1. #1
    Avatar von DnL
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    Standard Post von Anwalt

    Hallo!
    Ich habe gerade post vom Anwalt bekommen.
    Ich sollte bis zum ...... 60€ zahlen wegen ein roller denn ich gekauft hab.
    Denn Roller hab ich erworben und angezahlt nur schrieftlich hab ich nix bekommen und ich hab auch nix unterschrieben. Meine mutter kriegt von dieser person noch 250 € darauf hin hatte ich meine zahlung eingestellt und sie sollte es mit dem roller verechnen.Eig wäre es ja schnäppchen für sie geworden ich musste noch 180 euro zahlen und wir haben gesagt das sie 250 behalten kann und darfür ich die 180 € nicht zahle. naja Meine frage ist eig muss ich das geld noch bezahlen ? Ich hab ja eig nix unterschrieben und die roller pappiere hatte ich schon. oder muss ich rechtlich gesehen zahlen?

    mfg
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  2. #2
    Avatar von Sm1l3y-fr33k
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    Standard AW: Post von Anwalt

    wo hast du en roller gekauft ohne irgendwas vertraglich fest zu halten ? Oo
    also mal zu deiner frage meiner meinung nach musste nichts machen
    andereseits meine frage an dich habt ihr wenigstens das mit den 250€ schriftlich gemacht ?

  3. #3
    Avatar von DnL
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    Standard AW: Post von Anwalt

    Zitat Zitat von Sm1l3y-fr33k Beitrag anzeigen
    wo hast du en roller gekauft ohne irgendwas vertraglich fest zu halten ? Oo
    also mal zu deiner frage meiner meinung nach musste nichts machen
    andereseits meine frage an dich habt ihr wenigstens das mit den 250€ schriftlich gemacht ?
    Das war von der Schwiegermutter von mein bruder.
    Nein haben wir auch nicht da es Von meinen burder die hochtzeit war und sie hat gesagt zu meiner mutter die zahlt die hälfte und dann meine mutter hatte über 2000 euro bezahlt für die hochtzeit.dann haben sie sich geeinigt auf 250 euro.

  4. #4

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    Standard AW: Post von Anwalt

    Ein mündlicher Vertrag ist auch hier rechtsbindend. Geht zum Anwalt, deine Mutter kann dies dann auch bezeugen.

  5. #5
    Avatar von Prinzessin Paat
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    Standard AW: Post von Anwalt

    Zitat Zitat von DeKaDeNz Beitrag anzeigen
    Ein mündlicher Vertrag ist auch hier rechtsbindend. Geht zum Anwalt, deine Mutter kann dies dann auch bezeugen.
    Falsch: Ein Mündlicher Vertrag endet, sobald das Gespräch beendet ist.
    Auf dem Bau zählt wohl noch der Mündliche Vertrag bzw. ein Handschlag, aber Rechtsgeltend ist er nicht.

  6. #6

    Registriert seit
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    Standard AW: Post von Anwalt

    Zitat Zitat von Paat Beitrag anzeigen
    Falsch: Ein Mündlicher Vertrag endet, sobald das Gespräch beendet ist.
    Auf dem Bau zählt wohl noch der Mündliche Vertrag bzw. ein Handschlag, aber Rechtsgeltend ist er nicht.
    Nein. Wenn man nachträglich ausmacht die 250€ ist das bindend!
    Einzig ein schriftlicher Vertrag hebt einen mündlichen auf.

  7. #7
    Avatar von iToxic
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    Standard AW: Post von Anwalt

    Zitat Zitat von DeKaDeNz Beitrag anzeigen
    Nein. Wenn man nachträglich ausmacht die 250€ ist das bindend!
    Einzig ein schriftlicher Vertrag hebt einen mündlichen auf.
    Richtig. Trotzdem kennen viele nur schriftliche Verträge an, da es schwer wird zu beweisen, das ein mündlicher Vertrag genau so, wie vor Gericht vorgetragen, damals auch so statt gefunden hat(zwischen dem Kläger und dem Angeklagten). Dies zubeweisen ist schwierig, auch wenn es Zeugen gibt, da es sein kann, dass jeder eine etwas andere Auffassung hat und somit jeder die Geschichte etwas anders erzählt, als sie wirklich vorgefallen ist.



    Ein Tip von mir, lass dich trotzdem von einem Anwalt beraten .


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    DnL (24.02.2012)

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