Mr.Bombastic (17.12.2012)
-
17.12.2012, 15:08 #1
außergerichtliches Ermittlungsverfahren
Das Verfahren wegen Betrug und Datenfälschung wurde nach Meiningen weiter geleitet. Nun kam eine Rückmeldung, dass sie sich für eine außergerichtliches Verfahren entschieden haben. Ich wurde eingeladen zum Jugendamt um das Problem zu 'klären'.
Ist der Termin Pflicht, oder was bedeutet dies nun Allgemein? Kann ich noch mit Strafen rechnen?
Liebe Grüße.
-
17.12.2012, 15:13 #2
AW: außergerichtliches Ermittlungsverfahren
Strafen könnten kommen aber keine Sozialstunden oder sonstigen weil dies nur bei Gericht gemacht wird.
-
The Following User Says Thank You to St0nY For This Useful Post:
-
17.12.2012, 15:26 #3
AW: außergerichtliches Ermittlungsverfahren
Maßnahmen: bei jugendlichen ist es anscheinend so, dass man erzieherische maßnahmen eingeleitet werden und zwar von der staatsanwaltschaft.
Außergerichtliches Verfahren bei Jugendlichen und Heranwachsenden | Strafrecht
-
The Following User Says Thank You to Sevania For This Useful Post:
Mr.Bombastic (17.12.2012)
-
17.12.2012, 16:45 #4
- Registriert seit
- 20.11.2011
- Beiträge
- 86
Thanked 6 Times in 5 PostsAW: außergerichtliches Ermittlungsverfahren
Hatte ein Kollege auch von mir. Werden bestimmt ein paar (ehrlich sehr wenige) Sozialstunden werden.
-
The Following User Says Thank You to Rusze For This Useful Post:
Mr.Bombastic (17.12.2012)
Diese Seite nutzt Cookies, um das Nutzererlebnis zu verbessern. Klicken Sie hier, um das Cookie-Tracking zu deaktivieren.