1. #1
    Avatar von Shiny-Flakes
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    Standard Rechtsgrundlage für Steuerberater "Pflicht"

    Hallo,

    gibt es eigentlich eine Rechtsgrundlage die Menschen verpflichtet, einen Steuerberater zu beauftragen, wenn sie nicht in der Lage sind ihre Steuer selbst zu machen? Der Hintergrund ist folgender: Der Staat möchte ja Geld vom Bürger, wofür der Bürger seine Steuerformulare entsprechend ausfüllen muss. Wenn er das nicht kann bleibt ihm keine andere Wahl als einen Steuerberater zu beauftragen - Das heißt der Bürger bezahlt Geld dafür um eine Forderung des Staates begleichen zu können!

    Das scheint mir absurd, daher frage ich mich ob es dafür eine Rechtsgrundlage gibt? Oder ist es nicht sogar so, dass der Steuerzahler ein Recht darauf hat, dass er die Formulare versteht, was heißen würde, dass man einfach beim Finanzamt nachfragen kann?

    Nochmal, mir geht es nicht um Tipps wie man Steuern sparen kann! Dass der Staat nicht unbedingt ein Interesse daran hat die Bürger zu informieren wie sie ihm möglichst wenig Geld zahlen müssen ist klar. Mir geht es darum, dass ein neuer Steuerzahler die Formulare mangels Kenntniss darüber nicht ausfüllen kann weil man in unserem tollen Schulsystem ja bekanntlich jeden Dreck lernt anstatt praxisrelevante Dinge die man wirklich im Leben braucht wie eben das korrekte Ausfüllen einer Einkommenssteuer.

    Da wäre es doch angemessen, dass der Staat verpflichtet ist seine Bürger entsprechend zu informieren, wenn die Formulare schon für Normalsterbliche unverständlich gestaltet sind.

  2. #2
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Rechtsgrundlage für Steuerberater "Pflicht"

    Nein, es gibt keine solche Rechtsgrundlage!
    Und es gibt auch KEINE "grundsätzliche Pflicht" zur Abgabe einer Steuererklärung ==> ABER es gibt eine gesetzliche Regelung WANN man verpflichtet werden KANN (nach § 46 EStG).

    Hier in den Artikel klärt man auf wozu man verpflichtet ist, und wozu nicht:
    Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung - Finanztip

    Und sicher kann sich jeder, der zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, einen Steuerberater zur Erstellung der Einkommenssteuererklärung leisten!
    Immerhin können die Kosten des Steuerberaters als Werbungskosten geltend gemacht werden

    Alternativ kauft man sich eines der unzähligen Programme die einen Schritt für Schritt durch die Steuerklärung lotsen,
    das sollte JEDER können der Lesen und Schreiben gelernt hat, und ev. auch noch sein Geburtsdatum tanzen kann!
    Alle diejenigen die nicht Lesen und Schreiben können wenden sich bitte an ansprechende Selbsthilfegruppen und Vereine,
    hier wird JEDEM Betroffenen für einen kleinen Obulus geholfen.

    Übrigens:
    - Alles was mit Steuern zu tun hat ist eine BRING-Schuld!
    Soll heissen:
    - Der Steuerzahler MUSS sich gegenüber dem Finanzamt wahrheits- und fristgemäß erklären.
    - Unwissenheit schützt NICHT vor Strafe!
    - Alle Vergehen im Steuerrecht gelten als Vorsätzlich (schlussendlich droht immer ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung).

    Und der Staat informiert seine Bürger Pflichtgemäß, über alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten!
    - Internet
    - Briefpost
    - telefonischer Beratung
    - pers. Beratung im Finanzamt
    Wer also zu faul ist eine der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen ignoriert vorsätzlich seine Bürgerpflichten!
    Geändert von Darkfield (10.07.2015 um 14:50 Uhr)
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
    Doofheit ist keine Entschuldigung.

  3. #3
    Avatar von sparkydog
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    Standard AW: Rechtsgrundlage für Steuerberater "Pflicht"

    Steuerangelegenheiten sollten in möglichst allen EU Staaten annähernd identisch gestaltet sein, um es auch Firmen zu erleichtern, den grenzüberschreitenden Handel zu vereinfachen.
    Soviel mir bekannt ist - spreche jetzt nicht von Deutschland - ist die Abgabe einer Steuererklärung für Normalverbraucher, also Arbeitnehmer NICHT verpflichtend.
    Die Steuern werden vom Staat AUTOMATISCH erhoben (Lohnsteuer, Mehrwertsteuer, usw.), sodass der herkömmliche Arbeitnehmer lediglich Steuern zurückholen kann. Da dies aber nicht verpflichtend ist (zumindest in Ö.), ist niemand dazu verpflichtet und betrügt den Staat auch nicht um irgendwelche Steuern. Anders verhält sich dies bei Selbstständigen oder Firmen - diese sind VERPFLICHTET.

    Hier ist aber auch die Frage des Fragestellers schnell beantwortet, denn wenn jemand kein Steuerformular lesen kann, so ist davon auszugehen, dass diese Person auch keiner Firmenkonzession, etc. lesen kann.

  4. #4
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Rechtsgrundlage für Steuerberater "Pflicht"

    Der TE redet NICHT von Unternehmen, sondern vom gemeinen Pöbel - der einfach keine Ahnung haben will!

    Und es geht auch nicht um das Steuerrecht der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, oder einem Gemeinsamen EU-Steuerrecht,
    denn würde ich mir für DE glatt das griechische Steuerrecht hier in DE wünschen. (einfach dem Steuerprüfer ein Bakschisch in die Hand drücken, und gut ist)

    Und nur so neben bei, aus dem Gleichheitsgrundsatz heraus können auch Menschen, die nicht Lesen und Schreiben können, durchaus
    ein Unternehmen gründen - es bedarf nur jemand der denen das macht (wofür man halt dann bezahlt).
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  5. #5
    Avatar von Fritz
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    Standard AW: Rechtsgrundlage für Steuerberater "Pflicht"

    Deine Aufregung ist unberechtigt. Jeder kann sich beim Finanzamt die Formulare herunterladen. Die Formulare sind sogar mit Erklärungen.
    Nach §89 Abgabenordnung sind die Finanzbeamten dir gegenüber Auskunftverpflichtet.
    Wenn du zu deiner Steuer Fragen hast, kannst du beim Finanzamt anrufen und du bekommst Auskunft.

    Allerdings wirst du aus eigenem Interesse heraus Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden oder zu einem Steuerberater gehen. Das Finanzamt gibt Auskunft, beratet aber nicht. Ein Steuerberater kann dich beraten, was für dich von voreilt ist und die Kosten kannst du auch geltend machen.
    Geändert von Fritz (11.07.2015 um 15:51 Uhr)

  6. The Following 2 Users Say Thank You to Fritz For This Useful Post:

    Darkfield (12.07.2015), King Jonge Dner (19.07.2015)

  7. #6
    Avatar von qmiq
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    Standard AW: Rechtsgrundlage für Steuerberater "Pflicht"

    Wollte auch sagen, jeder kann eine Steuererklärung machen. Dafür musst du eigentlich nur deine "Jahresabrechnung" vom Arbeitgeber eintragen und abschicken. Damit hast du dann aber noch nichts gewonnen. Die Steuererklärung ist ja dafür gedacht zu viel oder zu wenig gezahlte Steuern zu korrigieren.

    Wenn man das zum ersten mal macht, dann lohnt sich eine Steuersoftware. Da wird auch schon grundlegendes erklärt und man kann damit schon einiges an Geld sparen. Wenn man aber merkt, man kommt da an seine Grenzen oder da kommt was total überzogenes raus, dann macht es vielleicht Sinn einen Steuerberater zu beauftragen.

    Von daher braucht es für einen Steuerberater genauso wenig eine Rechtsgrundlage wie für einen Mechaniker vor ner TÜV Prüfung.
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