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  1. #1

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    Standard eBay-Kleinanzeigen: Käufer behauptet nichts erhalten zu haben

    Hallo,

    wenn Person A etwas in eBay-kleinanzeigen zum Kauf anbietet, dies auch erfolgreich verkauft an Person B und Person A dies auch Ordnungsgemäß einpackt und absendet als normaler 62 cent Brief (in der Anzeige extra angegeben das es per normal Brief versendet wird), und Person B hat mit seinem Kauf mehr oder weniger bestätigt, das er die Anzeige sorgfältig durchgelesen und auch explizit so akzeptiert hat inkl. dem angegebenen Versand aber Person B dann ca. 1-2 Wochen später ankommt und behauptet, der Brief wäre leer gewesen und Person A nun "Betrug" unterstellt und mit einer Anzeige bei der Polizei droht, muss Person A sich dies gefallen lassen bzw. was kann Person A tun, da Person A ja im Recht ist und nichts unrechtes getan hat und es alles so versendet hat, wie beschrieben.

    Wenn der Inhalt des Briefes z.B. auf dem Postweg gestohlen wird (was in der Weihnachtszeit, wo das passierte, ja leider keine seltenheit mehr ist), haftet Person A dann obwohl Person A absolut nichts dafür kann wenn etwas auf dem Postweg verschwindet? Trägt Person B nicht selbst auch ein Teil Risiko, wenn er mit seinem Kauf dieser Versandart einwilligt? Was ist, wenn Person B tatsächlich Person A bei der Polizei anzeigt, obwohl Person A unschuldig ist? Sollte Person A dann gegenanzeige gegen Person B erstatten? Person A hat Zeugen und Fotos als Beweis, dass er die Ware besessen und ordnungsgemäß eingepackt und versendet hat.

    Droht Person A evtl. sogar dann eine Gerichtsverhandlung o.ä. obwohl Person A definitiv unschuldig ist?

    Was ich noch vergessen habe: Person B hat Person A nur wenige Stunden nach dem Kauf schon via eBay Kleinanzeigen dumm angemacht, wenige Tage später kamen noch Provokationen und Drohungen hinzu, mittlerweile nur noch Drohungen mit Polizei etc. obwohl es dafür KEINERLEI Grund gibt!
    Geändert von Suchty (31.12.2015 um 02:54 Uhr)

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  2. #2
    Avatar von Fritz
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    Standard AW: eBay-Kleinanzeigen: Käufer behauptet nichts erhalten zu haben

    Grundsätzlich muss man sagen, dass bei ebay ein eigenes Gesetzes unabhängiges Rechtsverständnis herrscht. Bei ebay gilt der Grundsatz: Der Käufer muss zufriedengestellt werden. Wie, ist gleichgültig. Der Verkäufer hatt alle Pflichten, während der Käufer Rechte hat. Aus diesem Grund versenden ebay Verkäufer grundsätzlich immer mit Versichertem Versand.
    Im Zweifel können die Verkäufer den Paketdienst zur Haftung heranziehen.

    Person A hat bei ebay eindeutig ein Problem. Sollte Person B bei ebay melden, dass die bezahlte Ware nicht angekommen ist, wird Person B bei ebay gesperrt und sein Paypal eingefroren, bis sich der Fall zur Zufriedenheit des Käufers geklärt hat.

    Zivilrechtlich sieht der Fall ganz anders aus. Geldschulden sind Schickschulden. Warenschulden sind holschulden.Erklärung.

    Betrachte den Fall als Lehrgeld, und stelle den Käufer zufrieden, um nicht von ebay gesperrt zu werden.

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    Suchty (31.12.2015), VW Kaefer (03.01.2016)

  4. #3

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    Standard AW: eBay-Kleinanzeigen: Käufer behauptet nichts erhalten zu haben

    Vielen Dank @Fritz.

    Ich habe mir überlegt, dem Käufer entweder den halben oder vollen Preis zurück zu erstatten. Auch wenn ich das persönlich extrem unverschämt und dreißt von dem Käufer finde.

    Sollte der Käufer mich jedoch gelinkt haben und die Ware doch erhalten haben und will sein Geld zurück, damit er diese "kostenlos" hat, werde ich ganz hart dagegen vorgehen.

    Das ganze lief über Bankkonto, nicht über PayPal, ich biete bei kleinanzeigen sehr selten PayPal an, da viele versuchen zu betrügen.

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  5. #4

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    Standard AW: eBay-Kleinanzeigen: Käufer behauptet nichts erhalten zu haben

    Wie willst du denn bitte herrausfinden ob der Verkäufer dich gelinkt hat oder nicht? Mach beim nächsten mal einfach nen versicherten Versand und knüpf den Leuten dass die paar Euro mehr einfach ab. Dann können sie dir nicht auf die Nerven gehen und du musst dich nicht mit solchen Betrügern beschäftigen.

    Darf ich fragen was du der Person verkauft hast?
    Spoiler:
    Es heisst zwar im BGB wie folgt:

    "Nach den Grundregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haftet der Verkäufer
    eigentlich nicht für das Versandrisiko. Wenn er die Ware ordnungsgemäß verpackt und
    zur Post gegeben oder einem Versand- oder Speditionsunternehmen übergeben hat, ist er
    seinen Pflichten in vollem Umfang nachgekommen. Geht die Ware auf dem Transportweg
    unter oder wird beschädigt, muss der Verkäufer den Kaufpreis aus diesem Grund nicht
    zurückzahlen.

    §447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

    (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache
    nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den
    Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer
    oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt
    ausgeliefert hat."

    ABER !!!

    "Beim Verbrauchsgüterkauf gilt dieser Grundsatz jedoch nach § 474 Abs. 2 BGB
    gerade nicht !

    Ein Verbrauchsgüterkauf liegt danach immer dann vor, wenn ein Unternehmer
    bewegliche Sachen an einen Verbraucher verkauft. Der Internethandel - und damit
    auch Onlineauktionen im Bereich business-to-consumer (b2c) ist also ein Paradebeispiel
    für den Verbrauchsgüterkauf. Eine Ausnahme von der Ausnahme besteht nach § 474 Abs. 1
    Satz 2 BGB nur für die öffentliche Versteigerung gebrauchter Sachen, doch diese Voraussetzung
    erfüllen Onlineauktionen nicht!"


    Quelle

    http://www.ebay.de/gds/versichert-un...3014940/g.html
    Geändert von Silidor (01.01.2016 um 15:53 Uhr)

  6. #5

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    Standard AW: eBay-Kleinanzeigen: Käufer behauptet nichts erhalten zu haben

    Waren Gutscheine...

    Naja hab mit ihm bisschen geschrieben und haben uns geeinigt, dass ich ihm die hälfte zurück zahle... er meinte, er war beim Anwalt und Polizei o.O dabei hab ich garnichts getan?? Er meinte, wenn ich ihm wirklich die hälfte zurück überweis, ist die Sache für ihn beendet und er lässt mich für immer in ruhe... Naja da ich kb auf Stress mit Polizei etc. hab (hab zwar nichts getan und ein reines Gewissen) aber trotzdem... soll er sich ein Kuchen backen und feiern, das er mit seiner Kriminellen art durchkam. Aufjeden fall weiß ich, das ich ihm schon mal NIE WIEDER was verkaufen werde.

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  7. #6
    Avatar von Fritz
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    Standard AW: eBay-Kleinanzeigen: Käufer behauptet nichts erhalten zu haben

    Hoffentlich hast du über ebay, oder eine andere nachvollziehbare weise, mit dem Käufer Kontakt aufgenommen. Sonst kann passieren, dass das ganze von vorne los geht.

  8. #7
    Avatar von GERDexter
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    Standard AW: eBay-Kleinanzeigen: Käufer behauptet nichts erhalten zu haben

    Da wäre ich ebenfalls vorsichtig. Außerdem, er war beim Anwalt UND der Polizei? Zusätzlich war er anfangs schon etwas "komisch" ??

    Wenn es sich um einen höheren Betrag handeln würde, würd ichs auf jedenfall drauf anlegen. Wobei wiederum ich, max 20€ ohne Versicherten Versand den Gutschein versendet hätte, mehr hätte ich definitiv Versichert versendet.

    WIe Fritz schon schreibt, hebe das geschriebene gut auf als Nachweis, sollte da noch was kommen.

  9. #8

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    Standard AW: eBay-Kleinanzeigen: Käufer behauptet nichts erhalten zu haben

    hallo leider habe ich genau die gleichen schlechten erfahrungen gemacht :-(
    habe daher bei ebay immer drin stehen, dass ich standardtmäßig versichert verschicke (gebühren übernimmt der käufer) oder auf wunsch des käufers ohne versicherten Versandt.
    In diesem Fall schreibe ich auch eindeutig und groß dass bei Paket verlust ich nicht haftbar gemacht werden kann.
    Ich weiss nicht ob das wirklich hilft jedoch verschicke ich seitdem nur mit versicherten versandt

  10. #9

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    Standard AW: eBay-Kleinanzeigen: Käufer behauptet nichts erhalten zu haben

    Eine Frage, warum gehst Du nicht einfach zur Polizei und fragst nach wie die den Sachstand sehen ?
    eventuell ( Du vermutest es ja ) betrügt der Empfänger, vielleicht liegt gegen diesen sogar schon etwas vor.
    Ich versende meist mit versichertem Versand und falls doch mal etwas per Brief rausgeht, so habe ich immer einen Belg das ich das Port bezahlt habe.
    Wenn dann die Ware ( noch nie passiert ) angeblich nicht angekommen wäre, muss mir der Käufer erstmal nachweisen, das ich die ware nicht abgeschickt habe.
    Und falls es wirklich zu einer Anzeige kommt, dann würde ich das thema durchfechten und eine Gegeanzeige wegen Betrug erstatten ( Anwalt einschalten !! ).
    Aber die Frage stelt sich, wie hoch warder Wert der versendet wurde ? Ist dieser eher gering sind solche Anzeigen meist der Hrund warum unsere Gerichte übefrachtet werden ...

  11. #10

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    Standard AW: eBay-Kleinanzeigen: Käufer behauptet nichts erhalten zu haben

    Hallo,

    ja habe über eBay mit dem Käufer geschrieben und uns auch darüber geeinigt, zudem bekommt man die Antworten ja standardmäßig auch per E-Mail von eBay zugesendet, daher hab ich doppelten Beweis.

    Der Betrag war 90€ hälfte also 45€, daher versuche ich Stress so gut es gut zu vermeiden und überweis ihm einfach die hälfte zurück und ich hoffe, der Mist ist damit dann wirklich erledigt. Schon ein Anwalt alleine übersteigt die Kosten, Anwalt kostet 200-300€ etwa und dann Gerichtskosten evtl. noch, da riskier ich wegen 90€ lieber kein Stress, wäre es ein höherer Betrag, würde ich aufjedenfall bis zum letzten Kämpfen aber so nicht.

    Sollte ich noch mal was verkaufen, werde ich es entweder per Einschreiben, Wertbrief oder Paket versenden, damit mir so ein scheiß nicht noch mal passiert.

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