1. #1

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    Standard PC einschicken wenn kein Hardwarefehler - wer übernimmt Kosten?

    Abend.

    Ich habe mir irgendwann Mitte Februar ein PC bei Computerwerk.de bestellt und habe seit rund einem Monat Probleme damit. Vermehrt kommt es zu verschiedenen Bluescreens. Manchmal steht dort Bad_Pool_Header, manchmal steht es dort auch nicht. Mir bleibt einfach zu wenig Zeit, um es mir durchzulesen. Wie dem auch sei. Ich habe Computerwerk kontaktiert und einige Dinge ausprobiert, die der technische Support mir vorgeschlagen hat. Erst sollte ich mein Betriebssystem neu aufsetzen - erfolglos. Dann sollte ich meine RAM-Riegel einmal aus- und wieder einstecken. Ebenfalls erfolglos.

    Jetzt haben die mir eine E-Mail mit einem Retouren Paketschein geschickt, damit ich meinen Rechner auf deren Kosten einschicken kann und die sich das mal anschauen. Dazu haben die in einer separaten E-Mail darauf hingewiesen, dass Kosten auf mich zukommen, wenn es sich nicht um einen Hardwareschaden handelt.

    Nun meine Frage - dürfen die das? Das ist schon verständlich, dass die nicht jedes Mal ein PC sinnlos durch checken wollen, nur weil der Käufer ein Problem damit hat aber damit sollten die doch schon gerechnet haben. Nicht umsonst habe ich Garantie und eine Gewährleistung auf meinen PC. Dazu werde ich bestimmt auch irgendwie dafür bezahlt haben, dass wenn so etwas auftritt, die dafür sorgen, dass das wieder gerade gerückt wird oder irre ich mich? Wie würdet ihr euch verhalten? Ich glaube nämlich nicht, dass die sich wirklich intensiv die Zeit nehmen und mein PC durch checken, bis es zum Bluescreen kommt. Das ist ja nicht reproduzierbar sondern kommt einfach plötzlich. Mal wenn ich zocke, ein anderes Mal wenn ich den Rechner einfach nur so an habe oder vorgestern sogar kurz bevor ich auf "Herunterfahren" geklickt hatte. Von vorgestern bis jetzt kam dann kein Bluescreen mehr. Der wartet nur auf einen guten Moment. ^^ wtf need help :@
    Geändert von Sinan (12.06.2013 um 18:06 Uhr)

  2. #2
    Avatar von Herox
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    Standard AW: PC einschicken wenn kein Hardwarefehler - wer übernimmt Kosten?

    Theoretisch könntest du dir diese Frage selbst beantworten.

    Um es kurz zu machen, ja sie dürfen.

    Die Garantie bzw. auch die Gewährleistung deckt nur Fehler ab die nicht dein verschulden sind. Stell dir nun vor du hast 20 Programme installiert und 10 davon im Autostart, jedes mal beim hochfahren bekommst du ein Bluescreen. Soweit es also mit den Programmen die du installiert hast, oder Irgendwelchen Softwareseitigen Tool´s auf die der Verkäufer kein Zugriff hatte zu verschulden ist. Trägst du die Schuld da du dein System nicht geschützt hast -> Das wäre die Argumentation wenn es wirklich drauf ankommt.

    Natürlich ist es immer Kulanz-abhängig ob dieser Verkäufer, oder diese Firma nun ein schlechten Tag hat und sagt "der Trottel hat einfach nur Windows falsch installiert deshalb kam dauernd dieser Fehler" oder man einen netten Tag hat und sagt "nun ja solche Fehler können passieren, der Anwender hatte wohl keine Vorkenntnisse daher kann man ihm diese Fehler nicht anrechnen".

    Aber rein rechtlich gesehen hätten sie das Recht soweit das Problem wirklich nur Sofortwareseitig besteht, es dir in Rechnung zu stellen. Da du dein System nicht ordnungsgemäß geführt oder geschützt hast.

    Da du allerdings Windows neu installiert hast und die Festplatte "vermutlich" formatiert hast, kann es anscheinend auch kein Softwarefehler sein.

    Hoffe konnte dir weiterhelfen.

    Edit: Übrigens, da du Garantie und Gewährleistung so in einen Schuh packst.

    Garantie: Der Verkäufer muss dir in der Garantiezeit beweisen das du mutmaßliche Schäden am Produkt (z.B. dein PC) verursacht hast. Machen allerdings eher wenige da es sich nicht lohnt Gutachter usw. für einen 100€ PC hinzuzuziehen -> Kosten-Nutzenfaktor.

    Gewährleistung: Du musst beweisen das ein Defekt vorliegt der nicht dein verschulden ist, z.B. durch einen Gutachter. -> Normalerweise sind Verkäufer trotzdem so kulant und nehmen das Produkt ohne weitere Fragen entgegen, reparieren oder ersetzen es. Sie wollen ja schließlich keinen guten Kunden verlieren.

    Rechtschreibfehler usw. darfst du behalten.
    Geändert von Herox (12.06.2013 um 21:07 Uhr)


    Nicht alles was glänzt ist Gold, manchmal muss man Dinge hinnehmen wie sie nunmal sind.

  3. The Following User Says Thank You to Herox For This Useful Post:

    Sinan (14.06.2013)

  4. #3
    Avatar von DMW007
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    Standard AW: PC einschicken wenn kein Hardwarefehler - wer übernimmt Kosten?

    Besteht das Problem denn noch? Hab mal bisschen recherchiert, sieht nach einem Softwarefehler aus. Scheint besonders häufig in Kombination mit Avira aufzutreten. Sofern das Problem noch besteht und du das installiert hast (was ich angesichts des Alters eher nicht denke), schmeiß das mal runter.

    Zitat Zitat von Herox Beitrag anzeigen
    Garantie: Der Verkäufer muss dir in der Garantiezeit beweisen das du mutmaßliche Schäden am Produkt (z.B. dein PC) verursacht hast. Machen allerdings eher wenige da es sich nicht lohnt Gutachter usw. für einen 100€ PC hinzuzuziehen -> Kosten-Nutzenfaktor.

    Gewährleistung: Du musst beweisen das ein Defekt vorliegt der nicht dein verschulden ist, z.B. durch einen Gutachter. -> Normalerweise sind Verkäufer trotzdem so kulant und nehmen das Produkt ohne weitere Fragen entgegen, reparieren oder ersetzen es. Sie wollen ja schließlich keinen guten Kunden verlieren.
    Das ist so nicht richtig.
    Bei der Gewährleistung geht es darum, dass der Gegenstand zum Lieferzeitpunkt im vereinbarten Zustand ist. Sprich: Laptop gekauft, zwei Monate benutzt und er fällt auseinander zählt streng genommen nicht zur Gewährleistung. Rechtlich liegt aber die Beweispflicht in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer und erst danach beim Käufer. In diesem Zeitraum ist also nix mit Gutachter, zumindest nicht für den Käufer.

    Im Rahmen der Garantie garantiert der Hersteller, dass sein Produkt bei ordnungsgemäßer Benutzung mindestens die Garantiezeit lang fehlerfrei funktioniert. Garantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung freiwillig. Dementsprechend kann der Hersteller auch so lustige Vorgaben machen wie zb Apple mit den Garantieverfall bei Jailbreaks. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, da kann der Händler nicht einfach irgendwelche wilden Bedingungen aufstellen um nicht haften zu müssen.

    Wenn die dich auf die Kosten hinweisen ist das vollkommen in Ordnung. Denen entstehen schließlich auch Kosten, wenn sie sich um ein Kundenproblem kümmern für das sie gar nicht zuständig sind. Ist beim Support von Hostern teilweise auch üblich, dass man dort den entsprechenden Stundensatz zahlt wenn man das Supportsystem für Fachfragen nutzt die nicht in den normalen Rahmen des Kundensupports fallen. So lange der Kunde an einer vernünftigen Stelle (zb direkt unter dem Tickettext) darauf hingewiesen wird gibts da absolut nix gegen einzuwenden.


  5. The Following User Says Thank You to DMW007 For This Useful Post:

    Sinan (26.08.2013)

  6. #4

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    Standard AW: PC einschicken wenn kein Hardwarefehler - wer übernimmt Kosten?

    Das Problem besteht nicht mehr. Du hattest mir in einem anderen Thread (ebenfalls von mir erstellt) geholfen und das Problem lag letztendlich an einem kaputten RAM-Riegel.
    Avira und Co. besitze ich nicht. Ich habe lediglich KIS (ebenfalls durch dich) auf dem PC, was aber abgeschaltet ist. Koennte ich btw auch runterschmeißen, wird ja gar nicht verwendet.

    Nachdem ich mich beim Support gemeldet hatte wurde mir gesagt dass sie die Kosten übernehmen, wenn es sich nicht um einen Softwarefehler handelt und ich also wegen falscher Konfiguration Schuld bin. Da ich nicht wusste woran es lag sollte ich meinen ganzen PC einschicken. Dann fand ich dank dir heraus, dass es an einem meiner RAM-Riegel lag und habe denen den defekten Riegel zugeschickt. Die haben mir in einer Email bestätigt dass der Riegel Defekt ist und ich in den nächsten Tagen einen neuen per Post bekomme. Ging auch ganz flott und seitdem gibt es keinerlei Probleme mehr mit dem PC. Danke an dieser Stelle nochmal - kann zu hier, wenn alles geklaert ist.

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