Max899 (10.05.2015)
Thema: Regreß für Nicht-Geldstrafen
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06.05.2015, 00:44 #1
Regreß für Nicht-Geldstrafen
Hallo,
wie sieht es mit Regreßansprüchen bei Strafen aus die keine reinen Geldstrafen sind sondern den Entzug von etwas zur Folge haben, im Schlimmsten Fall den Freiheitsentzug? Das kann ja doch relativ schnell passieren.
Beispiel: Ein Teeladen verkauft einem Kunde eine Kräutermischung und gibt vor, dass diese legal sei. Der Kunde raucht das Zeugs und gerät in eine Polizeikontrolle.
Jetzt könnte er z.B. einen Führerscheinentzug bekommen, wenn er unter Drogeneinfluss Auto fährt und in eine Kontrolle gerät.
Oder noch viel schlimmer: Er wird mit einigen Gramm von dieser Substanz erwischt und muss möglicherweise sogar mit einer Gefängnisstrafe wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen.
Grundsätzlich müsste der Käufer ja einen Regreßanspruch gegenüber dem Verkäufer haben. Doch wie wird dieser in solch einem Fall umgesetzt? In erster Linie wird ja dem Kunde der Führerschein weggenommen bzw. der Kunde eben weggesperrt. Würde diese Strafe dann auf den Verkäufer übertragen, sodass dieser z.B. eingesperrt wird und somit die Strafe verbüßen muss, die der Käufer wegen der Falschauskunft irrtümlich angerichtet hat?
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06.05.2015, 06:36 #2
AW: Regreß für Nicht-Geldstrafen
Würde diese Strafe dann auf den Verkäufer übertragen,
Erst mal muss der Fahrzeugführer dafür sorgen das ER, und niemand anderes, für den öffentlichen Straßenverkehr, geeignet ist -> Fahrtüchtig.
NICHT der Teeladen, oder dessen Besitzer/Inhaber, ist für den körperlichen (oder Geistigen) Zustand des Käufers/Fahrzeugführer verantwortlich.
ABER, der Käufer könnte, im Rahmen einer Zivilklage, versuchen den "Inverkehrbringer" (also den Laden / das Unternehmen) auf Schadenersatz zu verklagen.
Und hier greift dann unser perfides Rechtssystem: Recht bekommt nur der, der sich Recht leisten kann!
In dem Fall heisst das:
- Der Geschädigte muss erst mal die Kosten für den eigenen Anwalt vor legen
- im Fall einer Zivilklage muss der Geschädigte den Gerichtskostenvorschuss leisten, vorher wird KEIN Gericht irgend was tun
- beschreitet mal den Klageweg, besteht IMMER die Möglichkeit das man verliert - und so auf ALLEN Kosten sitzen zu bleiben, u.U. auch auf den Anwaltskosten der Gegenseite
- ZVILRECHT ist NICHT STRAFRECHT
Und jetzt kommt es noch viel schlimmer:
- Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln -> Verkehrsrecht
- Besitz von Betäubungsmitteln -> Strafrecht
kommt es zu einen Verkehrsunfall mit Verletzten, tritt IMMER der Staatsanwalt auf den Plan
- vorsätzliche Körperverletzung -> Strafrecht
Aber jetzt mal im Ernst!
Wenn ich ein verantwortungsbewusster Autofahrer bin,
dann wird weder gesoffen noch gekifft (was auch immer), oder Eingeworfen!
Ich kann doch für meine eigene BLÖDHEIT nicht ANDERE verantwortlich machen.
Also erst mal das HIRN einschalten, und dann erst handeln.Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
Doofheit ist keine Entschuldigung.
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