nawh (29.11.2012)
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29.11.2012, 18:01 #11
AW: Arbeitgeber sucht nur weibliche Bewerber
Falsch!
So leicht ist es eben nicht.
Damit würdest du ebenfalls gegen das Gesetz verstoßen.
§ 120 Abs 1 Strafgesetzbuch stellt die Verwendung eines Tonaufnahmegerätes oder Abhörgerätes unter Strafe, wenn dies dazu dient, sich von einer nicht öffentlichen und nicht für denjenigen zur Kenntnisnahme bestimmten Äußerung, Kenntnis zu verschaffen. Die Strafdrohung beträgt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bzw. bis zu 360 Tagessätzen Geldstrafe. Gegen Verletzungen des sogenannten Rechts am eigenen Wort kann somit grundsätzlich sowohl zivil- als auch strafrechtlich vorgegangen werden.
Eine andere Sache ist es allerdings, ob rechtswidrig erlangte Tonaufnahmen als Beweismittel in gerichtlichen Verfahren herangezogen werden dürfen. Eine neue Entscheidung des OGH (1Ob172/07m) stellt für derartige Tondokumente und Aufzeichnungen einen bedenklichen Freibrief bei gerichtlicher Verwertung aus.
Also geb ich dir nen Tip, lass es einfach gut sein.
Lg: NEOGeändert von NEO (29.11.2012 um 18:04 Uhr)
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29.11.2012, 18:18 #12
AW: Arbeitgeber sucht nur weibliche Bewerber
Sei doch froh, dass er dir gleich gesagt hat, dass er keine Männer sucht und du somit die Absage schon da hattest. Sonst hättest du eine Bewerbung geschickt und er hätte sich entweder gar nicht gemeldet oder eine Absage geschickt, wie Comu schon sagte.
Nimm es einfach so hin. Außerdem wurde hier keine diskriminiert, wenn er keine Männer sucht, dann sucht er keine. Ganz einfach.
Und natürlich darf er das, er darf sich seine Mitarbeiter wohl selbst aussuchen. Unnötige Diskussion.
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