1. #1
    Avatar von Shiny-Flakes
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    Standard Unbewusster Kauf von Schwarzkopien/illegalen Lizenzen

    Hallo,

    wenn eine Softwarelizenz von einem Onlineshop gekauft wird (z.B. ebay) und sich herausstellt dass diese nicht legal lizenziert ist (also eine Schwarzkopie), ist es korrekt dass in so einem Fall in erster Linie der Käufer für den Schaden haftbar ist und dieser lediglich die Möglichkeit hat gegen den Shop in Regreß zu gehen?

    Als Käufer hat man doch kaum eine Chance so etwas festzustellen, wenn der Preis nicht gerade extrem niedrig ist. Fälschungen sehen oft wie ein Original aus und lassen sich auch aktivieren. Dass es sich um nicht legale Kopien handelt kommt oft erst heraus wenn es wie bei PcFritz Razzien gibt und die Lizenzen durch MS gesperrt werden.

  2. #2
    Avatar von Sky.NET
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    Standard AW: Unbewusster Kauf von Schwarzkopien/illegalen Lizenzen

    So lange man eine Ware in gutem Gewissen kauft, und nichts auf Illegalität hinweist, ist man als Käufer dafür in der Regel nicht haftbar und kann sogar etwaige Rechtsansprüche gegen sich an den Verkäufer weiterreichen.
    Java:
    Spoiler:

    Lustige Quotes:
    Spoiler:
    Zitat Zitat von Hydra Beitrag anzeigen
    Hier (in Deutschland) kann man keine andere tolle Aktivitäten machen, als zu chillen, shoppen, saufen und Partys feiern xD Ich habe nichts gegen ab und zu mal saufen und Partys feiern, aber das ist doch nicht wirklich das wahre Leben o_o
    Wieso das Internet für die meisten Leute gefährlich ist:
    Zitat Zitat von Silent Beitrag anzeigen
    Ich weiß ja nicht was der Sinn dahinter steckt es heißt immer "security reasons".

  3. The Following User Says Thank You to Sky.NET For This Useful Post:

    qmiq (26.05.2015)

  4. #3
    Avatar von qmiq
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    Standard AW: Unbewusster Kauf von Schwarzkopien/illegalen Lizenzen

    Richtig, du kannst nicht dafür Haftbar gemacht werden, wenn du im guten Glauben warst. Im Eingangsposting wird allerdings nur von "Schaden" gesprochen und der entsteht ja nur durch die fehlende Einnahme der Softwareschmiede. Selbst wenn man also keinen guten Glauben unterstellen kann, müsste man höchstens den EK-Preis eines Händlers bezahlen. Als Käufer entsteht dir nur ein Schaden aus dem Kaufpreis, den du bezahlt hast, ohne dass du damit dann etwas nutzen kannst. Allerdings kannst du dich damit an den Händler wenden, der in so einem Fall dann eine originale Lizenz oder den Kaufpreis erstatten muss. Man reicht das im Handel immer von Instanz zu Instanz weiter.

    In den meisten (Software)Fällen sind das aber auch eher kleine Beträge, erst wenns um Profi-Software geht, die mehrere hundert Euro kostet, wirds wirklich ein Problem.

    Läuft denke ich parallel zum Erwerb von Diebesgut (siehe z.B. Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten – Wikipedia)
    - But shit, it was 99 cents! -

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