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  1. #1

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    Standard Pausen in der Ausbildung (U18)

    Ich mache aktuell eine Ausbildung.l, bin noch gut 3 Monate 17 Jahre alt. Ich weiß, dass ich als U18 eigentlich Pause machen muss. 1 Stunde bei einer Arbeitszeit von 8 Stünden am Tag.

    Folgendes Problem jetzt, meine Zugverbindung zum Arbeitsplatz ist bedeutend scheiße, um es auf gut deutsch zu sagen. 2 Züge pro Stunde, einer um 50, der nächste um 10. Wenn ich Pause mach, bekomm ich den um 10 nach nicht und darf dann erst mal ne gute dreiviertel Stunde warten. Also mach ich aktuell gar keine Pause. So komm ich auch mit meinen Wochenstunden perfekt hin.

    Gemäß §11 JuArbSchG muss mir der Arbeitgeber ja eine Stunde Pause gewähren. Gewährt bekomme ich sie ja, nutze sie bloß nicht. Ist das rechtlich so in Ordnung?

    Bitte nur sinnvolle Antworten, alles Andere wird reportet.



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  2. #2
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Pausen in der Ausbildung (U18)

    Er muss Dir die Pause nicht nur Gewähren, der Ausbildungsbetrieb ist sogar VERPFLCIHTET zu dieser Pause!
    Und schlimmer noch, er muss die Einhaltung der Pausenzeiten sogar kontrollieren.

    Verstößt er gegen diese "Aufsichtspflicht" kann im eine empfindliche Geldbuße drohen, bis hin zum Entzug der Möglichkeit auszubilden.

    Also NEIN, solange Du noch U18 bist ist das rechtlich NICHT OK.
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
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  3. The Following User Says Thank You to Darkfield For This Useful Post:

    xOneDirectionx (23.10.2013)

  4. #3

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    Standard AW: Pausen in der Ausbildung (U18)

    Danke schon mal für die Antwort. Jetzt interessiert mich nur noch, in welchem Gesetz das verankert ist. Habe darüber nichts genaueres finden können.



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  5. #4
    Avatar von Bubble
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    Standard AW: Pausen in der Ausbildung (U18)

    http://www.gesetze-im-internet.de/bu...chg/gesamt.pdf

    Unter

    Fünfter Abschnitt
    Straf- und Bußgeldvorschriften

    steht sowas.
    Geändert von Bubble (23.10.2013 um 13:47 Uhr)

  6. #5

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    Standard AW: Pausen in der Ausbildung (U18)

    Hier in dem von dir verlinkten Dokument geht es aber auch nur um das Gewähren der Pause. Gewähren durch den Arbeitgeber und in Anspruch nehmen durch den Arbeitnehmer sind zwei verschiedene paar Schuhe.



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  7. #6
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Pausen in der Ausbildung (U18)

    Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Informationen, Urlaub

    §§ 58-60 Jugendarbeitsschutzgesetz: Straf- und Bußgeldvorschriften

    Obwohl Verstöße gegen das JArbSchG in der Praxis häufig vorkommen, sind sie kein Kavaliersdelikt und können mit empfindlichen Geldstrafen bis maximal 15.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Wenn zum Beispiel ein Arbeitgeber die Arbeitszeiten der Jugendlichen, wie in § 48 Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben, nicht öffentlich aushängt, kann er mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro belegt werden.
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  8. #7

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    Standard AW: Pausen in der Ausbildung (U18)

    Schön, sagt jetzt was außer die Höhe der Strafe? Mich interessiert, in welchem Gesetz die Pflicht dazu verankert ist.



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  9. #8
    Avatar von Bubble
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    Standard AW: Pausen in der Ausbildung (U18)

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist Teil des Arbeitsrecht. Er hat sich dran zu halten, weil du unter 18 bist!
    Er hat dafür zu sorgen, dass das JArbSchG von seiner Seite aus erfüllt wird. Alleine dadurch, dass er dich eingestellt hat. Im Übrigen: dass du in der Zeit nach Hause kommst sagt keiner. Du sollst dich ausruhen. Im Pausen Bereich, Café, Park, whatever.

  10. The Following User Says Thank You to Bubble For This Useful Post:

    Darkfield (24.10.2013)

  11. #9

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    Standard AW: Pausen in der Ausbildung (U18)

    Ich denke mal, dass du deinen Chef damit in die Sch.... reitest, sofern du deine Pause nicht nimmst. dein Chef ist dazu verpflichtet, deine Pausenzeiten zu überwachen, auch in der Hinsicht, dass du sie einhälst. Wie schon hier genannt wurde, muss er mit empfindlichen Strafen rechnen, sofern du diese nicht einhälst.

    PAUSE
    Wie lange kann/muss ich Pause machen?
    Wenn du unter 18 Jahre alt bist, musst du bei einer Beschäftigung von mehr als viereinhalb Stunden mindestens eine halbstündige Pause machen. Diese kannst du am Stück oder aufgeteilt nehmen. Ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden ist eine Stunde Pause nötig (§ 11 JArbSchG).
    Wenn du volljährig bist und mehr als sechs Stunden am Tag arbeitest, musst du eine Pause von 30 Minuten machen. Ab einer Arbeitszeit von neun Stunden ist eine Pause von 45 Minuten nötig (§ 4 ArbZG).

    Mein Chef sagt, ich muss zwischen der Arbeit Pausen machen. Ich würde aber lieber durcharbeiten und dann abends früher nach Hause gehen. Geht das?
    Nein. Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben. Du musst Pausen machen, damit du dich zwischendurch erholen und nach der Pause ausgeruht weiterarbeiten kannst.

    Quelle

  12. #10

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    Standard AW: Pausen in der Ausbildung (U18)

    Rechtlich in Ordnung ist es nur nicht, weil er nicht überwacht, dass du deine Pause machst.
    Aber wenn er es überwachen würde, würdest du die 3/4 Stunde warten MÜSSEN, also sei doch froh?

    Er kann schließlich auch nichts dafür, dass nur 2x die Stunde ein Zug fährt und ihn deswegen wie schon gesagt in die scheiße zu reiten ist auch nicht wirklich nett - kleinere Betriebe können bei den Geldstrafen schnell Pleite gehen und dann hast du auch keinen Arbeitsplatz mehr wenn es hart auf hart kommt.

    Frag doch nach, ob du eventuell früher anfangen kannst zu arbeiten und dafür auch früher gehen kannst, damit du den Zug noch kriegst?

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