Suchty (03.01.2016)
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03.01.2016, 14:35 #11
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Thanked 12 Times in 10 PostsAW: eBay-Kleinanzeigen: Käufer behauptet nichts erhalten zu haben
was Du schreibst stimmt schon so alles, aber der TE hat doch ebay Kleinanzeigen geschrieben. Da gibt es doch die ganze Geschichte mit Bewertungen, Käuferschutz, den Nachweisen an ebay, etc. gar nicht.
Und wenn man kein Paypal als Bezahlmethode akzeptiert hat ist kann der Käufer auch nicht dort "einfach" das Geld zurückbuchen.
Unabhängig davon würde ich das auch so empfehlen wie MacBurger es beschrieben hat. Ich würde beides anbieten, also versicherten und unversicherten Versand. Der Käufer soll sich dann entscheiden wie viel Sicherheit er haben möchte.
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03.01.2016, 15:39 #12
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Thanked 9.383 Times in 3.222 PostsAW: eBay-Kleinanzeigen: Käufer behauptet nichts erhalten zu haben
Das ist falsch, der Käuferschutz geht von Paypal selbst aus. Wo der Kaufvertrag abgeschlossen wird ist vollkommen irrelevant - So lange du mit PayPal bezahlst, bist du auch im Internetshop XYZ durch den Käuferschutz geschützt. Der einzige Unterschied auf eBay ist, dass die jeweiligen eBay-Accounts von verhängten Sanktionen ebenfalls betroffen sind. Beispielsweise wird das eBay-Konto fürs Verkaufen gesperrt, wenn mehr als X Prozent der eBay-Kunden einen Fall eröffnet haben. Über dessen Sinnhaftigkeit lässt sich definitiv streiten, schon alleine weil bei dieser Zählung völlig irrelevant ist, ob der Fall zur Zufriedenheit des Käufers geschlossen wurde oder nicht.
Das ist aber wieder ein anderes Thema und an dieser Stelle auch nicht relevant. Wichtiger wäre an dieser Stelle schon die Tatsache, dass Paypal bestimmte Ausnahmen vom Käuferschutz definiert hat. Darunter sind neben Autos und anderen Dingen die normalerweise vor Ort abgeholt werden auch Gutscheine. Wenn Paypal sich an seine eigenen Spielregeln hält, hätte der Käufer also in diesem Fall aufgrund der Ausnahme selbst dann Pech, wenn er mit Paypal bezahlt hätte.
Aber das hat er ohnehin, da er nur per Überweisung bezahlt hat. Da hat eBay keinerlei Interesse daran, weil man den eigenen Bezahldienst natürlich promoten will, anstatt viel Arbeit in fremde Zahlungswege zu stecken. Von eBay hat der Käufer also keine Hilfe zu erwarten. Nach einer ÜW-Zahlung einfach unversichert an fremde Personen zu verschicken finde ich daher ähnlich mutig wie der Thread von vor einigen Wochen, in dem jemand eine Apple Watch auf eBay Kleinanzeigen gebraucht und per Vorkasse bezahlt hat. Nur eben aus der jeweils anderen Perspektive.
Um mit dem restlichen Halbwissen bzw. Fehlinformationen auch gleich aufzuräumen: Wird von Privat an Privat verkauft, haftet der Verkäufer NICHT für den Transportweg. Das ist nur bei gewerblichen Verkäufern der Fall. Der Verkäufer muss daher "nur" den Versand der Ware nachweisen. Am besten wäre natürlich ein versichertes Paket mit TID. Rein rechtlich gibt es aber auch die Möglichkeit den Versand unversicherter Briefe zu belegen - Beispielsweise mit einem Zeugen der gesehen hat, wie du den Artikel verpackt und zur Post gebracht hast. Sollte das ausgerechnet deine Freundin, den Bruder oder jemand ähnlich nahestehendes sein, kann das natürlich die Glaubwürdigkeit beeinträchtigen, wenn es hart auf hart kommt. Damit befinden wir uns aber auf einem Detailgrad, den im Zweifel ein kompetenter Anwalt besser einschätzen kann - vor allem wenn es um die Chancen vor Gericht geht, sollte es dazu kommen.
Und bitte verabschiedet euch von dem Gedanke, ihr könnt in die Beschreibung einfach irgendetwas reinschreiben, dass dann über den Gesetz steht... Das geht in Deutschland nicht. Es gibt für AGB & co. sogar recht starke Einschränkungen, die beispielsweise Klauseln verbieten, die der Käufer überhaupt nicht erwartet. Die sind dann einfach nichtig. Dasselbe Dilema haben wir ja z.B. mit den Datenschutzvereinbarungen von Facebook, was dort drin steht aber nicht deutschem Recht entspricht gilt schlicht und einfach nicht. Wenn ihr euch wirkungsvoll gegen solche Betrügereien schützen wollt, verschickt nur Gegenstände mit geringem, verschmerzbarem Wert (z.B. Bis 10 Euro) unversichert. Alles darüber als Paket, und es gibt keine Probleme mehr. Ist nicht mal arg teurer, Hermes bietet schon ab 3,90€ versicherte Päckchen an.
Für das weitere Vorgehen in diesem Fall
Ich persönlich würde es drauf ankommen lassen, und zwar aus drei Gründen:
- Wenn der Brief laut seiner Aussage leer angekommen ist, hat sich dein Kunde eigentlich schon selbst ins Bein geschossen. Denn damit ist der Brief angekommen, sprich du brauchst im Prinzip keinen Versandbeleg. Wenn du einen oder am besten mehrere Zeugen hast die bezeugen können dass du den Artikel versendet hast, stehen deine Chancen imho recht gut.
- Dass er bereits bei einem Anwalt und der Polizei gewesen sein will, klingt höchst unglaubwürdig. Kein seriöser Anwalt würde ihm in der Situation sagen, das Recht ist voll auf seiner Seite - denn das ist es wie gesagt nicht. Die Polizei wiederum interessiert das gar nicht, die hören sich seine Geschichte an und machen daraus einfach eine Anzeige. Er kann da auch was von rosa Elefanten erzählen, das wird halt ins Protokoll aufgenommen, nicht mehr und nicht weniger. Daher macht der Gang zur Polizei an dieser Stelle gar keinen Sinn, das wäre ein sinnvoller Schritt, wenn ihr euch nicht einig werdet. Aber so dazwischen macht das keinen Sinn.
- Dazu noch die Tatsache, dass er mit dem halben Preis einverstanden ist klingt für mich eher danach, als ob der Käufer überhaupt nichts gemacht hat. Auf Drohungen würde ich ohnehin nicht so viel geben. Wenn ich überlege mit was mir alleine hier irgendwelche durchgeknallten User schon alles gedroht haben weil ihnen irgendwas nicht gepasst hat... Da ist noch nie was bei rausgekommen. Die wissen nämlich genau dass sie Unsinn verzapfen, aber hoffen eben, dass jemand der das nicht weiß es ihnen glaubt. So einer scheint dein Käufer auch zu sein.
Außerdem hast du kein verknüpftes eBay-Konto, dass bei Entscheidungen des Käuferschutzes in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Als Verkäufer ist man in der Hierarchie des Käuferschutzes nämlich leider ziemlich weit unten. Da passiert es durchaus auch mal, dass man z.B. eine negative Bewertung erdulden muss, obwohl der Käuferschutz zu den eigenen Gunsten entschieden hat. Mittlerweile ist das leider nicht mehr zu unterschätzen. Wenn du einen älteren Account mit einigen guten Bewertungen hättest, kann der durch so was schnell verhunzt werden. Dank eBay Kleinanzeigen und Überweisung hast du dieses Problem zumindest nicht.
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The Following User Says Thank You to DMW007 For This Useful Post:
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03.01.2016, 23:37 #13
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Thanked 114 Times in 71 PostsAW: eBay-Kleinanzeigen: Käufer behauptet nichts erhalten zu haben
Vielen Dank @DMW007.
Ich habe inzwischen auch ernsthafte Zweifel daran, dass er wirklich bei Anwalt und Polizei war, vorallem heute schrieb er mir erneut eine Nachricht und meinte: Er hätte mit seinem Anwalt gesprochen und wenn das Geld ankommt, wird die Sache eingestellt/fallen gelassen. Dann habe ich mal schnell ein Blick aufs Datum geworfen und festgestellt, dass heute Sonntag ist und ich kenne kein Anwalt der Sonntags arbeitet! Mag zwar sein das man ein Anwalt evtl. auch Privat kennt oder sogar die Private Nummer hat aber das ein Anwalt sich SONNTAGS Zeit für so ein Quatsch nimmt, ist mehr als unglaubwürdig. Hab auch nie gehört, dass ein Anwalt einen am Telefon berät o.O normalerweise sagt der Anwalt immer man soll ein Termin machen und dann persönlich vorbei kommen.
Scheint wohl wirklich nen ganz komischer Kautz zu sein der Typ da, dem seine Geschichten stinken doch bis zum Himmel und mittlerweile gehe ich auch davon aus, dass er gelogen hat um mir Angst zu machen bzw. mich einzuschüchtern. Zeugen usw. habe ich sowieso.
---aktualisiert---
Was mir noch so aufgefallen ist: Entweder wird unsere Gesellschaft oder eBay immer asozialer! Ich bin dort seit Jaaaahren angemeldet, hab in der Zeit vieles ge- und verkauft aber neuerdings wird man schon von irgendwelchen voll assis angeschrieben und bedroht mit Anwalt, Polizei, Verklagen usw. oder es werden einem komische Angebote gemacht z.B. 25% oder 50% Anzahlen, Ware und rest erfolgt dann etc. obwohl diejenigen noch NICHTS gekauft haben von mir, geschweige denn geboten haben! Ich mach denen dann auch immer klar wenn die drohen, dass ich diese nun für meine Auktionen gesperrt habe, da so ein Verhalten einfach mal garnicht geht, nix kaufen, nich bieten aber drohen und bei denen die komische Angebote machen wollen, sperr ich nun auch für Auktionen und mache denen auch immer klar dass das Verboten ist und die mit ihrem Kauf (wenn sie kaufen) ein rechtsgültigen Vertrag eingehen und die ganze Summe sofort zu zahlen haben und jegliche Tricks etc. verboten sind und von mir auch nicht geduldet werden!
Ich vermisse die alte gute eBay Zeit, da hat man problemlis kaufen und verkaufen können, hat das Geld und Ware bekommen bzw versendet und damit war alles erledigt, heute dagegen bekommt man unverschämte Mails, dreißte Angebote, Drohungen etc. von Leuten, die weder gekauft noch geboten haben und das obwohl man 100% positive Bewertungen hat und keine einzige Negative oder Neutrale.Geändert von Suchty (04.01.2016 um 06:52 Uhr)
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04.01.2016, 08:15 #14
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Thanked 1.504 Times in 965 PostsAW: eBay-Kleinanzeigen: Käufer behauptet nichts erhalten zu haben
Zur Zeit treffen zwei Dinge aufeinander. Menschen werden immer Asozialer. Jeder macht sich Gedanken, wie kann ich auf Kosten des anderen Leben oder Geld leicht verdienen.
Z.B. Youtube Filme machen. Sozialstaat ausnutzen.
Andrerseits bekommt der Kunde im Onlinehandel von den Onlineplattformen mehr Rechte zugestanden als dem Kunden gesetzlich zusteht. z.B. Wer eine Ware bestellt, diese Vertragsgemäß geliefert bekommt, wurde der Vertrag erfüllt. Die Ware kann nicht zurückgegeben werden, da es die Vertraglich beschriebene Ware ist.
Es gibt aber auch Händler die mit dritt Account Mitbewerber durch schlechte Bewertungen vom Markt drängen wollen.
z.B. Ein Händler kauft, mit einem Drittaccount, bei seinem Kollegen. Beschwert sich, dass die Ware nicht geliefert wurde oder Fehlerhaft sei. Dadurch bekommt sein Kollege eins schlechtere Bewertung und wird weiter unten gelistet. Ein Händler mit 97% Positiv Bewertungen, verkauft fast nichts mehr.
Es kaufte jemand einen Spannungswandler. Kurze Zeit später, verlangte er Schadensersatz. Begründung: Durch die fehlerhafte Produktbeschreibung hat er ein teures Gerät an den von mir gekauften Wandler angeschlossen. Dabei wurde das Gerät vom Wandler durch die Überspannung zerstört.
Aus diesem Grund, verschenke ich lieber Dinge die ich nicht brauche oder werfe sie weg. Um mir den Ärger und den Schriftverkehr nach einer 1,-€ Auktion zu sparen. Einfach den Artikel mit einem Schild
"Zu Verschenken" vor das Haus stellen. Der Artikel verschwindet ohne dass sich jemand im Nachhinein beschwert.
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04.01.2016, 10:35 #15
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Diese Erfahrungen machen wohl derzeit viele Ebay und sonstige Plattform Nutzer. Man hat das Gefühl das die LEute denken das sie mit einer Rechtschutz zum unangreifbaren HEro werden, dabei denken manche Birnen nicht mal richtig nach. Wenn man nähmlich an den falschen gerät der sich nicht einschüchtern läßt sondern es drauf ankommen läßt kann das schnell nach hinten los gehen. Zumal ja die meisten ja noch eine selbstbeteiligung haben. Aber naja, die Geiz ist Geil Gesellschaft spart eben überall, auch am IQ leider.
An dem EGschäftsgebahren wird sich leider auch nichts ändern wie es so dubiose Sachen wie PayPAl gibt wo Verkäufer fast immer die goldene A-Karte beim öffnen eines Accounts gratis bekommen. Wobei ich sagen muss die Grundidee von PAyPAl ist ja gut, nur die Umsetzung ist grottig naja und und heute gibt es bessere Alternativen, nur werden die von den wenigsten genutzt weil sie von Großen wie eben Ebay nicht mit aktzeptiert werden.
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04.01.2016, 13:19 #16
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Hallo Suchty,
Also das Problem stellt sich hier in der Tatsache (so wie ich es heraus gelesen habe), dass du wohl nur den Brief als Möglichkeit zum Versand angeboten hast.
Diesem Problem stand ich auch schon gegenüber und hier ist es wichtig, dass man dem Käufer jeden Versand (somit auch den teureren versicherten) zur Auswahl stellt, somit hat er die Verantwortung für den von ihm gewählten Versand zu tragen. Abgesehen davon würde ich mir jegliche Quittierungen der Post einbehalten (egal ob versichert oder nicht). Sollte der Käufer den unversicherten Versand wählen, hat er nun mal auch das Risiko zu tragen wenn die Lieferung abhanden kommt.
Dann kann sich der Käufer auch gerne auf ein Rechtsverfahren einlassen, welches ihm wenig bringen wird, bei Aussage gegen Aussage und vor allem bei dokumentiertem Schriftverkehr, in welchem der Käufer bestätigt den unsicheren Versand zu wählen. Mit Quittierungen und eben diesem Schriftverkehr solltest du keinerlei bedenken vor einem eventuellen Gerichtsverfahren haben. (Soweit es bei solch einer Konstellation überhaupt dazu kommt.)
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen, sollte ich etwas aus deinem Text falsch aufgefasst haben, korrigier mich bitte.
Viele Grüße
Sig
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