1. #1
    Avatar von Dieter
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    Standard Haftung für Folgeschäden

    Wenn man einen Gegenstand kauft der Folgeschäden verursacht, haftet dann der Hersteller dieses Gegenstandes dafür, wenn der Benutzer nicht grob fahrlässig gehandelt hat?

    Beispiel: Ein Akku für ein Smartphone wird von einem Drittanbieter gekauft. Der Akku bläht sich nach einer Weile auf, und beschädigt dabei das Handy, in dem er eingebaut war. Kann in diesem Fall der Hersteller des Akkus zur Verantwortung gezogen werden, sodass dieser das durch sein Produkt zerstörte Handy reparieren bzw. ersetzen muss?

  2. #2

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    Standard AW: Haftung für Folgeschäden

    Bei aufgeblähten Akkus kann man den Verkäufer zur Haftung ziehen, aber sonst muss man immer beweisen können, dass es ein Folgeschaden ist.

  3. #3
    Avatar von qmiq
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    Standard AW: Haftung für Folgeschäden

    Klar haftet der Hersteller für Schäden die sein Produkt verursacht, sofern die Schäden definitiv vom Produkt ausgegangen sind und das Produkt in gewöhnlicher Art und Weise genutzt wurde. Bei Akkus gibt es vermutlich hunderte Einflussfaktoren, die immer den Benutzer in die Verantwortung ziehen. Zum Beispiel könnte der Akku für eine bestimmte Spannung ausgelegt sein, dein Ladekabel aber gar nicht die Spannung liefern. Vielleicht lag das Telefon auch in der Sonne und hat dadurch den Akku beschädigt usw. usf.

    Daher muss man eigentlich detailliert beweisen, dass man alles erdenkliche gemacht hat um den Akku zu schonen. Also genau dokumentieren wie viele Ladezyklen der Akku schon drauf hatte, wie voll der war, an welchem Ort das passiert ist usw.

    Im Recht spricht man dann auch von Kausalität, sprich es muss auch noch bewiesen sein, dass das Telefon durch das aufblähen des Akkus zerstört wurde und wie gesagt auch, ob der Akku ohne Einwirken kaputt ging.
    - But shit, it was 99 cents! -

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    Dumdor (12.10.2014)

  5. #4

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    Standard AW: Haftung für Folgeschäden

    Kann ich dann überhaupt beweisen, dass ich keinen Bedienerfehler begangen habe? Es fängt ja schon an mit der detaillierten Dokumentation.
    Mache ich jeden Tag eine Notiz, ob ich das Handy geladen habe oder nicht? Wenn ich dann ein Ladegerät verwende, was nicht vom Originalhersteller ist, werden sich dann Handyhersteller und/oder Akkuhersteller aus der Verantwortung stehlen?

  6. The Following User Says Thank You to Dumdor For This Useful Post:

    Open Thought (12.10.2014)

  7. #5
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    Standard AW: Haftung für Folgeschäden

    Es kommt immer darauf an ob du die Folgeschäden verursacht hast oder es durch das Produkt passiert ist.

  8. The Following User Says Thank You to Published For This Useful Post:

    Yasemin (26.01.2015)

  9. #6

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    Standard AW: Haftung für Folgeschäden

    Ich dachte man darf hier keine Rechtsfragen beantworten..

    Dennoch. Wenn der Akku nicht der DIN Norm entspricht oder keine CE Zertifizierung hat,
    wirds denke ich ziemlich ziemlich schwierig.
    Geändert von !lkay (12.10.2014 um 20:36 Uhr)

  10. #7
    Avatar von Open Thought
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    Standard AW: Haftung für Folgeschäden

    Zitat Zitat von NightMareG Beitrag anzeigen
    Ich dachte man darf hier keine Rechtsfragen beantworten..
    Natürlich darf man Rechtsfragen stellen/beantworten. Verboten sind lediglich Rechtsberatungen in einem konkreten Fall, das dürfen lt. Gesetz nur Anwälte. Seine Frage ist aber nicht konkret und daher vollkommen in Ordnung. Steht alles hier: https://u-labs.de/recht-und-verbrauc...eratung-28869/

  11. #8
    Avatar von Fritz
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    Standard AW: Haftung für Folgeschäden

    Als Folgeschaden bezeichnet man einen Schaden, der indirekt und in Folge eines anderen Schadens entsteht. Der Begriff findet sowohl im Bereich der Produkthaftung als auch im Versicherungswesen Anwendung: Nach §1 des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) haftet der Hersteller, wenn im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs seines Produkts ein Sach-, Körper- oder Gesundheitsschaden entsteht. Dieser Schaden gilt dabei als Folgeschaden der verletzten Ordnungspflicht. Rechtsanwalt.com

    Allerdings ist das größte Problem dabei, nachzuweisen dass der Folgeschaden vom Produkt des Herstellers verursacht wurde und das Gerät beschädigte.

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