Patrick Bateman (26.07.2013)
- 
	26.07.2013, 18:45 #1Permanent gesperrt  
 - Registriert seit
- 27.05.2013
- Beiträge
- 140
 Thanked 40 Times in 22 Posts Käuferin will Schuhe nicht zurück geben, fordert erst Geld, droht mit Anwalt. Käuferin will Schuhe nicht zurück geben, fordert erst Geld, droht mit Anwalt.Hallo, und zwar geht es um folgendes.. Ich habe auf einer Tausch-Verkauf Börse Schuhe verkauft und diese nach bestem Wissen eingestellt, und beschrieben das Gebrauchsspuren vorhanden sind und hier und da etwas Farbe abgeht. Als sie die Schuhe erhalten hat (nach der Bezahlung) schrieb sie mich an das sie sie zurück geben will weil sie sie so nicht tragen könnte. Ich hatte damit kein Problem und habe sofort eine Rückzahlung angeboten. Sie forderte mich erst auf das Geld zurück zu überweisen und dann die Schuhe zurück zu schicken. Mach ich aber nicht da ich erst die Ware zurück haben will. Nun nach langem hin und her droht sie mir mit ihrem Anwalt das sie mich anzeigen würde etc. (Die Schuhe haben 80,- gekostet) weiter nach langem hin und her haben wir uns auf Nachnahmeversand geeiningt, hierbei hat aber KEINER behauptet das ICH die Gebühren dafür tragen muss, da ich ja normalen Versand und dann das Geld zurück angeboten habe, bin ich von ausgegangen sie zahlt die Gebühren für Nachnahme. Heute kam dann das Paket an und als der Typ mir denn Betrag nannte, kippte ich aus allen Socken. 94,40€, 14,40 also aufgeschlagen zum normalen Preis, natürlich habe ich das Paket nicht angenommen da ich mich nicht verarschen lassen wollte. Nun droht sie mir heute zum Anwalt zu gehen und weitere Schritte einzuleiten. 
 
 Wie sieht das jetzt aus für mich? Ich habe ja die Rücknahme angeboten? etc.
 
 Danke für eure Tipps!
 
- 
	26.07.2013, 19:14 #2U-Labs Legende  
 - Registriert seit
- 17.09.2012
- Beiträge
- 1.865
 Thanked 384 Times in 258 Posts AW: Käuferin will Schuhe nicht zurück geben, fordert erst Geld, droht mit Anwalt AW: Käuferin will Schuhe nicht zurück geben, fordert erst Geld, droht mit AnwaltSie kann die ware zurück schicken du bist nicht verpflichtet das geld zuerst zu schicken. 
 
 Aber ist bei einem privat Verkauf die ware nicht sowieso vom Umtausch ausgeschlossen?
 
- 
	The Following User Says Thank You to Chrissy For This Useful Post:
 
- 
	26.07.2013, 20:31 #3 AW: Käuferin will Schuhe nicht zurück geben, fordert erst Geld, droht mit Anwalt AW: Käuferin will Schuhe nicht zurück geben, fordert erst Geld, droht mit AnwaltLass dich nicht drauf ein, die blufft nur rum. 
 Du musst hier nix umtauschen, solange der Artikel der Beschreibung gleicht.
 
 Wenn die Käuferin Dir nicht glaubt, daß Du den Artikel nicht zurücknehmen mußt, möge Sie sich die Lage von ihrem Anwalt erklären lassen (den esie ja unbedingt einschalten möchte). ;-)
 
- 
	26.07.2013, 20:34 #4 AW: Käuferin will Schuhe nicht zurück geben, fordert erst Geld, droht mit Anwalt AW: Käuferin will Schuhe nicht zurück geben, fordert erst Geld, droht mit Anwalthaha der anwalt kostet mehr als die schuhe 
 
- 
	The Following 2 Users Say Thank You to Ta1lor For This Useful Post:Patrick Bateman (26.07.2013), SantaClauZ (26.07.2013) 
 
- 
	26.07.2013, 22:20 #5Permanent gesperrt  
 - Registriert seit
- 27.05.2013
- Beiträge
- 140
 Thanked 40 Times in 22 Posts AW: Käuferin will Schuhe nicht zurück geben, fordert erst Geld, droht mit Anwalt AW: Käuferin will Schuhe nicht zurück geben, fordert erst Geld, droht mit AnwaltIch weiß klar, welche Kosten könnten da maximal auf mich zu kommen wenn sie wirklich zum Anwalt geht? Bin leider momentan erst 17 Jahre alt.. 
 
 - - - Aktualisiert - - -
 
 Ich weiß klar, welche Kosten könnten da maximal auf mich zu kommen wenn sie wirklich zum Anwalt geht? Bin leider momentan erst 17 Jahre alt..
 
- 
	26.07.2013, 22:26 #6Permanent gesperrt  
 - Registriert seit
- 05.12.2012
- Beiträge
- 332
 Thanked 141 Times in 81 Posts AW: Käuferin will Schuhe nicht zurück geben, fordert erst Geld, droht mit Anwalt AW: Käuferin will Schuhe nicht zurück geben, fordert erst Geld, droht mit AnwaltGar keine Kosten, weil sie kein Recht auf Umtausch hat ausser du hast ihr vorher den Umtausch bestaetigt, also vor dem Tausch das Umtausch klar geht (VOR DEM KAUF) und wenn du das getan hast, muss Sie fuer den Versand aufkommen btw "zu erst" senden. Tausch einfach gar nicht um, die hat kein Recht auf n Umtausch Geändert von Klaus Bukkake (26.07.2013 um 22:26 Uhr) 
 
- 
	26.07.2013, 22:28 #7 AW: Käuferin will Schuhe nicht zurück geben, fordert erst Geld, droht mit Anwalt AW: Käuferin will Schuhe nicht zurück geben, fordert erst Geld, droht mit Anwalt0€, sie wird nicht zum Anwalt gehen, denn das dann eröffnete Verfahren würde SIE erstmal in VORKASSE mehr als 500€ Anwaltgebühren kosten... und... 
 da der ganze Krams vom öffentlichen Gericht sowieso wegen Geringfügigkeit/Unschuld abgewiesen/eingestellt werden wird, wird sie ZUSÄTZLICH noch auf dem privaten Weg gegen dich vorgehen müssen...
 sie müsste also erstmal 1000-2000€ bezahlen um an ihre 80€ zu kommen xD
 Zeig mir EINE Person die sowas in DEUTSCHLAND machen würde...Java:
 Spoiler:
 Lustige Quotes:
 Spoiler:
 
- 
	The Following User Says Thank You to Sky.NET For This Useful Post:SantaClauZ (26.07.2013) 
 
- 
	27.07.2013, 03:22 #8 AW: Käuferin will Schuhe nicht zurück geben, fordert erst Geld, droht mit Anwalt AW: Käuferin will Schuhe nicht zurück geben, fordert erst Geld, droht mit AnwaltDa ich selber Kaufe und Verkaufe, sie hat kein Recht auf Umtausch bzw Rückgaberecht solange du es nicht Gewerblich treibst... Einfach nicht mehr Antworten und die Emails direkt ohne zu Lesen löschen...  ab 3. Tag hast du deine Ruhe... ab 3. Tag hast du deine Ruhe...
 
- 
	The Following User Says Thank You to Jack DanieLs For This Useful Post:SantaClauZ (27.07.2013) 
 
- 
	27.07.2013, 13:38 #9 AW: Käuferin will Schuhe nicht zurück geben, fordert erst Geld, droht mit Anwalt AW: Käuferin will Schuhe nicht zurück geben, fordert erst Geld, droht mit AnwaltUmtausch erfolgt auf Kulanz - jedoch biste privat Verkäufer, daher für dich eher unintressant. 
 Lass dein Geld stecken, brauchst nichts umtauschen und es kommen keine Kosten auf dich zu.
 Private Verkäufer sind um Umtausch, Gewähr und Garantieleistungen ausgeschlossen, es sei denn, man ist du hast n kleinen Gewerbeschein und verkaufst gebraucht Waren, dann biste verpflichtet 1 Jahr Gewährleistung anzubieten.
 Ansonsten lass die Olle babbeln, wird es nix kommen.Warte kurz, ich such den Witz!
  ('-' ) ( '-') (._. ) ( ._.) ( '-' ) ( ._. ) ('-' ) ( '-') (._. ) ( ._.) ( '-' ) ( ._. ) 
 
- 
	The Following User Says Thank You to Jura For This Useful Post:SantaClauZ (27.07.2013) 
 
Ähnliche Themen
- 
  Zurück navigieren geht nichtVon DiscoDieter im Forum Internet und TechnikAntworten: 4Letzter Beitrag: 03.02.2014, 21:54
- 
  Hält die Bank Geld absichtlich zurück?Von Silent im Forum Finanzen & ZahlungsmittelAntworten: 11Letzter Beitrag: 15.10.2013, 16:54
- 
  Sendung ist nicht angekommen , Geld zurück??Von 5onny6lack im Forum Recht- und VerbraucherschutzAntworten: 36Letzter Beitrag: 05.08.2013, 16:00
- 
  Media-Markt: Headset // Geld-Zurück?Von patlux im Forum HardwareAntworten: 10Letzter Beitrag: 24.07.2012, 17:17
- 
  Ebay Geld zurück erstattungVon Streetview im Forum Internet und TechnikAntworten: 10Letzter Beitrag: 09.07.2012, 11:42
Diese Seite nutzt Cookies, um das Nutzererlebnis zu verbessern. Klicken Sie hier, um das Cookie-Tracking zu deaktivieren.
 
									 
														 
														 
					
					
					
						 Zitieren
  Zitieren 
			 
			 
			 
 Zitat von Hydra
 Zitat von Hydra
					

