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  1. #1

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    Standard Ist das Hausfriedenbruch?

    Hi Comm,

    folgendes:

    Ich war mit meiner Freundin bei ihr, vorne (Haustür) war keiner dann sind wir hinten lang ... zur Terrasse dort stand nämlich
    noch mein Fahrrad das habe ich mir dann genommen wohl gemerkt sie war dabei & vorher wurde kein Verbot ausgesprochen.

    Nun heißt es von den Ellis her ich habe doch Hausfriedensbruch begangen ???

  2. #2
    Avatar von seroga
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    Standard AW: Ist das Hausfriedenbruch?

    Ist schwierig, hat sie dich denn reingelassen? Also hat sie dir erlaubt hinterum durch zu gehen? Wenn ja, ist es kein Hausfriedensbruch




  3. #3

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    Standard AW: Ist das Hausfriedenbruch?

    Wir waren nicht drin.! Das Fahrrad stand an der Mauer und das Grundstück ist nicht umzäunt

  4. #4

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    Standard AW: Ist das Hausfriedenbruch?

    Ich würd sagen die Eltern gehören an die Wand. Wie dumm ist das denn? Warum sagt deine Freundin nichts? Ist die behindert? Sie soll sagen, dass sie dabei war und gut ist. WO ist das denn Hausfriedensbruch wenn sie dir nicht gesagt hat, dass du nicht hinten hin darfst.

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  6. #5

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    Standard AW: Ist das Hausfriedenbruch?

    Zitat Zitat von seroga
    Ist schwierig, hat sie dich denn reingelassen? Also hat sie dir erlaubt hinterum durch zu gehen? Wenn ja, ist es kein Hausfriedensbruch
    Ich denke mal nicht, dass seine Freundin im Mietvertrag aufgeführt ist. Deshalb ist sie gar nicht in der Lage, ihm den Zutritt zu gestatten oder nicht.


    Zitat Zitat von Kuchenmaster
    Grundstück ist nicht umzäunt
    Zitat Zitat von Wikipedia
    [...]
    Das befriedete Besitztum sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind. Umstritten ist in der Rechtswissenschaft, wie stark der Befriedungsschutz sein muss (Mauer, Absperrung, Zaun).
    [...]
    Mach dir um einen eventuellen Hausfriedensbruch keine Sorgen, eher um die Eltern der Freundin, wenn die bei soetwas Banales derart reagieren.

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  8. #6

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    Standard AW: Ist das Hausfriedenbruch?

    Ich würde mal sagen, dass deine zukünftigen Schwiegereltern dich nicht leiden können. Haha! Deine Schwiegereltern werden dich bestimmt öfters anzeigen, viel Spaß x)

  9. #7
    Avatar von 19Madd91
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    Standard AW: Ist das Hausfriedenbruch?

    ansich muss ein gelände NICHT umzeunt sein um ein hausfriedensbruch zu begehen

    allerdings da deine freundin dabei war ist es kein problem da deine freundin dort wohnt (nehme ich mal an)

    und fals euch keiner gesehen hat kannst du ja sagen sie hatte das rad geholt du standes brav vorne ^^

    und FALS sie eine anzeige machen ^^ mach dir nix draus die wir 100%ig fallen gelassen das schwachsinnig

  10. #8
    Avatar von iToxic
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    Standard AW: Ist das Hausfriedenbruch?

    Bevor es Hausfriedensbruch wäre, müsste ein Verbot der Eltern ausgesprochen worden sein, da eine Person sonst nicht weiß, dass sie das Grundstück nicht betreten darf. Da dies hier nicht der Fall ist, ist es auch kein Hausfriedensbruch.

    Mach dir keine Gedanken, da wird nichts kommen, wäre zu viel Aufwand, für nichts und wieder nichts.

    Zitat Zitat von GerMaN-DeLuXe Beitrag anzeigen
    Ich denke mal nicht, dass seine Freundin im Mietvertrag aufgeführt ist. Deshalb ist sie gar nicht in der Lage, ihm den Zutritt zu gestatten oder nicht.
    Falsch. Dies hat nichts mit dem Mietsvertrag zu tun, sondern mit dem Hausrecht. Das Hausrecht liegt bei den Eltern, die übertragen es aber an die Kinder, wenn es nicht klar gesagt wird, dass die Kinder dies nicht zu entscheiden haben. Da die Kinder(seine Freundin) ebenfalls ein nutzen des Hausrechts hat, darf sie ihm(dem TE) den Zutritt zum Gelände/Wohnung gewähren/verwähren.

    Das ganze hat nichts mit dem Mietsvertrag zu tun, bestes Beispiel > Diskothek. Die Türsteher stehen auch nicht im Mietsvertrag und haben trotzdem das Recht Hausverbote zu verteilen, weil sie im Auftrag des Besitzers handeln.


  11. #9
    Avatar von Styler
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    Standard AW: Ist das Hausfriedenbruch?

    Zitat Zitat von Kuchenmaster Beitrag anzeigen
    Hi Comm,

    folgendes:

    Ich war mit meiner Freundin bei ihr, vorne (Haustür) war keiner dann sind wir hinten lang ... zur Terrasse dort stand nämlich
    noch mein Fahrrad das habe ich mir dann genommen wohl gemerkt sie war dabei & vorher wurde kein Verbot ausgesprochen.

    Nun heißt es von den Ellis her ich habe doch Hausfriedensbruch begangen ???
    § 123
    Hausfriedensbruch

    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


    es ist kein hausfriedensbruch wenn du dein fahrrad abgeholt hast ! und was is das bitte für eine freundin? -.-

  12. #10

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    Standard AW: Ist das Hausfriedenbruch?

    Falsch. Dies hat nichts mit dem Mietsvertrag zu tun, sondern mit dem Hausrecht. Das Hausrecht liegt bei den Eltern, die übertragen es aber an die Kinder, wenn es nicht klar gesagt wird, dass die Kinder dies nicht zu entscheiden haben. Da die Kinder(seine Freundin) ebenfalls ein nutzen des Hausrechts hat, darf sie ihm(dem TE) den Zutritt zum Gelände/Wohnung gewähren/verwähren.
    Ich weiß, dass es sich um das Hausrecht handelt. Wer im Mietvertrag aufgeführt ist, hat in der Regel auch das Hausrecht. Und zwar das alleinige.
    Pauschal kann man nicht sagen, dass Eltern das Hausrecht an ihren Kindern übertragen. Anders sieht es aus, wenn die Eltern ein Zimmer an ihr volljähriges Kind untervermieten.
    wenn es nicht klar gesagt wird, dass die Kinder dies nicht zu entscheiden haben
    Anders herum ist es. Die Kinder erhalten das Hausrecht, wenn die Eltern es explizit sagen bzw. anderweitig festhalten. Geschieht das nicht, liegt das alleinige Hausrecht beim Mieter.

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