Cracker (25.06.2013)
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25.06.2013, 19:47 #1
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Thanked 12 Times in 9 PostsKrankschreibung per Einschreiben?
Hallo, in meinem Ausbildungsvertrag steht spätestens am 3ten Tag vorlegen!
Was ist wenn ich es am dritten tag per Einschreiben absende?
Zum Glück bin ich freitag endlich fertig!!!!!
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25.06.2013, 19:54 #2
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Thanked 9.133 Times in 3.007 PostsAW: Krankschreibung per Einschreiben?
Dann ist es normal am 4. Tag da und damit zuspät, wenn es am 3. Tag vorliegen muss. Das hättest du spätestens am zweiten Tag absenden müssen, besser direkt am ersten. In meiner Schule wird es akzeptiert, wenn man das Attest einscannt, rechtzeitig (also bis zum 3. Tag) per eMail schickt und das Original dann vorbei bringt wenn man wieder gesund ist. Keine Ahnung wie das in der Ausbildung ist, wird denke ich mal wie bei den Schulen von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich geregelt. Also am besten dort Nachfragen. Ansonsten bleibt dir nichts anderes übrig als es selbst vorbeizubringen. Oder du bittest jemand anders (Mutter, Bruder, Kumpel etc) es für dich vorbeizubringen.
Ein Einschreiben verlängert deine Frist nicht, es geht dabei lediglich um den Nachweis. Du erhälst eine Bestätigung über die Zustellung (Einwurfeinschreiben) bzw eine Unterschrift von der Person die es angenommen hat (normales Einschreiben). Sprich wenn du das Attest per Einschreiben sendest und dein Chef/Ausbilder später sagt 'ich hab aber nix bekommen' kannst du das Gegenteil beweisen. Das ändert aber nichts daran, dass es erst am 4. Tag ankommt wenn du es am 3. Tag absendest.
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25.06.2013, 20:00 #3
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Thanked 12 Times in 9 PostsAW: Krankschreibung per Einschreiben?
Schade ich dachte ._. Dann werde ich das wohl morgen persönlich vorlegen müssen :|
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