1. #1

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    Standard Strafanzeige wg. "Warenbetrug"

    Hallo,

    Person A macht mit Person B vor vielen Monaten Geschäfte via eBay, nun bekommt Person A plötzlich Post von der Polizei: Vorladung wegen Warenbetrug. Person A ist ziemlich erstaunt, da Person A sich sicher ist, nichts falsches getan zu haben. Person A sucht im Internet nach Person B von damals und nimmt Kontakt mit Person B auf, Person B gesteht, Person A angezeigt zu haben, Person A wundert sich aber schlägt Person B eine Einigung vor, Person B stimmt zu. Person A überweist Person B nun Geld und entschuldigt sich, Person B verspricht die Anzeige zurückzuziehe. Wenig später meldet sich Person B erneut bei Person A und behauptet die Anzeige zurückgezogen zu haben.

    Nun die Frage: Person A hat Person B den "vermeintlichen" Schaden (unter 50€ waren es nur) nachweislich ersetzt, muss Person A mit Ärger bzw. weiteren juristischen Maßnahmen rechnen, falls Person B gelogen hat und die Anzeige doch nicht zurück gezogen hat? Wie sieht es mit der Beweispflicht aus? Muss Person A beweisen, dass er Person B den Artikel tatsächlich gesendet hat (war normalbrief, unversichert, Person B war damals audrücklich damit einverstanden) oder muss Person B beweisen tatsächlich nichts von Person A erhalten zu haben? Und wie könnte eine evtl. Strafe aussehen, falls es (aus welchem Grund auch immer?) nicht eingestellt/fallen gelassen werden? Geldstrafe? Person A ist NICHT vorbestraft und nie in Erscheinung getreten. Und welchen Grund könnte Person B weiterhin haben? Person A hat Person B ja den angeblich entstandenen Schaden bereits ersetzt.

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  2. #2
    Avatar von DMW007
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    Standard AW: Strafanzeige wg. "Warenbetrug"

    Bei Verkäufen von privat an privat, wovon anhand der Schilderung wohl auszugehen ist, gilt: Grundsätzlich geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald die Ware an den Versanddienstleister (die Post in dem Fall) übergeben wurde (siehe BGB § 447). Person A muss also lediglich belegen, die Sendung abgesendet zu haben. Bei unversichertem Versand ist das natürlich immer etwas schwierig. Eine reine Quittung ist als Beleg etwas mager, da diese nicht zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Sie bestätigt lediglich den Kauf von z.B. Briefmarken - ob die Sendung damit tatsächlich abgeschickt wurde, lässt sich damit nicht eindeutig beweisen. Und genau darauf kommt es hier ja an. Am besten wäre daher ein Zeuge, der das ganze gesehen hat - was natürlich auch wieder die wenigsten haben dürften.

    Wenn Person A den angeblichen Schaden ersetzt hat und dies belegen kann, hat sich diese Frage aber ohnehin erledigt. In diesem Falle sehe ich auch keinen Grund, nach dem die Anzeige weiterhin haltbar wäre. Belege könnten z.B. Überweisung/Paypal-Zahlung und ähnliches in Kombination mit entsprechender Korrespondenz, in der die Absprache getroffen wurde, sein. Hier reichen übrigens Screenshots erst mal völlig aus. Man sollte aber darauf Datum/Uhrzeit zur Zuordnung erkennen können. Was Käufer B da abgezogen hat klingt aber generell nach einer Betrugsmasche. Bei der Aussage "Vor vielen Monaten" sollte der Käufer ein gutes Argument haben, wie es dazu kommt, dass ihm die vermeintlich fehlende Ware erst jetzt auffällt. Bei dem Warenwert wäre zu überlegen, das Thema als Lehrgeld abzuhaken (natürlich erst nachdem die Anzeige aus der Welt ist). Wenn Person A keinen Nachweis über den Versand hat, stehen die Chancen das Geld zurück zu erhalten ohnehin nicht besonders gut - auch mit Anwalt, der aber wohl in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen dürfte.

    Im schlimmsten Fall wäre der vom Käufer geleistete Betrag ein zweites Mal zu entrichten. Das dürfte aber sehr unwahrscheinlich sein. Jede Zahlung wird heutzutage protokolliert, genau wie E-Mail oder Chat-Nachrichten. Sofern nicht gerade grob fahrlässig gehandelt wurde (z.B. Bargeld per Brief verschickt), sollte die Einigung belegbar und der angebliche Betrug durch Person A damit mangels Schaden nicht gegeben sein. Abhängig von Schilderung und zeitlichem Ablauf könnte Person A sogar gegen Person B rechtliche Schritte einleiten, wenn belegbar ist, dass Person B zum Zeitpunkt der Anzeige längst entschädigt wurde und vom Geldeingang wusste. Das Vortäuschen eines Betruges zur persönlichen Bereicherung ist nämlich ebenfalls Betrug und somit natürlich strafbar.


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    Suchty (07.05.2016)

  4. #3
    Avatar von VW Kaefer
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    Standard AW: Strafanzeige wg. "Warenbetrug"

    Dies ist leider ein bekanntes Problem. Wenn per Brief verschickt wird, hat der Absender keine Verfolgungsmöglichkeit. Beweisen ließe sich der Versand dann nur wie bereits angesprochen mit einem Zeugen. Aber wer geht mit einem Zeugen an der Hand zur Post? Dass anschließend noch eine Anzeige folgt, ist aber ungewöhnlich. Normalerweise machen die Täter einen Ebay-Fall auf, und bei Paypal-Zahlungen entscheidet der Kundenservice wie so oft zugunsten des Käufers. Der Käufer hat dann die Ware und nichts dafür bezahlt. Aus diesen Grund ist zu empfehlen, nichts ohne Sendungsverfolgung zu verschicken. Damit lässt sich der Versand belegen. Wichtig ist, diese Daten zusammen mit den Empfängerdaten des Käufers aufzubewahren. Bei DHL z.B. steht der Empfänger im Gegensatz zu Hermes nicht auf der Quittung. Und die Tracking-Daten werden meist nach einigen Wochen gelöscht. Wer da kein Backup hat, kann also auch in eine unangenehme Situation kommen.
    1. Es ist wichtig eine Frau zu finden, welche prima kocht und putzt.
    2. Es ist wichtig eine Frau zu finden, welche viel Geld verdient.
    3. Es ist wichtig eine Frau zu finden, welche es liebt, Sex zu haben.
    4. Es ist wichtig, dass diese 3 Frauen sich niemals treffen!

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    Darkfield (08.05.2016), Suchty (07.05.2016)

  6. #4
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Strafanzeige wg. "Warenbetrug"

    Wer etwas versenden will, dass auch gesichert ankommen soll, der Versendet per Einschreiben/Rückschein!
    Als ich noch aktiv bei IEHBÄH verkauft haben sind alle meine Sendungen per E/R verschickt worden, und bei KEINEM ist jemals eine Lieferung abhanden gekommen.

    Und auch bei Briefpost die irgend etwas mit Geld oder Urkund-Dokumenten zu tun hatten war das Minimum immer Einwurf-Einschreiben.

    Warum ist das so?
    Wird ein Paket oder Brief so bei dem Dienstleister in Auftrag gegeben haftet der Dienstleister für die Gesicherte Auslieferung.

    Und was das Versenden mit einem Zeugen angeht,
    der Zeuge sollte auch schon bezeugen können das im Paket/Brief auch der streitgegenständliche Inhalt drin ist - und nicht nur ein Backstein oder leeres Blatt Papier.
    Andernfalls könnte der Empfänger auch behaupten "war ja nichts drin in der Lieferung".
    Geändert von Darkfield (08.05.2016 um 06:45 Uhr)
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
    Doofheit ist keine Entschuldigung.

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