Sky.NET (17.01.2015)
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17.01.2015, 01:54 #1
Auftraggeber zahlt nicht was tun?
Hallo,
wenn ein Hobby-Grafiker dem Betreiber eines Blogs eine kleine Grafik erstellt und sich beide auf eine Entlohnung von 15€ für diese Arbeit einigen, der Grafiker schreibt dem Blogbetreiber eine Rechnung mit dem Hinweis zahlbar innerhalb von 7 Werktagen, nach 10 Werktagen hat der Grafiker aber immer noch kein Geld gesehen. Wie ist in so einem Fall vorzugehen, damit der Grafiker an sein Geld kommt?
Der Grafiker hat den Verdacht, dass der Blogbetreiber darauf spekuliert, dass die Forderung eingestellt wird weil 15€ ja ein relativ geringer Betrag ist für den niemand vor Gericht gehen würde und wegen des Mindeststreitwertes wohl ohne weiteres auch nicht kann.
Alles wurde über Skype (Chatmessenger) abgesprochen es gibt also den Chatverlauf wo der Betrag und die Frist von 7 Tagen ausgemacht wurden und beide Einverstanden waren. Nach Lieferung war der Blogbetreiber nicht mehr in Skype online und hat auch auf Mails nicht reagiert. Name und Anschrift des Blogbetreibers sind bekannt, da die erstellte Grafik zu einem vorhandenen Design passen sollte und der Blogbetreiber daher die Adresse seines Blogs nannte, wobei es sich um eine .de Seite handelt mit Impressum in dem seine ganzen Daten stehen. Die Seite gehört nachweislich zum Zechepreller, da das erstellte Werk des Grafikers nun dort zu sehen ist.
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17.01.2015, 02:00 #2
AW: Auftraggeber zahlt nicht was tun?
Chatverläufe sind fälschbar und daher in der Regel nur Indizien wenn überhaupt und werden in der Regel nicht als Beweismittel zugelassen.
Eine Anzeige bzw. strafrechtliche Verfolgung wegen 15€ wird wegen Geringfügigkeit abgelehnt/eingestellt werden.
Siehe auch Geringwertige Sache – Wikipedia
Die Grenze der Geringwertigkeit liegt einem Urteil des OLG Frankfurt vom Mai 2008 zufolge bei 50 €
StPO - Einzelnorm
Dem Betrogenen würde es natürlich frei stehen zivilrechtlich gegen den Betrug vorzugehen, wenn er denn Bock hat wegen 15€ ein paar 100€ Anwaltskosten auszugeben.Java:
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17.01.2015, 02:11 #3
AW: Auftraggeber zahlt nicht was tun?
Werden die Verläufe von Skype aber nicht bei Microsoft gespeichert, sodass davon auszugehen ist, dass keine Manipulation möglich ist? Die Behörden könnten ja auch die Verläufe von M$ anfordern, an die Behörden in den Usa geben die ja auch alles raus, dann ist diese Spionage wenigstens einmal zu etwas zu gebrauchen.
Und ist es nicht so, dass der Verlierer eines Prozesses sämtliche Kosten zu tragen hat? Wenn der Grafiker sich an einen Anwalt wendet und z.B. 50€ für die Beratung bezahlt, würde der Streitwert bei 50€ + 15€ = 65€ liegen und wäre somit nicht mehr geringfügig. Die Anwaltskosten würde der Grafiker vom Blogbetreiber als Verlierer ja wiederbekommen und müssten somit auf den Streitwert anrechenbar sein. Außerdem können für Mahnungen ab der 2. doch Gebühren verlangt werden, wäre es also nicht nur eine Frage der Zeit bis aus den 15€ mehr als 50€ werden?
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17.01.2015, 02:23 #4
AW: Auftraggeber zahlt nicht was tun?
Joar wenn man sich den Stress antun will und erstmal 1 Jahr warten will bis überhaupt was passiert...
Da sitzen Mörder, Ticker, Vergewaltiger, und andere Schwerstkriminelle deren Fälle hochkomplex sind und viel dringender.
Glaubst du man bekommt dann Prio 1 weil Jemand 15€ Unterschlagen hat? U serious?
Btw. Betrug ist es augenscheinlich auch nicht:
§ 263 StGB Betrug - dejure.org
Ich frage mich was da überhaupt für ein Straftatbestand vorliegt.
Bevor ich mir in dem Fall einen Anwalt nehmen würde, würde ich sowieso erstmal anhand von Urteilen prüfen, ob das Rechtsgeschäft nicht sogar wegen Formmangel nichtig ist:
Rechtsprechung zu § 125 BGB - Seite 1 von 45 - dejure.org
Und selbstverständlich werden die Kosten für einen Internationalen Durchsuchungsbefehl, welcher dann anschließend von US-Amerikanischen Behörden in einem langen Verfahren geprüft und umgesetzt werden müsste, auch ohne Weiteres wegen 15€ erstmal vom Gericht vorgestreckt (müssen sie ohne Urteil ja).Java:
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17.01.2015, 02:34 #5
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Thanked 29 Times in 26 PostsAW: Auftraggeber zahlt nicht was tun?
Für mich stellt sich die frage ob es sich lohnt für Kleistbeträge einen derartigen Aufwand inklusive Prozessrisiko zu treiben. Wenn du seine Realdaten hast gibt es sicher andere weniger aufwendige Möglichkeiten.....
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17.01.2015, 02:42 #6
AW: Auftraggeber zahlt nicht was tun?
Bei 15€ würde ich einfach sagen "Shit Happens" (zumal ich für 15€ gerade mal den PC einschalten würde, und nachm Bootvorgang sofort aufhören würde was zu machen xD) und halt beim nächsten mal entweder direkt kostenlos oder gar nicht machen.
Man muss schon extrem gestört und verhärmt sein wegen 15€ son Aufriss zu starten.
Btw. gibts ein Unternehmen was Kothaufen als Geschenkt verpackt verschickt, das kostet dann zwar noch mehr Geld, aber finde ich wesentlich lustiger als ein jahrelanges und komplett sinnfreies Verfahren anzustreben...Java:
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17.01.2015, 04:44 #7
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Thanked 686 Times in 246 PostsAW: Auftraggeber zahlt nicht was tun?
Ich nehme mal an bei diesem "Grafiker" handelt es sich um dich, aber wie auch immer...
Wenn es (am besten in einem schriftlichen Vertrag und nicht nur in einem Chatverlauf) so geregelt ist, dass der Auftragnehmer so lange Eigentümer der Grafik ist bis der Auftraggeber bezahlt hat, dann könnte der Auftragnehmer wegen Urheberrechtsverletzung klagen. Da hat er bzw. du vielleicht bessere Chancen als wegen 15 € zu klagen. Aber ich mag stark bezweifeln, dass das hier der Fall war bzw. dass beim "Betrüger" überhaupt was zu holen ist, denn sonst hätte er es wahrscheinlich woanders in Auftrag gegeben.
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17.01.2015, 11:17 #8
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Thanked 1.519 Times in 977 PostsAW: Auftraggeber zahlt nicht was tun?
Wenn der Grafiker klever ist, wird er feststellen, dass er mit dem Mahnverfahren mehr Geld verdienen kann als mit der Grafik selbst.
Zuerst sollte der Grafiker dem Auftraggeber einfach eine Rechnung mit Zahlungsfrist 14 Tage schreiben. Nach dem die Zahlungsfrist verstrichen ist schreibt er eine Zahlungserinnerung.
Ab jetzt wird der Grafiker bei jeder Zahlungsaufforderung eine Gebühr von ca. 5€-10€, je nach Ermessen und Aufwand, zu der Rechnung dazuschreiben. So erhöht sich der Forderungsbetrag. Der Grafiker wird dann, ab einem Rechnungsbetrag von ca. 50€ das Gerichtliche Mahnverfahren beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Die entstandenen Kosten stellt der Grafiker dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung. Ist der Auftraggeber immer noch nicht Zahlungsbereit, kann der Grafiker die Pfändung beantragen. Entstandene Kosten werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt. Da der Auftraggeber ein Blog Betreiber ist, ist davon auszugehen, dass dieser Pfändbare Güter wie Bildschirm oder Computer hat. Der Pfändbare Titel ist 30 Jahre gültig. Irgendwann wir der Blog Betreiber zu Geld kommen und der Grafiker kann seine Forderung eintreiben und wird feststellen, dass er mit dem Mahnverfahren mehr verdient hat wie wenn er das Geld sofort bekommen hätte.
Mahnverfahren
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Flo (17.01.2015)
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