1. #1
    Avatar von Juggernaut
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    Standard Muss ich es zurückgeben?

    Hallo zusammen,
    ich habe bei einem Shop eine iPhone Dockingstation für 78,90€ bestellt.
    Heute ist sie angekommen und mit großer Freude musste ich feststellen das Sie mir ein neueres und besseres Model dieser Dockingssation im Wert von ca. 200€
    zugeschickt haben mit Bluetooth und allem drum und dran. Ich würde das Ding gerne behalten, darf ich das den auch? Ist ja schließlich nicht mein Fehler.

  2. #2

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    Standard AW: Muss ich es zurückgeben?

    Empfehlen würde ich:

    Melde dich nicht bei denen, wenn es denen auffällt und sies bemerken, haben sie das recht dir die richtige zuzuschicken und die "Gute" musst du abgeben, also....behalte und sei still, bestimmt fällts denen nicht auf und es ist deine

  3. The Following User Says Thank You to Bruce Li For This Useful Post:

    Juggernaut (25.07.2013)

  4. #3
    Avatar von Sky.NET
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    Standard AW: Muss ich es zurückgeben?

    Es besteht keine Meldepflicht, also kannst du das behalten.
    Benutzen darfst du die Ware allerdings nicht.
    Nach einiger Zeit (wenn die sich nicht melden), geht der Gegenstand automatisch in deinen Besitz über.

    Du kannst dich aber auch dort melden und den Fehler Anzeigen, bist aber nicht dazu verpflichtet, den Gegenstand zurückzuschicken, sondern die müssen eine Abholung machen, sprich: Der Aufwand die Ware zurückzuholen wäre ziemlich groß...
    Java:
    Spoiler:

    Lustige Quotes:
    Spoiler:
    Zitat Zitat von Hydra Beitrag anzeigen
    Hier (in Deutschland) kann man keine andere tolle Aktivitäten machen, als zu chillen, shoppen, saufen und Partys feiern xD Ich habe nichts gegen ab und zu mal saufen und Partys feiern, aber das ist doch nicht wirklich das wahre Leben o_o
    Wieso das Internet für die meisten Leute gefährlich ist:
    Zitat Zitat von Silent Beitrag anzeigen
    Ich weiß ja nicht was der Sinn dahinter steckt es heißt immer "security reasons".

  5. #4
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Muss ich es zurückgeben?

    Ich würde mich bei denen melden und sagen das die was falsch geliefert haben!

    BGB § 812 Herausgabeanspruch

    (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

    Möglich das man hier sich gütlich zeigt,
    andern Falls sollen die Dir das Bestellte Liefern und die Falschlieferung abholen lassen.
    Geändert von Darkfield (25.07.2013 um 14:53 Uhr)
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
    Doofheit ist keine Entschuldigung.

  6. #5
    Avatar von Shuuuu
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    Standard AW: Muss ich es zurückgeben?

    Ich würde mich bei denen Melden und es zurück geben.Vielleicht bekommst du als dank einen Gutschein, wenn nicht hast du was gutes getan.

    Karma

  7. #6
    Avatar von Waterpolo
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    Standard AW: Muss ich es zurückgeben?

    Mal ernsthaft. Wie oft hat eine Firma eine falsche Ware (und zusätzlich noch eine schlechtere als bestellt) abgeschickt und hat sich gemeldet? Selten oder eher nie. Ob es sich hier ändern wird wage ich zu bezweifeln. Letztendlich liegt es aber in deiner Hand, ob du es behälst oder nicht. Meist fällt das den Firmen nicht auf, weil nicht die Funktionäre, sondern normale Mitarbeiter die Ware verpacken und zur DHL oder anderen Paketdiensten schicken. Daher wird das - so wie ich denke - kaum überprüft.

    Zitat Zitat von GerMaN-DeLuXe
    Vorurteile ohne Ende und macht Einzelfälle zur pauschalen Allgemeingültigkeit

  8. The Following User Says Thank You to Waterpolo For This Useful Post:

    Bruce Li (25.07.2013)

  9. #7
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Muss ich es zurückgeben?

    Überprüft sicher nicht, aber die Warenwirtschaft (sofern da eine gute vorhanden ist),
    müsste das registrieren, aber zurück zu verfolgen ist das "meist" kaum.
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
    Doofheit ist keine Entschuldigung.

  10. #8
    Avatar von aquastar
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    Standard AW: Muss ich es zurückgeben?

    Ich hab mir vor ca. 3 Jahren mal einen neuen Monitor bekommen und die haben aus versehen zwei Stück von dem gleichen Produkt losgeschickt. Den einen habe ich verwendet und den anderen rumstehen lassen. Hab drauf gewartet, dass sie sich melden. Nach 1 1/2 Jahren warten kam keine Meldung und habe ihn dann selbst weiterverwendet.

  11. #9
    Avatar von ThunderStorm
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    Standard AW: Muss ich es zurückgeben?

    Mal aus Interesse: Könnte er nicht einfach sagen, dass er es nicht bemerkt hat und deswegen bereits ausgepackt und benutzt hat wenn die sich melden? Oder muss er nach erhalt prüfen ob alles stimmt?

    LG
    ThunderStorm


    Zitat Zitat von helpster.de
    Festplatten von 2 Gigabyte RAM sind mittlerweile günstig zu haben.

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