Xin Zhao (17.08.2012)
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17.08.2012, 20:26 #1
Bestattungskosten wenn kein Kontakt
Hallo, meine Oma ist verstorben und heute bekam meine Mutter einen Brief, vom Bestattungsunternehmen, dass meine Mutter die Kosten übernehmen soll..
Da die Bestattung über tausende Euro kostet und wir kein Geld haben. Möchten wir diese nicht bezahlen.
Meine Mutter ist Hausfrau, aber sie hat ein Bruder der Arbeitet.
Warum sollte Sie nun die Bestattungskosten übernehmen, wenn sie 10 Jahre kein Kontakt mehr hatte.
Sie wuchs auch dort auch nicht auf und zwar bei einer Pflegemutter.
Muss meine Mutter nun die Bestattungskosten zahlen?
Was passiert wenn sie diese nicht bezahlt?
Wer Kopfschmerzen haben will - hört Hardstyle
lololololool
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17.08.2012, 20:31 #2
AW: Bestattungskosten wenn kein Kontakt
gem. § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet einander Unterhalt zu gewähren.
Laut § 1615 II hat der Verpflichtete im Falle des Todes des Berechtigten die Kosten zu tragen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Beerdigung von der Ordnungsbehörde oder vom verpflichteten selber veranlasst wurde.
Es ist auch unerheblich ob zwischen den beiden noch Kontakt bestand oder nicht. Deine Mutter muss die Kosten übernehmen.
Zitat von GerMaN-DeLuXe
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The Following User Says Thank You to Waterpolo For This Useful Post:
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17.08.2012, 20:34 #3
AW: Bestattungskosten wenn kein Kontakt
Aber warum sollte sie bezahlen? wenn ihr Bruder ein Job hat.
Meine Mutter bekommt nur Kindergeld und davon muss sie die Miete zahlen.
Was passiert wenn sie die Kosten nicht bezahlt?
Haftstrafe?
Es gab 0 Erbe, da sie vorm Tod alles ausgegeben hat.Geändert von Xin Zhao (17.08.2012 um 20:38 Uhr)
Wer Kopfschmerzen haben will - hört Hardstyle
lololololool
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17.08.2012, 20:36 #4
AW: Bestattungskosten wenn kein Kontakt
Es kommt drauf an ob die Bestattung durch jemand anders aufgegeben wurde, dann ist Waterpolos Aussage falsch. Wenn keiner die Bestattung in Auftrag gegeben hat, hat es die Stadt gemacht, dann ist Waterpolos Aussage richtig.
Falls es so ist das einer die Bestattung in Auftrag gegeben hat: Dann ist die Person in erster Linie dafür Verantwortlich, da Sie den Vertrag abgeschlossen hat. Jedoch müssen dann alle Erben (alle, die irgendetwas erhalten haben, zahlen).
Ansonsten hier noch, ein Artikel der auch auf deine Mutter zutreffen sollte:
Ansonsten besteht grundsätzlich nach § 15 BSHG die Möglichkeit, die erforderlichen Kosten einer Bestattung vom Sozialhilfeträger des Bestattungsortes zu verlangen. Voraussetzung ist, dass der Erblasser völlig mittellos verstirbt und dem Verpflichteten nicht „zugemutet“ werden kann, die Kosten selber zu tragen. Hier kann es sich z. B. auswirken wenn, der Erblasser sich nie um sein Kind gekümmert hatte. In diesen Fällen kann es also, ebenso wie wenn der Angehörige selbst hilfebedürftig wäre, doch noch zur Erstattung der Beerdigungskosten kommenGeändert von Comu (17.08.2012 um 20:38 Uhr)
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17.08.2012, 20:40 #5
AW: Bestattungskosten wenn kein Kontakt
Aber warum sollte sie bezahlen? wenn ihr Bruder ein Job hat.
Meine Mutter bekommt nur Kindergeld und davon muss sie die Miete zahlen.
Was passiert wenn sie die Kosten nicht bezahlt?
Haftstrafe?
Zitat von GerMaN-DeLuXe
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