten Schaffner triffst.

  9. #8
    Avatar von ZarneXxX
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    Standard AW: Ist versehentliches schwarzfahren strafbar?

    Ich war mal einem Kollegen zu Besuch der sehr weit weg wohnte (ich in Köln und er in Mannheim).
    Ich hab für 1 Tag im Hotel übernachten müssen weil er Probleme mit seiner Frau hatte.
    Leider war die Hotel gebühren etwas höher als erwartet und musste den günstigsten Hotel nach einem Nachlass bitten.
    Diesen habe ich bekommen.
    Am nächsten Tag hatte ich kein Geld für ein Ticket zu ihm (Von Mannheim zu einem Dorf daneben).
    Ich hatte keine Wahl als dort Schwarz zu fahren, weil ich sonst nicht an meine Sache/Geld komme.
    So wie es Gott wollte, ist ein Kontrollöl gekommen.
    Ihm habe ich dann meine Situation gesagt, ich zeigte ihm mein Leeres Portmonee und das ich gar nicht von hier kam.
    Er gab mir für diese eine mal dann einen Freischein.
    Er sagte das er mir das glaubt und er es toll fande, das ich so ehrlich zu ihm war. (Wahrscheinlich weil ich ihm direkt gesagt habe: Ich fahre schwarz weil...)

    Also für mich gilt: Es kommt drauf an. (Kontrollöl, Überzeugung, Grund usw.)
    Geändert von ZarneXxX (26.11.2016 um 22:11 Uhr)

  10. #9

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    Standard AW: Ist versehentliches schwarzfahren strafbar?

    Versehentliche Straftaten sind auch strafbar. Sonst würde das doch jeder behaupten, dass er von der Regel nichts gewusst hat und man könnte sich jede Kontrolle sparen. Wie heißt es doch immer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

  11. #10

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    Standard AW: Ist versehentliches schwarzfahren strafbar?

    Das ist eine Straftatt und wird dementsprechend bestraft da helfen auch keine Ausreden wie schon gesagt "unwissenheit schützt nicht vor Straffe ".

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