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26.06.2016, 20:08 #1
Antwort als E-Mail an Justizsekretärin -So richtig?
Hallo User ^^
Ich habe letztens einen Brief mit einer Nachfrage zu Zahlungen, wie im Gericht abgesprochen, erhalten.
Es ging um eine Person, die 17 Jahre alt war und keine Verträge in O2 machen konnte und deshalb schriftlich usw. im O2 Shop vor Mitarbeitern versprochen hat, mir Bargeld zu geben und wann er 18 wird, auf seine Bankverbindung den Vertrag zu ändern, was eig. trotzdem per meinen Namen gehen würde. -Naja ich war damals bekifft xD
Er muss mir nun laut dem Richter 100 Euro monatlich zahlen.
Mir kam letztens auch eine Nachfrage, ob alles bezahlt worden ist und ich wollte dann per E-Mail eine Antwort schreiben.
Vorher wollte ich aber noch überprüfen lassen, ob ich alles schön formuliert hab oder etwas lieber anders geschrieben werden muss.
Mein Schreiben sieht so aus:
Betreff: Zahlungen nicht erhalten | Jugendstrafsache gegen <Beschuldigter> (<Beschuldigter> wird mit Nachnamen von dieser Person ersetzt)
Sehr geehrte Frau ---,
danke für Ihre schriftliche Nachfrage.
Bisher sind leider immernoch keine abgesprochene Zahlungen von <Beschuldigter> auf meinem Bankkonto.
Ich werde mich auf Ihre weitere Bemühungen für möglichst frühen Erhalt dieser Zahlungen freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Mein Vorname Mein NachnameGeändert von BitNet (26.06.2016 um 20:20 Uhr)
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27.06.2016, 17:57 #2
AW: Antwort als E-Mail an Justizsekretärin -So richtig?
Komische Situation, die du da hast. ^^
Würde es in etwa so schreiben:
Sehr geehrte Frau X,
bezugnehmend auf Ihre Nachfrage vom XX.XX.2016, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Zahlungen des Beschuldigten bisher ausgeblieben sind.
Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen in diesem Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
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27.06.2016, 21:44 #3
- Registriert seit
- 28.02.2014
- Beiträge
- 67
Thanked 18 Times in 16 PostsAW: Antwort als E-Mail an Justizsekretärin -So richtig?
Willst du das wirklich per E-Mail machen? Haben die denn auch ihr Ok gegeben? Was normalerweise jetzt geschehen muss oder geschieht, ist ja Folgendes:
Solltest du als Ankläger im Recht sein und das wurde dir vom Gericht auch zugesichert, musst du eine vollstreckbare Ausfertigung beim Amtsgericht einreichen, sodass bei dem Kerl eine Zwangsvollstreckung gemacht wird.
Somit solltest du wohl auch alle Kontoauszüge mitschicken, damit sie wissen, das wirklich nichts eingegangen ist, das würde ich also nicht über E-Mail machen.
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