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21.03.2015, 14:09 #1
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Thanked 843 Times in 422 PostsNach Abmeldung den Wagen zur Käuferin fahren, legitim?
Hallo,
Ich habe eben mein Corsa verkauft und möchte mich nochmal absichern ob es so klappt wie ich es mir denke und schon etwas geforscht habe.
Also ich möchte den Wagen Dienstag abmelden, mein neues Auto anmelden und ihr den Wagen dann bringen, hierbei ist zu beachten, daß das Auto abgemeldet ist, im interne habe ich jetzt ein § gefunden der dies erlaubt, aber ist es den wirklich so, das ich das Auto nach Abmeldung zu ihr fahren kann?
FZV - Einzelnorm
Zitat:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
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21.03.2015, 14:24 #2
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Thanked 32 Times in 24 PostsAW: Nach Abmeldung den Wagen zur Käuferin fahren, legitim?
Theoretisch darfst du nur nach hause fahren ohne Umwege. Ich würde es auch vorher mit meiner Versicherung absprechen ob die das so akzeptieren.
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21.03.2015, 14:40 #3
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Thanked 843 Times in 422 PostsAW: Nach Abmeldung den Wagen zur Käuferin fahren, legitim?
Das werde ich mal Montag machen, aber so würde es ja gehen z. B. Nach Hause.
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21.03.2015, 15:19 #4
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Thanked 1.510 Times in 970 PostsAW: Nach Abmeldung den Wagen zur Käuferin fahren, legitim?
Sobald du den Wagen beim LRA abgemeldet hast, darfst du damit zu dir nach Hause fahren. Das Fahrzeug darf anschließend nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum stehen, sondern nur auf Privatgelände.
Vorschlag: - Wen der Käufer und du euch über den kauf einig seid, und ihr scheinbar im gleichen Zulassungsbezirk wohnt, warum meldest du das Fahrzeug nicht einfach auf den Käufer um?
- Wenn der Käufer und du nicht im gleichen Zulassungsbezirk wohnen, bring das Fahrzeug zugelassen zum Käufer. Nimm Kennzeichen und Fahrzeugpappire mit melde das Fahrzeug ab, schick per Versichertem Versand Fahrzeugpappire und Kennzeichen an den Käufer.Geändert von Fritz (21.03.2015 um 15:21 Uhr)
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21.03.2015, 22:38 #5
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Thanked 29 Times in 26 PostsAW: Nach Abmeldung den Wagen zur Käuferin fahren, legitim?
Ich bringe meine Autos wenn notwendig zum Käufer, und melde sie sie dort ab.
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22.03.2015, 09:46 #6
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Thanked 843 Times in 422 PostsAW: Nach Abmeldung den Wagen zur Käuferin fahren, legitim?
Nur da gibt es ein haken, ich arbeite bis 16.30 und die Zulassungsstelle hat bei der Käuferin bis 12 Uhr offen, bei mir bis 17.30
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22.03.2015, 10:01 #7
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Thanked 1.510 Times in 970 PostsAW: Nach Abmeldung den Wagen zur Käuferin fahren, legitim?
Du kannst das Fahrzeug zugelassen zum Käufer stellen.
Mit Kennzeichen und Fahrzeugpapieren nach hause kommen. Zuhause kannst du das Fahrzeug online bei deinem LRA abmelden. LRA Stempel selbst herauskratzen, Bei deiner Versicherung angeben, daß das Fahrzeug ab sofort abgemedet ist. Die Kennzeichen (wenn nötig) und Fahrzeugpapiere mit Versichertem Versand und Empfangsbestätigung des Empfängers verschicken.
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22.03.2015, 22:31 #8
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Thanked 1 Time in 1 PostAW: Nach Abmeldung den Wagen zur Käuferin fahren, legitim?
Seid diesem Jahr kann man doch den Wagen sogar Online abmelden?
Dann kannst ihn dort abstellen und übers Handy grad abmelden.
Ansonsten fahrt halt iwie mit 2 Autos. Wird sich schon was ergeben, wenn du auf Nummer sicher gehen willst.
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Seid diesem Jahr kann man doch den Wagen sogar Online abmelden?
Dann kannst ihn dort abstellen und übers Handy grad abmelden.
Ansonsten fahrt halt iwie mit 2 Autos. Wird sich schon was ergeben, wenn du auf Nummer sicher gehen willst.
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23.03.2015, 22:12 #9
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Thanked 3 Times in 3 PostsAW: Nach Abmeldung den Wagen zur Käuferin fahren, legitim?
Also wenn die Käuferin den selben Zulassungsbezirk hat, darf Sie mit dem Fahrzeug und abgemeldeten Kennzeichen sowie evB zur Zulassungsstelle.
Du kannst das Auto abmelden, Sie muss sich wohl oder übel sogenannte Kurzzeitkennzeichen holen oder ihr macht das an ein und den selben Tag,
ihr müsst mal schauen ob ihr den gleichen Zulassungsbezirk habt.
Sollte das der Fall sein ist das alles kein Problem und Sie kann dann zu deiner Zulassungsstelle mitfahren und das da erledigen.
Aber wie mein Vorredner schon geschrieben hat sollte das alles mittlerweile online möglich sein dauert halt aber alles bisschen Länger...
Hilft nur ein Anruf bei der Versicherung oder Zulassungsstelle um kein Problem mit der Polizei oder sonstigen Behörden zu bekommen.Geändert von hugogol (23.03.2015 um 22:12 Uhr)
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