1. #1
    Avatar von TomatenKetchup
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    Standard GEZ abmelden und nichts mehr zahlen?!

    http://gez-abmelden.de/ da gibt es noch Sonstige Gründe. Kann man da reinschreiben dass man keine Geräte hat? Ich habe in Google geschaut da gibt es Foren wo Leute sagen das geht!
    Und wieso wird man eigentlich gezwungen das zu bezahlen? Gibt es da Gesetz?

  2. #2

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    Standard AW: GEZ abmelden und nichts mehr zahlen?!

    abmelden wird schwer, denn du kannst keinem erzählen das du weder tv noch handy radio tablet o.ä hast

  3. #3

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    Standard AW: GEZ abmelden und nichts mehr zahlen?!

    In Deinem Fall stimmt es schonmal nicht, daß Du kein Gerät hast... oder wie hast Du das hier gepostet? Doch wohl mit einem Computer mit Internetzugang. Und damit besteht auch die Möglichkeit zu TV-Sehen (Mediatheken) und Radiohören (Livestreams). Weitere Geräte mußt Du nicht haben, um trotzdem den Rundfunkbeitrag bezahlen zu müssen.

    Aber gut, der Beitragsservice kennt ja nun nicht Deine Gerätesituation. Die könntest Du natürlich versuchen zu belügen und Ihnen sagen, Du wärst so eine Art deutscher Amish und hättest praktisch keine Geräte... d.h. weder Empfänger (TV, FM, DAB usw.), noch Kabelanschluß, und auch keinen Internetzugang für Computer, Tablet oder Handy. Dann ist die Frage, ob die das z.B. bei den Providern überprüfen. Wenn sies machen, und was anderes herausfinden, als Du denen erzählst, bist Du erwischt.

    Aber kannst es ja mal versuchen und uns davon berichten. Versuch macht kluch...
    Geändert von freulein (25.12.2013 um 01:16 Uhr)

  4. #4

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    Standard AW: GEZ abmelden und nichts mehr zahlen?!

    Naja, wenn man denen sagt das du keine Geräte hast müssten die dir das ja theoretisch glauben und wenn dann so en vertreter bei dir vor der haustür steht einfach nich öffnen, ka obs klappt, hab ich ma gehört

  5. #5

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    Standard AW: GEZ abmelden und nichts mehr zahlen?!

    @Zipfelklatscher

    Dann sagen die, wir kommen vorbei, und checken. Wenns nicht stimmt, anzeige wegen versuchten betrugs.. gibt denen 20x mehr kohle, als diese scheiß GEZ
    Geändert von Darkfield (25.12.2013 um 06:55 Uhr) Grund: unnötiges Vollzitat entfernt!

  6. #6
    Avatar von Fritz
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    Standard AW: GEZ abmelden und nichts mehr zahlen?!

    Der Rundfunkbeitrag - Ermäßigung und Befreiung
    Medienabgabe muss jeder bezahlen, außer Harz IV bezieher.

  7. #7

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    Standard AW: GEZ abmelden und nichts mehr zahlen?!

    Das Problem ist, dass die es die Gez, als das was sie mal war, nicht mehr gibt. Das Ganze heisst Rundfunkbeitrag und ist von jedem zu zahlen; unabhängig davon ob du entsprechende Empfangsgeräte zur Verfügung stehen hast, oder nicht. Du kannst dich davon nicht abmelden, es sei denn du bist sowohl blind als auch taub mit einem jeweils hohen Grad der körperlichen Behinderung.

  8. #8
    Avatar von qmiq
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    Standard AW: GEZ abmelden und nichts mehr zahlen?!

    Naja so ganz stimmt das nicht. Es ist nicht von jedem zu zahlen sondern von jedem Haushalt. Du kannst also drum rum kommen, in dem du in einem Haushalt wohnst, der schon "GEZ" Gebühren bezahlt. Ich weiss nicht obs funktioniert, aber theoretisch könntest du nen Zweitwohnsitz anmelden und dann angeben, dass du bereits bei den GEZ Gebühren in dem "anderen" Haushalt erfasst wirst. Die Frage ist eher was zählt da als Haushalt.
    - But shit, it was 99 cents! -

  9. #9

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    Standard AW: GEZ abmelden und nichts mehr zahlen?!

    Zweitwohnsitz kostet aber Zweitwohnungssteuer. Da kommt er dann finanziell vom Regen in die Traufe...

  10. #10
    Avatar von DMW007
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    Standard AW: GEZ abmelden und nichts mehr zahlen?!

    Es gibt keine Zweitwohnungssteuer. Zweit- und Ferienwohnungen sind ganz regulär beitragspflichtig wie der Hauptwohnsitz auch. Funktioniert also nicht.
    Definition einer Wohnung nach dem Beitragsservice aka der GEZ:
    Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung betreten werden kann. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie zum Beispiel Internaten oder Kasernen. Ebenfalls Beitragsfrei sind Gartenlauben und Kleingartenanlagen, die nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind (§§ 3 Abs. 2, 18 Abs. 1, 20a Nr. 7 Bundeskleingartengesetz) und auch nicht zum Wohnen genutzt werden. Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnungen, wenn sich der Inhaber dort nach dem Melderecht anzumelden hat (z.B. dauerhaft aufgestellter Wohnwagen).


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