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01.03.2014, 18:02 #1
Einzelunternehmer keine Mwst für eingehendes Geld?
Hey,
ich habe eine Frage und schreibe sie mal so wie es in euren Regeln steht und zwar: Ein Einzelunternehmer E nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und darf daher keine Mehrwertsteuer ausweisen oder verlangen. E hat einen Blog wo er Werbung von einem Banner Anbieter A drauf hat. A ist eine Gmbh und muss daher ja normal Mehrwertsteuer ausweisen und auch abführen. E bekommt von A eine Rechnung, laut der Rechnung erhält E den Nettobetrag ohne abgezogene Mehrwertsteuer. Die Rechnung, die E von A bekommt sieht also so aus:
Netto: 16,84€
19% Mwst: 0,00€
Summe: 16,84€
Da E keine Mwst abführt, müsste E ja dazu berechtigt sein den Nettobetrag zu erhalten oder? Wenn E also seinen Jahreseinnahmen entsprechend am Ende Mwst/Umsatzsteuer zahlt (sofern seine Einnahmen hoch genug sind dass er die Grenze erreicht) zahlt ist das so okay?
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