1. #1
    Avatar von ThunderStorm
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    Standard Schwarzfahren legal wenn man es offensichtlich tut'?

    Moin! Hier erzählt man sich zurzeit die Geschichte von einem Mann der folgendes gemacht hat: Er hat sich einen Pullover gekauft auf dem in großer Schrift "Ich habe kein Ticket und Fahre schwarz" geschrieben steht. Er wurde in der Bahn kontrolliert und als er keinen Fahrschein hatte wollten sie natürlich seine Personalien. Er weigerte sich aber seinen Ausweis zu zeigen und er wurde festgehalten bis die Cops kamen. Der Mann ist aber der Meinung dass er sich nicht strafbar gemacht hat. Seine Ansicht: Er hat sich keine Leistung erschlichen und es auch nicht versucht weil er ja auf seinem Pulli geschrieben hatte dass er schwarz fährt und es jeder sehen konnte. Somit hätte ihn der Kontrolleur gar nicht erst festhalten dürfen. Mich würde interessieren ob das stimmt


    Zitat Zitat von helpster.de
    Festplatten von 2 Gigabyte RAM sind mittlerweile günstig zu haben.

  2. #2

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    Standard AW: Schwarzfahren legal wenn man es offensichtlich tut'?

    Gehört habe ich diese Gesichte noch nicht, aber kann es mir nicht vorstellen, dass diese wahr ist. Sobald man in ein öffentliches Verkehrsmittel steigt akzeptiert man ja deren AGB und wenn man nicht damit einverstanden ist darf man auch nicht mitfahren und dort ist es ja festgelegt das man ohne gültigen ausweis nicht einsteigen darf.
    Geändert von Sewo (01.05.2014 um 02:41 Uhr)

  3. #3
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Schwarzfahren legal wenn man es offensichtlich tut'?

    Vorsätzlicher Betrug bleibt vorsätzlicher Betrug, und wird nur noch verschlimmert in dem man den ankündigt!
    Vor einem Richter wird der Betreffende keine Milde erwarten können, trotz Aufdruck auf der Kleidung.
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
    Doofheit ist keine Entschuldigung.

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  5. #4
    Avatar von NGX Soldier
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    Standard AW: Schwarzfahren legal wenn man es offensichtlich tut'?

    also mir wäre es neu das es auf Grund dessen legal wäre, weil Schwarzfahren ist nun mal Schwarzfahren :-)
    Wissen ist Überzeugung.
    Überzeugung ist leicht zu manipulieren.
    Ist Wissen also Lüge?

    (Hamlet)

  6. #5
    Avatar von milchbubix
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    Standard AW: Schwarzfahren legal wenn man es offensichtlich tut'?

    Kann das zwar nicht belegen aber ich habe auch mal gehört/gelesen, dass wenn man den Bus/Bahn-fahrer drauf aufmerksam macht das man kein Ticket besitzt, es kein Schwarzfahren ist. Natürlich hat der Fahrer Hausrecht und kann dich deswegen ganz einfach rauswerfen aber solange man das nicht verheimlicht ist es kein Schwarzfahren.


    Egal was du hast, es ist nie das was du willst.

    Denkbar finde ich auch, daß es außerirdische Lebensformen geben kann, die es darauf abgesehen haben, die Erde zu erobern, um sich hier anzusiedeln. Dabei wären die Menschen ja eher störend. Die Außerirdischen inszenieren dann solche Katastrophen wie 9/11 und legen falsche Spuren, um die Menschheit gegeneinander aufzuhetzen, damit sie sich selber ausrottet.


  7. #6
    Avatar von Sky.NET
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    Standard AW: Schwarzfahren legal wenn man es offensichtlich tut'?

    Zitat Zitat von Darkfield Beitrag anzeigen
    Vorsätzlicher Betrug bleibt vorsätzlicher Betrug
    Per definitionem ist "Betrug" immer vorsätzlich, es gibt keinen Betrug ohne Vorsatz.

    @Topic
    Ich wäre da vorsichtig, denn im Grunde ist es nicht möglich, legal schwarz zu fahren, ausser ein Busfahrer lässt dich noch mitfahren, nachdem du ihm mitgeteilt hast, dass du kein Ticket hast.
    In der Bahn ist das sowieso nicht möglich, die DB hat Hausrecht auf ihren Bahnsteigen und bei fast jedem Eingang zu Bahnsteigen steht ein Schild 'Das Betreten des Bahnsteigs ohne gültigen Fahrschein ist untersagt'.
    Dh. es wird pauschal verboten, da kannst du dich nicht mit rauswinden, indem du es zugibst.
    Java:
    Spoiler:

    Lustige Quotes:
    Spoiler:
    Zitat Zitat von Hydra Beitrag anzeigen
    Hier (in Deutschland) kann man keine andere tolle Aktivitäten machen, als zu chillen, shoppen, saufen und Partys feiern xD Ich habe nichts gegen ab und zu mal saufen und Partys feiern, aber das ist doch nicht wirklich das wahre Leben o_o
    Wieso das Internet für die meisten Leute gefährlich ist:
    Zitat Zitat von Silent Beitrag anzeigen
    Ich weiß ja nicht was der Sinn dahinter steckt es heißt immer "security reasons".

  8. #7
    Avatar von Mr.Bombastic
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    Standard AW: Schwarzfahren legal wenn man es offensichtlich tut'?

    Einfach: Schwarzfahren ist Beförderungserschleichung. Und indem du diese Erschleichunt vorher "ankündigst" - durch auffällige Schilder oder Sprüche auf T-Shirts, kann dir keine Anzeige für's Schwarzfahren angehängt werden. Aber den letztlich erhöhten Strafbetrag von 40€ musst du trotzdem bezahlen.

    LG.

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  10. #8
    Avatar von Sky.NET
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    Standard AW: Schwarzfahren legal wenn man es offensichtlich tut'?

    Ah stimmt!
    Das hatte ich noch vergessen, Erschleichung von Leistungen ist nur bei einer tatsächlichen Erschleichung möglich, diese entfällt, wenn du dich mitteilst UND es dir erlaubt wird, trotz fehlendem Ticket mitzufahren!(!!!!!)

    Den vom TE erwähnten fall gab es wirklich:
    http://www.kostenlose-urteile.de/AG-...e.news9275.htm

    Damit ist die Frage wohl beantwortet.
    Java:
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    Lustige Quotes:
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    Zitat Zitat von Hydra Beitrag anzeigen
    Hier (in Deutschland) kann man keine andere tolle Aktivitäten machen, als zu chillen, shoppen, saufen und Partys feiern xD Ich habe nichts gegen ab und zu mal saufen und Partys feiern, aber das ist doch nicht wirklich das wahre Leben o_o
    Wieso das Internet für die meisten Leute gefährlich ist:
    Zitat Zitat von Silent Beitrag anzeigen
    Ich weiß ja nicht was der Sinn dahinter steckt es heißt immer "security reasons".

  11. #9
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Schwarzfahren legal wenn man es offensichtlich tut'?

    @Sky
    Nicht ganz richtig!
    - Objektiver Tatbestand
    - Subjektiver Tatbestand

    Dann haben wir da noch den "versuch des Betrugs", Trickdiebstahl oder oder oder ...

    Es wird im Strafrecht schon unterschieden ob man wissentlich oder unwissentlich Betrügt!
    Der Staatsanwalt muss einem dann den Vorsatz nachweisen, andernfalls "In dubio pro reo".

    Anders sieht es da im Zivilrecht aus, hier wird der Beklagte mit einem Vorwurf konfrontiert und
    muss sich gegen diesen wehren (mit entsprechend belegten Beweisen).

    Und wieder anders sieht es im Steuerrecht aus, und da hast Du vollkommen Recht!
    Im Steuerrecht ist JEDES Vergehen Vorsätzlich.
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