1. #1
    Avatar von Fritz
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    Standard Feiertagsregelung

    Hallo, wenn man in einem anderen Bundesland wohnt als der Sitz der Firma wo man arbeitet und in dem Bundesland wo man wohnt ist Feiertag und am Sitz des Arbeitgebers ist kein Feiertag, muß man arbeiten gehn oder nicht?
    Beispiel:
    Wenn der Mitarbeiter in Bayern wohnt und der Firmensitz in Hamburg ist.
    06.Januar ist Feiertag in Bayern aber nicht in Hamburg.
    Muss der Mitarbeiter an diesem Tag arbeiten oder nicht?

  2. #2
    Avatar von Next
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    Standard AW: Feiertagsregelung

    Musst leider arbeiten ^^
    Es gilt da wo du arbeitest. Nennt sich auch interlokales Feiertagsrecht.
    Auf das von dir genannte Beispiel bezogen heißt das:
    Der in Bayern wohnende Mitarbeiter muss am 06. Januar welcher ein Feiertag in Hamburg, jedoch keiner in Bayern ist, arbeiten.

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    DiscoDieter (03.01.2014), Essah (19.01.2019), Fritz (03.01.2014)

  4. #3

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    Standard AW: Feiertagsregelung

    Oder es ist ggf. anders im Vertrag geregelt - am besten nachlesen!

  5. #4
    Avatar von TomatenKetchup
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    Standard AW: Feiertagsregelung

    Das ist Quatsch. Es gilt wie Next sagte der Ort des Arbeitgebers. Der Chef darf das garnicht anders im Vertrag regeln, das wäre illegal!

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