1. #1
    Avatar von Open Thought
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    Standard Schadensersatz nach Diebstahl?

    Hallo Community,

    der Inhaber I hat ein Auto, das bei ihm vor der Tür steht. Scheiben sind unten, Türen verschlossen. Nun klaut ein Dieb D dieses Auto, z.B. in dem er die Scheiben aufbricht. I hat davon nichts mitbekommen und möchte am nächsten Morgen mit dem Auto zu einem Geschäftstermin fahren. I findet sein Auto nicht. Er ist natürlich aufgebracht und ruft erst mal bei der Polizei an um sein Auto als gestohlen zu melden. Nun verpasst er diesen Geschäftstermin oder kommt zu spät weil er das klären musste, zu lange aufs Taxi warten musste was halt in der Situation passieren kann. Kunde ist weg und der geplante Auftrag geplatzt. Kann D von I wegen des Auftrages auf Schadensersatz verklagt werden, wenn D gefunden wird? Würde eine Versicherung den Schaden übernehmen falls man D nicht findet, wenn ja was für eine? (Versicherungstyp/Name)

  2. The Following User Says Thank You to Open Thought For This Useful Post:

    Sky.NET (02.02.2015)

  3. #2
    Avatar von Headstyle
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    Standard AW: Schadensersatz nach Diebstahl?

    Scheiben sind unten, und der Dieb schlägt sie ein, um das Auto zu stehlen? Scheint ein dummer Dieb zu sein. Sorry musste sein

  4. #3
    Avatar von Prinzessin
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    Standard AW: Schadensersatz nach Diebstahl?

    Zitat Zitat von Open Thought Beitrag anzeigen
    Kann D von I wegen des Auftrages auf Schadensersatz verklagt werden, wenn D gefunden wird?
    Ja, D hat neben dem strafrechtlichen Anspruch (Diebstahl) auch einen zivilrechtlichen Anspruch.

    D könnte gegen I einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung haben.
    ->
    § 252
    Entgangener Gewinn


    Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn. Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.
    Laut meines Kommentares gibt es dazu auch keinen Meinungsstreit, also müsste der Anspruch durch gehen.


    Bei der anderen Frage kann ich dir leider nicht helfen.
    Liebe Grüße



    [ . . ] мädcнeɴ lιeвeɴ eѕ,
    weɴɴ eιɴ jυɴɢe ѕιe prιɴzeѕѕιɴ ɴeɴɴт !!



    Mentos? Fühl dich geküsst, okok? <3




  5. #4
    Avatar von Fritz
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    Standard AW: Schadensersatz nach Diebstahl?

    Der Dieb hat mit größter warscheinlichkeit den einbruch aus Geldmangel begangen. Wenn nun I den Dieb auf Schadensersatz verklagt, muss er die Kosten um seine Forderung durchzusetzen vorstrecken. Selbst wenn I einen vollstrckbaren Titel hat, wie will er diesen durchsetzen, wenn der Dieb im Gefängniss ist und Gefangene bekantlich kein Vermögen haben.
    Wird der Dieb nicht gefasst, kann I ihn nicht verklagen.
    I sollte bei seiner PKW Versicherung erfragen ob Vandalismus mitversichert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird I die Folgen des Einbruchs selbst tragen müssen.
    I hat natürlich auch die Möglichkeit, alles dranzusetzen den Dieb zu ermitteln. Anschließend kann er dem Dieb alle Kosten in Rechnung stellen. Dann kann er einen Gerichtlichen Titel gegen den Dieb erstreiten. Dieser Titel gild nun 30 Jahre. Die Schuld wird mit 5% über Zinssatz verzinst. Alle paar Jahre kann er nun seinen Gläubger (Dieb) pfänden lassen umzu schauen ob er zu Geld gekommen ist. Bei dieser Art des vorgehens, kann I nur hoffen, dass der Dieb irgendwann und irgendwie zu Geld kommt, damitt I zu seinem Geld kommt.
    Geändert von Fritz (02.02.2015 um 09:18 Uhr)

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