1. #1
    Avatar von Mr.Bombastic
    Registriert seit
    23.08.2012
    Beiträge
    775
    Thanked 1.615 Times in 303 Posts

    Beitrag außergerichtliches Ermittlungsverfahren

    Das Verfahren wegen Betrug und Datenfälschung wurde nach Meiningen weiter geleitet. Nun kam eine Rückmeldung, dass sie sich für eine außergerichtliches Verfahren entschieden haben. Ich wurde eingeladen zum Jugendamt um das Problem zu 'klären'.

    Ist der Termin Pflicht, oder was bedeutet dies nun Allgemein? Kann ich noch mit Strafen rechnen?

    Liebe Grüße.

  2. #2
    Avatar von St0nY
    Registriert seit
    18.11.2011
    Beiträge
    527
    Thanked 303 Times in 241 Posts

    Standard AW: außergerichtliches Ermittlungsverfahren

    Strafen könnten kommen aber keine Sozialstunden oder sonstigen weil dies nur bei Gericht gemacht wird.

  3. The Following User Says Thank You to St0nY For This Useful Post:

    Mr.Bombastic (17.12.2012)

  4. #3
    Avatar von Sevania
    Registriert seit
    10.12.2012
    Beiträge
    26
    Thanked 4 Times in 4 Posts

    Standard AW: außergerichtliches Ermittlungsverfahren

    Maßnahmen: bei jugendlichen ist es anscheinend so, dass man erzieherische maßnahmen eingeleitet werden und zwar von der staatsanwaltschaft.

    Außergerichtliches Verfahren bei Jugendlichen und Heranwachsenden | Strafrecht

  5. The Following User Says Thank You to Sevania For This Useful Post:

    Mr.Bombastic (17.12.2012)

  6. #4

    Registriert seit
    20.11.2011
    Beiträge
    86
    Thanked 6 Times in 5 Posts

    Standard AW: außergerichtliches Ermittlungsverfahren

    Hatte ein Kollege auch von mir. Werden bestimmt ein paar (ehrlich sehr wenige) Sozialstunden werden.

  7. The Following User Says Thank You to Rusze For This Useful Post:

    Mr.Bombastic (17.12.2012)

Diese Seite nutzt Cookies, um das Nutzererlebnis zu verbessern. Klicken Sie hier, um das Cookie-Tracking zu deaktivieren.