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  1. #21
    Avatar von Investigator
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    Standard AW: Rundfunkbeitrag/GEZ NICHT Rechtsfähig?!

    Der Unterschied zwischen einer Gebühr und einer Steuer besteht darin, dass eine Gebühr zwar für einen bestimmten Zweck ausgegeben werden kann, eine Steuer jedoch nicht. Alle Steuern gehen in die Staatskasse und das Parlament entscheidet, wie dieses Steuergeld dann auf alle Regierungsaktivitäten umverteilt wird. Die Geschichte ist voll von Steuern, die versprochen wurden, für ganz bestimmte Zwecke eingesetzt zu werden, aber dann endete es damit, dass sie zu völlig unabhängigen Zwecken umgeleitet wurden.

    Wenn die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks direkt durch den Staat kontrolliert würde, dann würde die Haushaltskommission eine beträchtliche Hebelwirkung auf die öffentlich-rechtlichen Medien ausüben. Es wäre möglich, dass negative Berichterstattung bestraft wird und positive Berichterstattung im nächsten Haushalt belohnt wird. Und sie würden wahrscheinlich damit durchkommen, weil staatliche Ausgabenentscheidungen in der Regel nicht viel Aufmerksamkeit von denjenigen erhalten, die nicht direkt davon betroffen sind.

    Aber wenn die Rundfunkgebühren an eine Organisation gehen, die ihren eigenen Geldbeutel hat, dann verlieren Politiker diesen Hebel. Alles, was sie tun können, ist, die Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Rundfunkgebühr zu ändern, aber das wäre für die gesamte Bevölkerung direkt sichtbar und würde Fragen aufwerfen.

    Nun zu der Frage "Ist es fair, dass jeder die gleiche Rundfunkgebühr zahlt, obwohl die Menschen unterschiedliche Einkommen haben? Vielleicht, vielleicht auch nicht. In Deutschland gibt es bereits einen Präzedenzfall für einkommensabhängige Pflichtgebühren. Krankenkassen und Sozialversicherungen arbeiten so. Aber diese zu handhaben, ist bereits ein bürokratischer Alptraum. Die Integration der öffentlich-rechtlichen Rundfunkgebühren in dieses System würde Ihre jährlichen Einkommensteuererklärungen noch komplizierter machen. Das wäre nicht wirklich gerechtfertigt, wenn man bedenkt, dass die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk um etwa zwei Größenordnungen niedriger sind als die übrigen Sozialversicherungsbeiträge.

    Es ist also eine viel bequemere Lösung für alle, wenn jeder eine Pauschalgebühr zahlen kann. Diejenigen, die wirklich ein Problem mit der Bezahlung der Gebühr hätten (Sozialhilfeempfänger), können eine Befreiung erhalten.

  2. #22

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    Standard AW: Rundfunkbeitrag/GEZ NICHT Rechtsfähig?!

    @Investigator,

    die Dänen sehen es anders. Sie haben gerade die Rundfunkgebühr abgeschafft, das Budget um ein Fünftel gekürzt, und finanzieren es künftig über Steuern... wobei es keine direkte neue Steuer gibt, sondern nur der persönliche Steuerfreibetrag gekürzt wurde. Wer also keine Steuern zahlt,weil er unterhalb des persönlichen Freibetrags liegt, zahlt nichts mehr.

    So ein Modell würde ich mir für Deutschland wünschen. Die Befürchtungen, dadurch könne die Politik die Sender beeinflussen, halte ich für übertrieben. Und im Übrigen beeinflussen die politischen Parteien die Sender jetzt schon, durch Posten in den entsprechenden Rundfunkaufsichtsgremien und andere Mechanismen.

    https://www.welt.de/kultur/medien/ar...f-Steuern.html
    Geändert von freulein (17.03.2018 um 22:33 Uhr)

  3. #23
    Avatar von DMW007
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    Standard AW: Rundfunkbeitrag/GEZ NICHT Rechtsfähig?!

    Rechtlich wird es immer schwieriger, gegen die GEZ bzw. den Rundfunkbeitrag vorzugehen. Im Dezember 2018 landete eine Klage vor dem EU-Gerichtshof. Sie fiel zugunsten der GEZ aus: Laut des Urteils ist der Rundfunkbeitrag legal. Bei säumigen Zahlern kann außerdem Zwangsvollstreckt werden. Die einzige Einschränkung besteht bislang darin, dass Inhaber von Zweitwohnungen nicht mehrfach zur Kasse gebeten werden dürfen. Hier wurde das Argument akzeptiert, der Inhaber könne ja nicht in beiden Wohnungen gleichzeitig TV/Radio konsumieren.

    Quelle: https://www.golem.de/news/gerichtsho...12-138235.html


  4. #24

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    Standard AW: Rundfunkbeitrag/GEZ NICHT Rechtsfähig?!

    Ich find das, wie so viele andere, dreist.

    Aber da gibts auch einen kleinen Trick, zugunsten mancher: Die Rundfinkgebühren können schön in die Insolvenz mit einfließen. Einfach nicht bezahlen, Summe auflaufen lassen und wenn man sowieso Schulden hat, einfach an die Verbraucherzentrale wenden, die helfen einem dabei

    Nachteil ist aber, dass nach Insolvenzeröffnung normal weiter gezahlt werden muss.. Aber wenn man seine tausend Euro für 1-2 Jahre auflaufen lassen hat, hat man die einfach gespart.

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