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  1. #11

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    Standard AW: Ausbildung in gefahr?

    Zitat Zitat von Ta1lor Beitrag anzeigen
    Fängst du erst im nächsten Jahr die Lehre an? Falls ja, kann der Betrieb sagen er will dich nicht mehr. Bzw. halt nachträglich in deiner Probezeit.
    ich hab am 01.08

    ja sollte nächstes jahr sein ^^

  2. #12
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    Standard AW: Ausbildung in gefahr?

    Natürlich ist das Nötigung bzw. Erpressung. Ob das Konseqzenzen hat wird stark von der Firma abhängen.
    Dir sollte klar sein, dass du jemand ohne seine Erlaubnis gefilmt und das ganze auch noch unerlaubt weiterverbreitet hast. Damit hast du dich strafbar gemacht. Ich bin kein Anwalt, aber wenn dein 'Kumpel' sagt, dass er dadurch zb jetzt gemobbt wird oder andere negative Konsequenzen hat, riecht das ganze nach richtig Ärger.
    Mal ganz nebenbei würde ich euch nicht als richtige Kumpels bezeichnen, wenn du solche Videos von ihm verbreitet und er dann so darauf reagiert. So was macht man unter richtigen Kumpels nicht. Filmen ist eine Sache, aber so was weiterzuverbreiten geht gar nicht.
    An deiner Stelle würde ich klipp und klar zu ihr sagen, dass du dich nicht erpressen lässt. Du hast aber eingesehen einen Fehler gemacht zu haben, und wirst dich daher bei beiden entschuldigen, das Video löschen und versuchst zu verhindern, dass es noch weiter verbreitet wird. Das ist wesentlich sinnvoller, als es einfach mal drauf ankommen zu lassen und am Ende stehst du dumm da.


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    Bartek (04.11.2013), Darkfield (04.11.2013), Festplatte (04.11.2013), xOneDirectionx (04.11.2013)

  4. #13

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    Standard AW: Erpressung wegen unerlaubtem Video - Ausbildung in Gefahr?

    Das was die Mutter deines Kumpels macht ist weder eine Erpressung noch eine Nötigung. Eine Erpressung läge vor, wenn sie Geld von dir fordern würde unter Androhung von Gewalt o.Ä. Eine Nötigung ist das auch nicht. Denn: "Wenn die Drohung mit einem empfindlichen Übel sozialadäquat ist, liegt keine Nötigung vor (Beispiel: Der Gläubiger droht damit, Klage zu erheben, wenn nicht gezahlt wird)." (Wikipedia).
    Gegen seine Mutter in irgendeiner Weise vorzugehen, kannst du vergessen.

    Wie Ta1lor bereits sagte, kann dein Ausbildungsbetrieb einen Rückzieher machen bei Kenntnis deiner Tat. Daher würde ich vorschlagen zu versuchen, die Videos verschwinden zu lassen, sich beim Opfer zu entschuldigen, und ihn darum bitten, seine Mutter zu besänftigen, sodass sie ihr Vorhaben sein lässt.
    Geändert von Mr. White (04.11.2013 um 08:55 Uhr)

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    Ektoplazm (04.11.2013), Waterpolo (04.11.2013)

  6. #14
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    Standard AW: Drohung wegen unerlaubtem Video - Ausbildung in Gefahr?

    Natürlich ist das Erpressung, wenn ein ERHEBLICHER finanzieller oder privater Schaden durch die Aktion seiner Mutter entsteht.
    Keine Ausbildungsstelle = minimim 12.000 Euro Schaden (Gehalt x 3 Jahre) + Berufliche Weiterentwicklung empfindlich geschädigt.

    Wikipedia...
    Java:
    Spoiler:

    Lustige Quotes:
    Spoiler:
    Zitat Zitat von Hydra Beitrag anzeigen
    Hier (in Deutschland) kann man keine andere tolle Aktivitäten machen, als zu chillen, shoppen, saufen und Partys feiern xD Ich habe nichts gegen ab und zu mal saufen und Partys feiern, aber das ist doch nicht wirklich das wahre Leben o_o
    Wieso das Internet für die meisten Leute gefährlich ist:
    Zitat Zitat von Silent Beitrag anzeigen
    Ich weiß ja nicht was der Sinn dahinter steckt es heißt immer "security reasons".

  7. #15

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    Standard AW: Drohung wegen unerlaubtem Video - Ausbildung in Gefahr?

    Nein, es ist keine Erpressung, weil sich die Mutter nicht rechtswidrig dadurch bereichern würde.

  8. #16
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    Standard AW: Drohung wegen unerlaubtem Video - Ausbildung in Gefahr?

    Java:
    Spoiler:

    Lustige Quotes:
    Spoiler:
    Zitat Zitat von Hydra Beitrag anzeigen
    Hier (in Deutschland) kann man keine andere tolle Aktivitäten machen, als zu chillen, shoppen, saufen und Partys feiern xD Ich habe nichts gegen ab und zu mal saufen und Partys feiern, aber das ist doch nicht wirklich das wahre Leben o_o
    Wieso das Internet für die meisten Leute gefährlich ist:
    Zitat Zitat von Silent Beitrag anzeigen
    Ich weiß ja nicht was der Sinn dahinter steckt es heißt immer "security reasons".

  9. #17

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    Standard AW: Drohung wegen unerlaubtem Video - Ausbildung in Gefahr?

    Jap, die Seite werde ich auch zitieren. Nebenbei bemerkt, stehen dieselben Informationen auch bei Wikipedia. Der abwertende -Smiley trifft für diese Artikel nicht zu.

    Zur Erpressung:
    Zitat Zitat von dejure.org (§ 253 StGB)
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
    Zur Nötigung:
    Zitat Zitat von dejure.org (§ 240 StGB)
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
    Beides - weder Erpressung noch Nötigung - treffen auf die Ausgangssituation zu.
    Die Mutter bereichert sich nicht dadurch (was unabdingbar für eine Erpressung wäre). Und dass sie dem Ausbildungsbetrieb zwitschert, was Bartek für einen Mist verzapft hat, ist nicht verwerflich geschweige denn eine Straftat. (Was vorliegen muss, damit der Straftatbestand der Nötigung greift)

    Um weitere Behauptungen, welche Straftaten die Mutter mit ihrer "Drohung" ausübt, präventiv zu entkräften:
    Verleumdung, üble Nachrede, oder gar Diskreditierung sind es auch nicht. Erläuterung kann folgen.
    Geändert von Mr. White (04.11.2013 um 10:54 Uhr)

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    Waterpolo (04.11.2013)

  11. #18
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    Standard AW: Drohung wegen unerlaubtem Video - Ausbildung in Gefahr?

    @Mr. White
    Kleiner Tipp -> unerlaubte Rechtsberatung in Foren
    Zum Thema unerlaubte Rechtsberatung im Selbsthilfeforum - WBS-LAW

    Bedeutet:
    Nicht zu konkret auf den Einzelfall eingehen, die Antworten globaler halten.
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
    Doofheit ist keine Entschuldigung.

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    Mr. White (04.11.2013)

  13. #19
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    Standard AW: Drohung wegen unerlaubtem Video - Ausbildung in Gefahr?

    Die Mutter kann den te anzeigen bzw. ihr sohn, da er in diesem fall der geschädigte ist.
    Der te hat für die Entfernung des videos sorge zu tragen.

    Ob der Zweck der Nötigung verwerflich ist, wird wohl der Richter entscheiden, und keiner sonst.

    Mmn ist es EXTREM verwerflich, jemandem die berufliche Zukunft, und somit sein komplettes restliches Leben zu versauen.
    Java:
    Spoiler:

    Lustige Quotes:
    Spoiler:
    Zitat Zitat von Hydra Beitrag anzeigen
    Hier (in Deutschland) kann man keine andere tolle Aktivitäten machen, als zu chillen, shoppen, saufen und Partys feiern xD Ich habe nichts gegen ab und zu mal saufen und Partys feiern, aber das ist doch nicht wirklich das wahre Leben o_o
    Wieso das Internet für die meisten Leute gefährlich ist:
    Zitat Zitat von Silent Beitrag anzeigen
    Ich weiß ja nicht was der Sinn dahinter steckt es heißt immer "security reasons".

  14. #20

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    Standard AW: Drohung wegen unerlaubtem Video - Ausbildung in Gefahr?

    Zitat Zitat von Sky.NET
    Ob der Zweck der Nötigung verwerflich ist, wird wohl der Richter entscheiden, und keiner sonst.
    Jap, das ist glücklicherweise richtig.

    Zitat Zitat von Sky.NET
    Mmn ist es EXTREM verwerflich, jemandem die berufliche Zukunft, und somit sein komplettes restliches Leben zu versauen.
    Das ist auch meine Meinung, aber "verwerflich" ist der falsche Begriff dafür. "Verwerflich" wie wir Laien es verstehen, ja, aber wie es Juristen verstehen, nein.
    Die Aussagen der Mutter beruhen ja leider auf Tatsachen.

    Aber ich möchte mich weiterhin nicht mehr auf Gesetze beziehen und zu diesem konkreten Fall schlussfolgern. Danke an Darkfield.

    Dem TE ist nur noch anzuraten, etwas Anstand wiederherzustellen, indem er sich aufrichtig bei den Beteiligten entschuldigt.
    Geändert von Mr. White (04.11.2013 um 11:33 Uhr)

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