Chrissy (02.03.2016)
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02.03.2016, 18:55 #1
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Thanked 113 Times in 71 PostsJobcenter/Sozialamt verweigert Zahlung der KK-Beiträge - Strafbar?
Folgendes trägt sich zu oder hat sich zugetragen:
Person A wird 23 Jahre alt und scheidet somit aus der Familienversicherung (Krankenkasse) aus, zudem ist Person A arbeitslos und findet trotz zahlreicher Bewerbungen einfach keine Arbeit, hinzu kommt noch, dass Person A an einer Herzkrankheit und Asthma leidet.
Nun wendet oder wandte sich Person A an das Sozialamt, da Person A arbeitslos ist und kein Job findet und die Eltern auch kaum Geld und zudem ein riesigen Haufen schulden (im 5 stelligen fast 6 stelligen Bereich) haben und somit die monatlichen Krankenkassenbeiträge von Person A einfach nicht zahlen können, auch die Verwandtschaft kann nicht, bedeutet also Person A hat auch keinen Bürgen. Das Sozialamt schickte Person A weg zum Jobcenter um ALG II zu beantragen, dem kam Person A natürlich nach. Nun verlangt das Jobcenter aber von Person A ständig irgendwelche neuen Papiere die "angeblich" fehlen und das Jobcenter machte bei einem persönlichen Gespräch Person A mehr oder weniger klar, dass es ihnen scheiß egal ist ob Person A Krankenversichert ist oder nicht, obwohl das Jobcenter genau weiß und auch Ärztliche Attest etc. vorliegen hat, dass Person A Herz- und Asthma Medikamente benötigt und drauf angewiesen ist.
Nun die Frage: Darf das Jobcenter das einfach in die Länge ziehen bzw. sich einfach weigern die Krankenkassenbeiträge der Person A zu zahlen OBWOHL Person A auf Herz- und Asthma Medikamente und somit auch auf ständige Arztbesuche ANGEWIESEN ist? Durch die ganze Sache haben sich für Person A inzwischen schon Schulden in Höhe von 500€ bei der Krankenkasse angesammelt. Und macht sich das Jobcenter strafbar, wenn sie für Person A nicht die Beiträge zahlen aufgrund z.B. (schwere) Körperverletzung / Fahrlässige Körperverletzung und/oder unterlassener Hilfeleistung? Da die Krankenkasse Person A schon droht, den Krankenversicherten Schutz komplett ruhen zu lassen, solange bis das Geld gezahlt ist, was also dann bedeutet, dass Person A kein Arzttermin mehr wahrnehmen kann, selbst im Notfall nicht(?) und sich somit auch keine wichtigen Medikamente mehr leisten kann.
Angenommen Person A bekommt keine Herz- und Asthma Medikamente mehr, da die Krankenkasse den Schutz eingestellt hat und das Jobcenter sich einfach weigert bzw. es denen scheiß egal ist, die Kosten zu übernehmen und Person A bekommt nun aufgrund dessen ein schweren Asthma oder Herzanfall, der im schlimmsten Falle sogar Lebensgefährlich werden kann, kann Person A dann das Jobcenter dafür "Haftbar" machen, da das Jobcenter durch die Weigerung der Zahlung die einfach fahrlässig in Kauf nimmt/genommen hat?
Und NEIN, es geht nicht um mich bzw. der Text bezieht sich nicht auf mich sondern um/auf eine andere Person!
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02.03.2016, 21:10 #2
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Eigentlich ist es ganz einfach ja sie zahlen die Beiträge sobald der Antrag durch ist .
Krankenversicherung ist Pflicht in Deutschland
Aber er muss sich keine Sorgen machen wird auch ohne Versicherung,,Grundversorgt"
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02.03.2016, 22:19 #3
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Da hilft nur eins... die Papiere, die noch fehlen, beim Jobcenter abgeben.
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02.03.2016, 22:40 #4
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Übrigens werden Leistungen nachgezahlt ab Antrag Stellung ^-^ nach 2 Monaten z.b. 800€
Ich war damals dort und man sagte mir Sie wären nicht zuständig 3 Monate später nochmal dort gewesen und alles nach gezahlt bekommenGeändert von Chrissy (02.03.2016 um 22:42 Uhr)
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02.03.2016, 23:00 #5
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Thanked 1.399 Times in 884 PostsAW: Jobcenter/Sozialamt verweigert Zahlung der KK-Beiträge - Strafbar?
Person A bezahlt Krankenversicherung aus eigener Tasche. Für die arge ist diese Person Sozialversichert.
Person A muss sich klar werden, dass wenn sie Sozialleistungen beantragt, Auflagen der arge erfüllen muss, da sonst keine Leistungen bezahlt werden.
Möchte Person A die Auflagen nicht erfüllen, muss diese Person auf Leistungen verzichten.
Person A soll sich bei der arge melden, die Situation wie oben beschreiben schildern.
Der Berater ist verpflichtet ihm zu helfen. Person A kann dann auch mit dem Berater die Frage nach der Krankenversicherung klären und wenn er möchte, sich die Antwort schriftlich geben lassen. Dort bekommt Person A verbindliche Auskunft. Ist Person A mit der Antwort nicht zufrieden, hat sie die Möglichkeit beim örtlichen Amtsgericht Gerichtskostenbeihilfe zu beantragen und Klage gegen den Bescheid einzureichen.
Bei der örtlichen Schuldnerberatung erhält Person A kostenfrei Auskunft wie mit den Schulden umgegangen werden kann.
Um all diese Dinge kann sich nur Perskn A selbst kümmern. Wegen Datenschutz.
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