BL4cK (03.03.2013), BlackAngel (04.03.2013), milchbubix (03.03.2013)
Thema: Ist das Hausfriedenbruch?
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	03.03.2013, 18:08 #1Nachrichtendienst  
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 Thanked 5 Times in 4 Posts Ist das Hausfriedenbruch? Ist das Hausfriedenbruch?Hi Comm, 
 
 folgendes:
 
 Ich war mit meiner Freundin bei ihr, vorne (Haustür) war keiner dann sind wir hinten lang ... zur Terrasse dort stand nämlich
 noch mein Fahrrad das habe ich mir dann genommen wohl gemerkt sie war dabei & vorher wurde kein Verbot ausgesprochen.
 
 Nun heißt es von den Ellis her ich habe doch Hausfriedensbruch begangen ???
 
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	03.03.2013, 18:11 #2 AW: Ist das Hausfriedenbruch? AW: Ist das Hausfriedenbruch?Ist schwierig, hat sie dich denn reingelassen? Also hat sie dir erlaubt hinterum durch zu gehen? Wenn ja, ist es kein Hausfriedensbruch  
 
  
 
 
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	03.03.2013, 18:14 #3Nachrichtendienst  
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 Thanked 5 Times in 4 Posts AW: Ist das Hausfriedenbruch? AW: Ist das Hausfriedenbruch?Wir waren nicht drin.! Das Fahrrad stand an der Mauer und das Grundstück ist nicht umzäunt 
 
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	03.03.2013, 18:56 #4Permanent gesperrt  
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 Thanked 418 Times in 282 Posts AW: Ist das Hausfriedenbruch? AW: Ist das Hausfriedenbruch?Ich würd sagen die Eltern gehören an die Wand. Wie dumm ist das denn? Warum sagt deine Freundin nichts? Ist die behindert? Sie soll sagen, dass sie dabei war und gut ist. WO ist das denn Hausfriedensbruch wenn sie dir nicht gesagt hat, dass du nicht hinten hin darfst. 
 
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	03.03.2013, 18:57 #5U-Labs Routinier  
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 Thanked 412 Times in 268 Posts AW: Ist das Hausfriedenbruch?
				Ich denke mal nicht, dass seine Freundin im Mietvertrag aufgeführt ist. Deshalb ist sie gar nicht in der Lage, ihm den Zutritt zu gestatten oder nicht. AW: Ist das Hausfriedenbruch?
				Ich denke mal nicht, dass seine Freundin im Mietvertrag aufgeführt ist. Deshalb ist sie gar nicht in der Lage, ihm den Zutritt zu gestatten oder nicht. Zitat von seroga Zitat von seroga
 
 
  Zitat von Kuchenmaster
					
				Mach dir um einen eventuellen Hausfriedensbruch keine Sorgen, eher um die Eltern der Freundin, wenn die bei soetwas Banales derart reagieren. Zitat von Kuchenmaster
					
				Mach dir um einen eventuellen Hausfriedensbruch keine Sorgen, eher um die Eltern der Freundin, wenn die bei soetwas Banales derart reagieren. Zitat von Wikipedia Zitat von Wikipedia
 
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	03.03.2013, 23:09 #6U-Labs Legende  
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 Thanked 1.937 Times in 1.180 Posts AW: Ist das Hausfriedenbruch? AW: Ist das Hausfriedenbruch?Ich würde mal sagen, dass deine zukünftigen Schwiegereltern dich nicht leiden können. Haha! Deine Schwiegereltern werden dich bestimmt öfters anzeigen, viel Spaß x) 
 
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	04.03.2013, 11:12 #7 AW: Ist das Hausfriedenbruch? AW: Ist das Hausfriedenbruch?ansich muss ein gelände NICHT umzeunt sein um ein hausfriedensbruch zu begehen 
 
 allerdings da deine freundin dabei war ist es kein problem da deine freundin dort wohnt (nehme ich mal an)
 
 und fals euch keiner gesehen hat kannst du ja sagen sie hatte das rad geholt du standes brav vorne ^^
 
 und FALS sie eine anzeige machen ^^ mach dir nix draus die wir 100%ig fallen gelassen das schwachsinnig
 
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	04.03.2013, 15:13 #8 AW: Ist das Hausfriedenbruch? AW: Ist das Hausfriedenbruch?Bevor es Hausfriedensbruch wäre, müsste ein Verbot der Eltern ausgesprochen worden sein, da eine Person sonst nicht weiß, dass sie das Grundstück nicht betreten darf. Da dies hier nicht der Fall ist, ist es auch kein Hausfriedensbruch. 
 
 Mach dir keine Gedanken, da wird nichts kommen, wäre zu viel Aufwand, für nichts und wieder nichts.
 
 Falsch. Dies hat nichts mit dem Mietsvertrag zu tun, sondern mit dem Hausrecht. Das Hausrecht liegt bei den Eltern, die übertragen es aber an die Kinder, wenn es nicht klar gesagt wird, dass die Kinder dies nicht zu entscheiden haben. Da die Kinder(seine Freundin) ebenfalls ein nutzen des Hausrechts hat, darf sie ihm(dem TE) den Zutritt zum Gelände/Wohnung gewähren/verwähren.
 
 Das ganze hat nichts mit dem Mietsvertrag zu tun, bestes Beispiel > Diskothek. Die Türsteher stehen auch nicht im Mietsvertrag und haben trotzdem das Recht Hausverbote zu verteilen, weil sie im Auftrag des Besitzers handeln.  
 
 
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	04.03.2013, 15:14 #9 AW: Ist das Hausfriedenbruch? AW: Ist das Hausfriedenbruch?§ 123 
 Hausfriedensbruch
 
 (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
 
 (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
 
 
 es ist kein hausfriedensbruch wenn du dein fahrrad abgeholt hast ! und was is das bitte für eine freundin? -.-
 
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	04.03.2013, 15:46 #10U-Labs Routinier  
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 Thanked 412 Times in 268 Posts AW: Ist das Hausfriedenbruch?
				Ich weiß, dass es sich um das Hausrecht handelt. Wer im Mietvertrag aufgeführt ist, hat in der Regel auch das Hausrecht. Und zwar das alleinige.Falsch. Dies hat nichts mit dem Mietsvertrag zu tun, sondern mit dem Hausrecht. Das Hausrecht liegt bei den Eltern, die übertragen es aber an die Kinder, wenn es nicht klar gesagt wird, dass die Kinder dies nicht zu entscheiden haben. Da die Kinder(seine Freundin) ebenfalls ein nutzen des Hausrechts hat, darf sie ihm(dem TE) den Zutritt zum Gelände/Wohnung gewähren/verwähren. AW: Ist das Hausfriedenbruch?
				Ich weiß, dass es sich um das Hausrecht handelt. Wer im Mietvertrag aufgeführt ist, hat in der Regel auch das Hausrecht. Und zwar das alleinige.Falsch. Dies hat nichts mit dem Mietsvertrag zu tun, sondern mit dem Hausrecht. Das Hausrecht liegt bei den Eltern, die übertragen es aber an die Kinder, wenn es nicht klar gesagt wird, dass die Kinder dies nicht zu entscheiden haben. Da die Kinder(seine Freundin) ebenfalls ein nutzen des Hausrechts hat, darf sie ihm(dem TE) den Zutritt zum Gelände/Wohnung gewähren/verwähren.
 Pauschal kann man nicht sagen, dass Eltern das Hausrecht an ihren Kindern übertragen. Anders sieht es aus, wenn die Eltern ein Zimmer an ihr volljähriges Kind untervermieten.
 Anders herum ist es. Die Kinder erhalten das Hausrecht, wenn die Eltern es explizit sagen bzw. anderweitig festhalten. Geschieht das nicht, liegt das alleinige Hausrecht beim Mieter.wenn es nicht klar gesagt wird, dass die Kinder dies nicht zu entscheiden haben
 
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