snickii (03.07.2013), ThunderStorm (03.07.2013)
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03.07.2013, 16:01 #1
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Thanked 27 Times in 25 PostsStrafe beim Autofahren aus Langeweile?
Hallo,
Ich wurde eben rausgezogen und mir wurde unterstellt dass ich aus langerweile durch die Gegend fahre.
Nur weil ich 4-5 Mal an denen vorbeigefahren bin.
Nun kommt angeblich eine Anzeige auf mich zu.
Was ist das denn für ein armes Deutschland? Vielleicht habe ich auch irgendetwas gesucht? Was sind' n das für Affen..
Ich mein, mir war langweilig, aber das wissen die doch nicht.
Geht das rechtlich überhaupt? Widerspruch lege ich sowieso ein.
Rechtsschutz ftw.
Edit: Er meinte irgendwas von ca. 20€, sehe ich aber gar nicht ein.Geändert von snickii (03.07.2013 um 16:05 Uhr)
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03.07.2013, 16:05 #2
AW: Strafe beim Autofahren aus Langeweile?
§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
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03.07.2013, 16:07 #3
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Thanked 27 Times in 25 PostsAW: Strafe beim Autofahren aus Langeweile?
Nur, woher wollen die das wissen? Kann doch jeden möglichen Grund haben.
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03.07.2013, 16:07 #4
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Thanked 2 Times in 2 PostsAW: Strafe beim Autofahren aus Langeweile?
Rechtlich können sie dir überhaupt nichts. Es ist dir frei überlassen wie oft du wo lang fährst. Hatte mal das selbe Problem.
Das sind einfach nur die total gelangweilten Polizisten die irgendwo am Straßenrand stehen und einfach irgendwelche Personen aus dem Verkehr ziehen und denen das blaue vom Himmel erzählen.
Fazit: Mach dir keine Sorgen um "rechtliche Konsequenzen".
Mfg
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snickii (03.07.2013)
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03.07.2013, 19:27 #5
AW: Strafe beim Autofahren aus Langeweile?
Es sind bisher nur ganz wenige wegen StVo §30 Abs. 1 zu einem Bußgeld verdonnert worden,
und für meinen Geschmack VIEL ZU WENIGE!
Bekannt sind wohl zwei Sachen aus 1997 und 1986.
§ 30 StVO Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Sollten sich aber Leute finden die das Bezeugen können UND sich belästig gefühlt haben
kann es zu einem Bußgeld kommen.
Ich hätte nichts gegen 80€ und einen Punkt, damit es mal die Leute kapieren das die
doofe rumgurkerei total NERVT!Geändert von Darkfield (03.07.2013 um 19:27 Uhr)
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HerrLatz (03.07.2013)
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03.07.2013, 19:54 #6
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Thanked 27 Times in 25 PostsAW: Strafe beim Autofahren aus Langeweile?
Naja, war mehr oder weniger eine Probefahrt, weil wir da einen Tunnel haben und ich etwas am Auto rumgebaut hab.
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