Gameboy9 (08.07.2014)
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08.07.2014, 15:32 #1
Als Direktor auf dem Behindertenparkplatz parken
Vor meiner Schule stehen viele Parkplätze, da ich auf ein berufliches Gymnasium gehe, und dort eigentlich alle ein eigenes Auto haben. Der Direktor fährt jeden Tag mit einem BMW 525 vor, und parkt auf einem gekennzeichneten Behindertenparkplatz.
Aber was gibt ihm das Recht? Ich habe schon einige Lehrer gefragt, und sie meinen "Der Direktor weiß doch genau, ob wir auf der Schule behinderte Schüler haben, oder nicht." oder "Das ist der Parkplatz der Schule, wäre es öffentlich, sehe die Sache anders aus."
Nun, darf er das wirklich? Auch wenn es der Parkplatz der Schule ist? Es ist auch nicht so, dass keine Plätze mehr frei sind. Es gibt immer noch genug..
Liebe Grüße.
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08.07.2014, 15:34 #2
AW: Als Direktor auf dem Behindertenparkplatz parken
Ist das ein öffentlicher Parkplatz, oder der Parkplatz der zur Schule gehört?
Bei letzterem obliegt es der Schulleitung solche Park-Verstöße zu ahnden!
Tja, nun sagt Deinem Schuldirektor (die hießen früher mal Rektor) das da ein Lümmel
auf dem Behindertenparkplatz steht und der nicht Behindert ist!
(wobei Leerkörper, Behindert, ja nicht unbedingt ausgeschlossen ist *g*)Geändert von Darkfield (08.07.2014 um 15:36 Uhr)
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Gameboy9 (08.07.2014)
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08.07.2014, 16:12 #3
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Thanked 1.937 Times in 1.180 PostsAW: Als Direktor auf dem Behindertenparkplatz parken
Stell Du dich doch einfach drauf ?
Einfach vor ihm zeitlich da sein.
Siehst ja ob eine Durchsage kommt in der Schule, oder nicht hahaGeändert von !lkay (08.07.2014 um 16:12 Uhr)
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08.07.2014, 16:33 #4
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Thanked 1.937 Times in 1.180 PostsAW: Als Direktor auf dem Behindertenparkplatz parken
Frag ihn doch mal, welche Behinderung er besitzt. Bin gespannt auf die Antwort! Lügen wird er doch wahrscheinlich nicht.
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Gameboy9 (08.07.2014)
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08.07.2014, 16:37 #5
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Thanked 418 Times in 282 PostsAW: Als Direktor auf dem Behindertenparkplatz parken
Und was macht der Direktor, wenn mal eine andere Person, auser einem Schüler kommt. Es können ja irgendwelche Eltern oder sonst was ankommen und dann ist der Parkplatz weg. Ich glaube, man darf dort nicht parken. Auch nicht als Direktor
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08.07.2014, 16:57 #6
AW: Als Direktor auf dem Behindertenparkplatz parken
Wer auf einem GE oder KE-Parkplatz* steht benötigt eine solche Kennzeichnung am Kraftfahrzeug und den ebenso dazugehörigen Ausweis. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Bußgeld in Höhe von 35€ fällig werden.
*GE = Geistige Einschränkung
KE = Körperliche Einschränkung
Da man heutzutage das behindert nicht mehr benutzt und unter Umständen sogar beleidigend ist (siehe Negakuss oder Zigeunersoße)
/e
Zu dem ist es egal, ob der Parkplatz der Öffentlichkeit, der Schule oder zu Wohnungen dient. Bei ersterem werden diese durch normale Schilder gekennzeichnet. Bei letzterem gibt es solche Nummernschilder "Nur mit Ausweis-Nr. 1337".Geändert von Boone (08.07.2014 um 17:02 Uhr)
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Gameboy9 (08.07.2014)
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