1. #1
    Avatar von StarWarsFan
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    Standard Ausgedachte Daten bei Anmeldungen strafbar?

    Hallo,

    für die Anmeldung bei einigen Seiten muss man ja viele private Daten angeben wie Name und Anschrift. Manche wollen sogar die Telefonnummer oder Handynummer haben. Ein Beispiel ist der kurioserweise beliebte Freemailer gmx: Name, Anschrift, Geburtstag, Handynummer wollen die haben. Wie ist es rechtlich zu bewerten, solche Anmeldungen mit

    1. ausgedachten Daten auszufüllen, beispielsweise "Max Müller, Blumenweg 8, 85471 München"
    2. bewusst unsinnigen Angaben zu füllen, beispielsweise in alle Felder "Peter" reinschreiben und bei der Telefonnummer 01234567 oder ähnliches

    Und nein, ich möchte nicht hören ob die Gefahr dass so was verfolgt wird gering ist! Das weiß ich selber. Ich möchte wissen wie es vom rechtlichen Aspekt her ist, also ob es ein Gesetz gibt dass mich verpflichtet meine echten Daten anzugeben um einen Dienst nutzen zu können. Die AGB wäre dann meine 2. Frage, ich gehe davon aus dass dort etwas zu verankert ist und natürlich die Frage entsteht in wie weit daraus ein rechtlicher Anspruch gegen den Nutzer begründet sein kann. Gelesen habe ich sie natürlich nicht, das sind mit Datenschutzvereinbarung 25 Seiten, und ich bin kein Anwalt als dass ich so was wie einen Roman lesen kann.

  2. #2
    Avatar von qmiq
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    Standard AW: Ausgedachte Daten bei Anmeldungen strafbar?

    Ist knifflig. Sobald du ein Vertragsverhältnis eingehst, könnte die Angabe von unwahren Daten als Betrugsversuch gewertet werden.

    Nun ist die Frage, ab wann da ein Vertrag entsteht, da auch ein kostenloser Service ein Vertrag darstellt. Von daher würde ich sagen, dass es rechtlich problemlos ist, wenn es nur um eine Registrierung geht (Mitglieder wie z.B. Forum). Bei allem was zu kostenpflichtigen Produkten führen kann, würde das wohl erst zu einem Betrugsversuch, wenn tatsächlich ein Betrug vorliegt (ob nun kostenpflichtige Angebote nicht bezahlen oder den Account für betrügerische Zwecke nutzen ist da eher egal). Auf jeden Fall verstößt es gegen die AGB und damit wird der Vertrag, ggf. rückwirkend, ungültig. Das könnte zu einem Schadenersatz führen, allerdings muss sowas in Deutschland auch gut begründet sein, also tatsächlich ein Schaden entstehen. Sowas könnte sein, dass Briefe an die angegebene Adresse verschickt wurden, die gar nicht ankommen können.

    Darüber hinaus kann man auch noch die einzelnen Daten betrachten. Eine Telefonnummer sollte z.B. keine Rolle spielen, Name und Anschrift sind da eher relevant.
    - But shit, it was 99 cents! -

  3. The Following User Says Thank You to qmiq For This Useful Post:

    Darkfield (02.07.2015)

  4. #3
    Avatar von sparkydog
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    Standard AW: Ausgedachte Daten bei Anmeldungen strafbar?

    Nun,...den Aussagen meines Vorschreibers, 'qmiq' schliesse ich mich vollinhaltlich an und versuche zusätzlich noch auf Grund meines eigenen Wissensstandes folgende Informationen zu geben:

    Grundsätzlich sind einige Tatsachen zu beachten:

    Es kommt darauf an, in welchem Staat der jeweilige Dienst, Programmbetreiber, usw., welchen Du in Anspruch nimmst, seinen Hauptsitz hat, denn diese dort geltenden rechtlichen Bestimmungen sind maßgeblich!
    Dies ist auch der Grund, warum zum Beispiel Google, Facebook & Co. wesentlich unvorsichtiger mit Kundendaten umgehen, als in Deutschland ansässige Betreiber.

    Wenn man sich bei Google registriert, um zum Beispiel ein Googlemail Konto zu errichten, so gilt US Recht, oder Irisches Recht, da Google's Europazentrale in Dublin ist. Bei Facebook wir das ähnlich sein.
    Auf Grund dieser Tatsache betreiben viele Firmen auch gerne Adressen in Weißrussland oder irgendwelchen Inseln. Auch Panama ist eine begehrte Adresse.
    Wenn man sich bei so einem Dienst anmeldet, so gilt das recht des jeweiligen Staates, in welchem die Hauptniederlassung, also die Registrierung der Firma erfolgte.
    Eines der Bestreben der Europäischen Union (EU) ist es, die jeweiligen länderspezifischen Gesetzmäßigkeiten anzugleichen.
    Der juristische Bereich (Gesetzgebung) besteht in Mitgliedsländern der EU aus zwei Bereichen - einem Strafgesetz, welches Vergehen gegen Leib und Leben, sowie gegen Vermögenswerte (mit Vorsatz) und einem Allgemeinen Gesetzbuch, welches den Rest, zum Beispiel die Strassenverkehrsordnung, das Eherecht, usw. regelt.

    Entscheidend ist, mit welchem Bereich man in Konflikt kommt. Beim Strafrecht ist in den meisten Fällen auch die Polizei involviert, wohingegen Verstöße gegen das allgemeine Gesetzbuch von Bürgern (auch Firmen gelten juristisch als Personen) untereinander belangt werden müssen. Im Regelfall kommt es dabei zu keinen Polizeieinsätzen.

    Betreffend der oben angeführten Frage wegen der unrichtigen Daten ist zu bemerken, dass dies nach europäischen Rechten (auch der einzelnen Mitgliedsländer) NICHT nach dem Strafgesetzbuch geahndet wird, bzw. es dieses mit Sicherheit NICHT betrifft.

    Im Umkehrfall heißt das, dass irgendwer juristisch aktiv werden müsste, um dich bezüglich der falschen Daten zu belangen.

    Natürlich ist das theoretisch möglich, jedoch ist es in der Praxis technisch schwer möglich, da die Europäische Union zum Glück die Vorratsdatenspeicherung in allen Mitgliedsstaaten wieder untersagte.

    Wenn sich jetzt jemand mit falschen Daten bei einem Dienst anmeldet, so müsste dieser jeweilige Dienst zuerst einmal dahinter kommen, dass die Daten falsch sind. Wenn sich Herr Gerhard Mayer, Gartenstrasse 7, 20201 Hamburg mit 'Pipi Langstumpf, Wunderland 007, 04711 Kölnischwasser' anmeldet, so wird es für die Betreiber eines Dienstes wesentlich einfacher sein, diese Falschdaten zu erkennen, als wenn sich Herr Gerhard Mayer, Gartenstrasse 7, 20201 Hamburg, als 'Liselotte Schulz, Alleenpromenade 3a, 41056 Hitzfeld-Aich' anmeldet.

    Ich denke, dass du in solchen Fällen kaum Probleme bekommen wirst. Einer der wenigen Dienste, die wirkliche Probleme machen ist Facebook, denn die verlangen einen Identitätsnachweiß!!!

    Facebook erlaubt sich, die User zu sperren und im Verdachtsfall eine Ausweiskopie anzufordern!!!

    Ich persönlich finde das höchst problematisch, da man eine privaten Firma niemals so sensible Daten, wie Ausweise, noch dazu mit biometrischen Daten in digitaler Form überlassen sollte!!! (Anm.: Wenn man an Facebook seine Ausweisdaten übergibt, so kann man sie auch gleich an die NSA in den USA senden!!!)

    Aus Erfahrung weiß ich, dass es im schlimmsten Fall zur Accountkündigung kommen kann, wenn falsche Daten angegeben wurden. Mehr kann Dir, sofern Du keine Strafdaten (Strafgesetzbuch) begangen hast (z.B. Droh.- od. Erpressungsmails versandt) nicht passieren.

    Bezüglich dem allgemeinen Gesetz wird Dich niemand verklagen, denn da ist der Aufwand für den Kläger zu hoch, außerdem müsste er dir nachweisen, dass er/sie durch dich einen finanziellen Schaden erlitten hat.....

    Also, es bleibt jedem selber überlassen, ob er/sie seine persönlichen Daten im Internet verstreut, oder sich nicht vom allgemeinen Mainstream einschüchtern läßt und die Verantwortung für seine Daten selbst übernimmt!

    Mir ist kein Gesetz bekannt, welches Dich verpflichtet, bei 'privaten' Diensten richtige Angaben zu machen! Selbst wenn es solche geben würde, fallen diese mit absoluter Sicherheit NICHT unter die Strafgesetzgebung! Diese unrichtigen Daten müssten in jedem Fall von jeweiligen Betreiber eingeklagt werden, was aber unmöglich ist!

    Also, Falschangaben, so wie du sie unter Punkt 1 anführst, werden für dich mit 99,9 prozentiger Sicherheit keinerlei Folgen haben. Füllst du jedoch die geforderten Felder mit nachvollziehbar falschen Angeben, wie 'Peter Peter, Pertersgasse 10, St. Petersburg, Tel.: 01234-56789' aus,so kann es sein, dass sie dich sperren.

    ACHTUNG: In der EU ist das sperren von Emailaccounts und Telefonnummern gesetzlich untersagt!

    Also keine Bange - wenn du dir bei gmx mit falschen Daten eine Mailaccount erstellt hast, so wird dir dieser trotzdem nicht gesperrt, auch nicht wenn dieser dort nur 'Buchstabensalat' beispielsweise - Vorname: Hjaskjh Name: Klergkjnbv Strasse: Ogbysm usw.' enthält.

    Vieleicht wirst Du irgendwann eine Aufforderung bekommen, deine Daten in Ordnung zu bringen, in Kombination mit einer Löschungsandrohung. Diese Androhung kann man getrost ignorieren, da ohnehin jeder Dienst über möglichst jeden User 'froh' ist. Schlimmstenfalls kann man sich ja auch wieder mit anderen Daten registrieren, falls man wirklich entfernt wurde. Oftmals gibt es auch ähnliche Dienste und sofern man sich nicht wirklich strafbar (Betrug - siehe Vorschreiber 'qmiq') gemacht hat, hat man nichts zu befürchten!
    Geändert von sparkydog (02.07.2015 um 01:28 Uhr)

  5. #4
    Avatar von Fritz
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    Standard AW: Ausgedachte Daten bei Anmeldungen strafbar?

    OLG Hamm, Beschl. v. 18.11.2008 – 5 Ss 347/08 LG Essen, 30 Ns 13/08 (Falsche Account-Daten)
    Nach den – zusammengefasst wiedergegebenen – Feststellungen des Landgerichts schaltete der Angeklagte in der Zeit vom 23. März 2007 bis zum 30. Juli 2007 bzw. bereits zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt vor dem 23. März 2007 auf der Internet-Auktionsplattform „F“ mehrere Accounts, unter denen er in der Folgezeit die streitgegenständlichen Waren feilbot, nach Ersteigerung durch die jeweiligen Käufer und Bezahlung der Waren durch diese, die Waren jedoch, wie von Anfang an beabsichtigt, nicht auslieferte, da er gar nicht im Besitz der Waren war und auch nicht beabsichtigt hatte, die Waren noch vor Auslieferung zu beschaffen. Zur Anlegung der Accounts bei der Auktionsplattform „F“ bediente sich der der Angeklagte falscher Personalien, d.h. so nicht existierender Namen und Anschriften, welche er sich ausdachte, da seine eigenen Personalien und damit auch seine eigene Handynummer bereits von der Internet-Auktionsplattform „F“ aufgrund von Unregelmäßigkeiten gesperrt worden war.

    Allein die Angabe eines (falschen) Namens und einer (Schein-) Adresse im Rahmen einer Internet-Anmeldung reicht hierzu jedoch nicht aus, da der Name als solcher keine rechtserhebliche Gedankenerklärung enthält und auch nicht hinreichend geeignet ist, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen. So ist im Bereich des § 267 StGB anerkannt, dass es an einer Ausstellererkennbarkeit dann fehlt, wenn ein Schriftstück bewusst nicht unterzeichnet wird (vgl. hierzu Schönke/Schröder-Cramer § 267, Rn. 18; SK-StGB-Hoyer, § 267 Rn. 52).

    Eine Strafbarkeit gemäß § 269 StGB ist daher nicht gegeben.

    "Entgegen der Auffassung des Landgerichts erfüllt das Schalten eines Accounts unter falschen Personalien bei einer Internet-Auktionsplattform nicht den objektiven Tatbestand des § 269 StGB." www.internet-strafrecht.com

    Das Gericht ist der Meinung, dass allein die Tatsache dass ein Account mit falschen Daten eröffnet wurde nicht strafbar ist. Es kommt darauf an, was mit dem Fake-Account gemacht wird. Nach Meinung des Gerichtes wird die Fake Anmeldung Problemtisch wenn die Betrügerische Absicht nach § 269 StGB hinzukommt.

    (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
    §269 StGB

  6. The Following 2 Users Say Thank You to Fritz For This Useful Post:

    Darkfield (01.04.2018), DotNet (31.03.2018)

  7. #5
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Ausgedachte Daten bei Anmeldungen strafbar?

    Klingt logisch, denn im wahren Leben kann ich mich doch jederzeit als Tünnes vorstellen!
    Aber sobald ich ein Auto oder Haus kaufen will muss der reale Name daher, andernfalls steht Betrugsabsicht und/oder Urkundenfälschung im Raum.
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
    Doofheit ist keine Entschuldigung.

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