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14.01.2016, 19:08 #1
Muss "Gefahr im Verzug" bewiesen werden?
Das eigene Auto ist gesetzlich ähnlich stark geschützt wie die Wohnung. Wollen Polizisten Auto oder Wohnung durchsuchen, benötigen sie einen richterlichen Beschluss. Aber es gibt eine Ausnahme: Gefahr im Verzug. Würde ein Schaden eintreten oder ein Beweismittel verloren gehen wenn sofortiges Handeln unterlassen wird, dürfen Polizisten auch ohne Durchsuchungsbeschluss in diese privaten Räume eindringen.
Nun stellt sich die Frage, ob und wie so etwas bewiesen werden muss? Wenn die Polizei einen Autofahrer kontrolliert könnte sie ja einfach behaupten, es roch im Auto nach illegalen Drogen, um es verbotenerweise durchsuchen zu können. Keiner hat die Möglichkeit es später nachzuprüfen. Und wenn das Wort eines Polizisten gegen einen normalen Bürger steht, ist absehbar, wem geglaubt wird. Wie wird die Beweislast hier also rechtlich geregelt? Muss ein Polizist im nachhinein beweisen können, dass tatsächlich Gefahr im Verzug vorlag?
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15.01.2016, 22:48 #2
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Thanked 1.399 Times in 884 PostsAW: Muss "Gefahr im Verzug" bewiesen werden?
Die Aussage eines Beamten hat immer mehr Gewicht als jede andere. Der Beamte wird glaubhaft versichern, dass er zu dem Zeitpunkt den Eindruck hatte, Gefahr sei im verzug. Damit muss er nichts mehr beweisen.
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16.01.2016, 06:38 #3
AW: Muss "Gefahr im Verzug" bewiesen werden?
Ist doch gaaaaanz einfach!
Kontrollen der Polizei, also eine ganz normale Fahrzeugüberprüfung, führt KEIN Polizist alleine durch - schon wegen der Beweiskraft!
Der eine Kollege wird dem Andere ggf. die "Gefahr im Verzug" bestätigen, und somit wäre ein solcher Zugriff gerechtfertigt, bewiesen und legitim.
Sollte Jemandem durch einen solchen Zugriff ein Schaden entstanden sein, eine aufgebrochene Türe, eingeschlagene Scheibe bei einem Auto oder Ähnliches,
dann muss der Geschädigte das auf dem Weg der Zivilklage einfordern - hier muss dann der Klagende dem Beklagten nachweisen das "KEINE Gefahr im Verzug" war.
Klingt blöd, ist aber so in unserem Rechtssystem.
In Deutschland bekommt JEDER sein Recht, wenn er sich das Recht (Anwaltsgebühren, Gerichtskosten) auch leisten kann.
Hat jemand ein Geringes Einkommen, dann kann er einen Gerichts- und Anwaltskostenzuschuss beim Amtsgericht beantragen,
dann kommt der Staat - nach Prüfung auf Erfolgsaussicht - ggf. den Rechtsstreit ganz oder teilweise bezahlt.Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
Doofheit ist keine Entschuldigung.
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16.01.2016, 09:49 #4
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Thanked 63 Times in 44 PostsAW: Muss "Gefahr im Verzug" bewiesen werden?
Sorry, aber "stark geschützt" ist heuer nirgendwo mehr was - schon gar nicht irgendwelche Privaträume.
Sogar jedes Amt darf Deine Privatadresse an jedermann rausgeben, sogar an Firmen wie die GEZ.
Was die Polizei betrifft, so muß die gar nichts beweisen, die können einfach behaupten was sie wollen.
Warum das so ist? Weil es den wunderbaren "Beamtenstatus" gibt - als Staatsbediensteter darf jeder machen was er will.
Wenn Du also als Privatbürgerlein mit irgendeinem Polizisten in Kontakt kommst, und der hat normalerweise einen Kollegen dabei,
dann darf der mit Dir machen was er will, weil er es nachträglich dann schon begründen können wird.
Dafür sorgt die Polizeischule, wo man z.B. Polizeirecht lernt, und dann weiß jeder Polizist ganz genau, wie er vorgehen muß.
Die Polizei kann sich also so gut wie alles erlauben - es sei denn Gewalt, wenn diese auf Video aufgenommen wird.
Noch schlimmer ist der Bundesgrenzschutz: der darf, wie jeder Grenzer, alle Deine Sachen nach Lust und Laune durchwühlen,
und Du bist dann der Depp, der wieder einräumen muß, während der Grenzer mit den Kollegen einen Kaffee trinkt und über Dich sich amüsiert.
Alles schon selbst erlebt... Es gibt also keinen Schutz der Privatsphäre gegenüber dem Staat, und ich bezweifle daß es den jemals gegeben hat.
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16.01.2016, 11:59 #5
AW: Muss "Gefahr im Verzug" bewiesen werden?
Wenn man in eine Kontrolle kommt, hat man kaum eine Chance sich gegen eine Kontrolle des Fahrzeugs zu wehren. Wenn die Polizei wissen will, was im Kofferraum ist, wollen sie halt den Verbandskasten, das Warndreieck oder ähnliches sehen. Das Wageninnere zerlegen werden sie aber ohne einen trifftigen Verdacht nicht.
Auch in einem Berg voller Scherben, kann man ein Muster erkennen.
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