StarWarsFan (13.10.2014)
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13.10.2014, 12:12 #1
Ausschluss von Garantie, Gewährleistung und Rücknahme auf ebay für Privatverkäufer
Moin,
private ebay Käufer nehmen häufig in ihre Angebote einen Satz wie
Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt, wird der Artikel ohne Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme verkauft.
Garantie ist immer freiwillig und geht in der Regel vom Hersteller des Gerätes bei Neuprodukten aus. Wenn man als Privatverkäufer keine Garantieerklärung abgibt (was man normal wohl nicht tut), besteht also ohnehin kein Garantieanspruch. Es scheint also sinnlos zu sein, in privaten ebay Auktionen irgend eine Garantie pauschal auszuschließen.
"Gewährleistung" und Rücknahme scheinen gemäß § 323 Absatz 5 BGB (BGB - Einzelnorm) grundsätzlich zulässig zu sein, sofern der verkaufte Gegenstand einen wesentlichen Mangel aufweist der verschwiegen wurde. Da sich dieser nicht durch eine Klausel oder einen Hinweis umgehen lässt, erscheint auch dieser Zusatz keinen Sinn zu erfüllen.
Somit scheint es, als würde dieser pauschale Ausschluss von Garantie, Gewährleistung und Rücknahme ohne Wirkung und könnte somit ohne Nachteile für den Verkäufer weggelassen werden.
Habe ich dies so richtig verstanden oder etwas übersehen?
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13.10.2014, 12:14 #2
AW: Ausschluss von Garantie, Gewährleistung und Rücknahme auf ebay für Privatverkäufer
Hier nix Rechtsberatung.
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13.10.2014, 12:18 #3
AW: Ausschluss von Garantie, Gewährleistung und Rücknahme auf ebay für Privatverkäufer
Wieso nicht?
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13.10.2014, 12:18 #4
AW: Ausschluss von Garantie, Gewährleistung und Rücknahme auf ebay für Privatverkäufer
Das mit der Garantie und Rücknahme kannst du stehen lassen .. die Gewährleistung muss der private Verkäufer geben, sofern Mängel am Produkt sind, die der Verkäufer nicht in der Produktbeschreibung oder ähnliches aufgelistet hat. ("Private Verkäufer hingegen können die Gewährleistung ausschließen, etwa durch einen entsprechenden Hinweis in der Produktbeschreibung. Aber auch in diesem Fall haftet der Verkäufer, wenn ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften fehlen oder er Mängel arglistig verschwiegen hat." - Quelle: Aktuelle Tipps und Infos vom Internet Ombudsmann).
Bis auf Sonderschüler kannst du alle Leute fragen - Saad ist PERFEKT wie 'ne Zeitform der deutschen Sprache.
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The Following User Says Thank You to Saad For This Useful Post:
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13.10.2014, 12:35 #5
AW: Ausschluss von Garantie, Gewährleistung und Rücknahme auf ebay für Privatverkäufer
Also hat jemand der etwas von einem privaten Verkäufer gekauft hat doch die umfangreichen Gewährleistungsansprüche wie bei einem gewerblichen Verkäufer? Denn dort sind ja 12 Monate vorgeschrieben, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Gerade diese Regelung scheint ein Freifahrtschein für alle Probleme zu sein, die in den ersten 6 Monaten auftreten. Schließlich ist in diesem Zeitraum der Verkäufer in der Beweispflicht. Wenn ein Gegenstand nach 3 Monaten kaputt geht, wird der Verkäufer kaum belegen können, dass dies zum Lieferzeitpunkt noch nicht so war.
Diese umfangreiche Gewährleistung gilt also auch für private Verkäufer?
Das schließe ich aus deiner Aussage, dass private Verkäufer die Gewährleistung ausschließen können, aber trotzdem für verschwiegene Mängel haftet. Denn sonst wäre der Hinweis ja überflüssig!
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13.10.2014, 14:33 #6
AW: Ausschluss von Garantie, Gewährleistung und Rücknahme auf ebay für Privatverkäufer
Darum:
https://u-labs.de/recht-und-verbrauc...eratung-28869/
Weiterführendes kann man auch bei T-Online nachlesen:
http://www.t-online.de/computer/inte...atverkauf.html
oder
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewae...kauf-ebay.htmlGeändert von Darkfield (13.10.2014 um 14:36 Uhr)
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