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    Standard Bequem bezahlen und Sonderangebote genießen: Supermarkt-Apps spionieren dich aus.

    Supermarkt-Apps: Fast alle Supermärkte und Discounter bieten eigene Kunden-Apps an, mit denen Sie Einkaufslisten erstellen, Vergünstigungen erhalten und zahlen können. Dafür sammeln und analysieren sie Ihre Daten, erstellen Kundenprofile und nutzen personalisierte Werbung. In der Regel erlauben Sie mit der Nutzung auch, dass der Händler Ihnen Werbung sendet. Mit den Apps erstellen die Unternehmen Nutzungsprofile ihrer Kund:innen und analysieren das Konsumverhalten.

    Welche Risiken haben Supermarkt-Apps? Mit Kunden-Apps gewähren Sie als Nutzer:in mitunter tiefe Einblicke in Ihr Leben. Die Apps bitten Sie in der Regel um eine Einwilligung, um Ihr Einkaufsverhalten auszuwerten. In umfangreichen Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweisen informieren sie Sie darüber, wie etwa Ihre Daten verarbeitet werden. Das sind nicht nur Daten zu Geburtsdatum, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, sondern zum Beispiel auch, wann und wo Sie eingekauft haben.

    Sie können zusätzlich zustimmen, dass die Daten für personalisierte Werbung und werbliche Marktanalysen verwendet wird. Wer Payback-Punkte sammeln möchte, soll auch seinen Standort freigeben. Für werbliche Marktanalysen oder personalisierte Werbung können Ihre Daten auch an Analyse-Unternehmen ins Ausland gehen, um Ihnen individuelle Angebote zu schnüren.

    Mit diesen Daten wollen die Handels-Unternehmen Rückschlüsse auf Ihre persönliche Situation ziehen. Beispielsweise: Sie trinken keinen Rotwein mehr, sondern kaufen neuerdings alkoholfreien Sekt? Dann sind Sie vielleicht schwanger. Und prompt bekommen Sie ein Rabatt-Angebot für Schwangerschafts-Vitaminsäfte. Verbraucherzentrale.de

    Mancher Kunde steht im Supermarkt vor dem Regal, sieht den Produktpreis und stellt erst beim zweiten Mal hinschauen fest, dass dieser Preis lediglich für Kunden mit App gültig ist. Der Preis für Kunden ohne App wird oft nicht mehr angegeben. Für viele Kunden ist das eine verwirrende Situation. Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) sind Händler verpflichtet die zum verkauf angebotene Ware an den Endkunden klar auszuzeichnen. Dazu gehört nicht nur die Warenbezeichnung sondern auch der Verkaufspreis und die Verkaufseinheit.

    Kunden die älter sind und schlecht sehen, können bei der Kaufentscheidung leicht übersehen, dass der angegebene Preis lediglich für Kunden mit App ist.

    Hast du Erfahrungen mit den Supermarkt-Apps gemacht?
    Wie viel sind dir deine persönlichen Daten wert?
    Ist es möglich Angebote im Supermarkt auch ohne App zu nutzen?

  2. The Following User Says Thank You to Fritz For This Useful Post:

    DMW007 (04.02.2025)

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