DiscoDieter (03.01.2014), Essah (19.01.2019), Fritz (03.01.2014)
Thema: Feiertagsregelung
-
03.01.2014, 17:19 #1
- Registriert seit
- 18.08.2013
- Beiträge
- 2.877
- Blog Entries
- 1
Thanked 1.519 Times in 977 PostsFeiertagsregelung
Hallo, wenn man in einem anderen Bundesland wohnt als der Sitz der Firma wo man arbeitet und in dem Bundesland wo man wohnt ist Feiertag und am Sitz des Arbeitgebers ist kein Feiertag, muß man arbeiten gehn oder nicht?
Beispiel:
Wenn der Mitarbeiter in Bayern wohnt und der Firmensitz in Hamburg ist.
06.Januar ist Feiertag in Bayern aber nicht in Hamburg.
Muss der Mitarbeiter an diesem Tag arbeiten oder nicht?
-
03.01.2014, 17:33 #2
AW: Feiertagsregelung
Musst leider arbeiten ^^
Es gilt da wo du arbeitest. Nennt sich auch interlokales Feiertagsrecht.
Auf das von dir genannte Beispiel bezogen heißt das:
Der in Bayern wohnende Mitarbeiter muss am 06. Januar welcher ein Feiertag in Hamburg, jedoch keiner in Bayern ist, arbeiten.
-
The Following 3 Users Say Thank You to Next For This Useful Post:
-
03.01.2014, 18:46 #3
- Registriert seit
- 04.04.2012
- Beiträge
- 16
Thanked 0 Times in 0 PostsAW: Feiertagsregelung
Oder es ist ggf. anders im Vertrag geregelt - am besten nachlesen!
-
03.01.2014, 22:00 #4
AW: Feiertagsregelung
Das ist Quatsch. Es gilt wie Next sagte der Ort des Arbeitgebers. Der Chef darf das garnicht anders im Vertrag regeln, das wäre illegal!
Diese Seite nutzt Cookies, um das Nutzererlebnis zu verbessern. Klicken Sie hier, um das Cookie-Tracking zu deaktivieren.