1. #1
    Avatar von Tony Montana
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    Standard Strafe für witterungsbedingt nicht sichtbare Markierungen und Schilder?

    Hallo,

    bei der jetzigen Jahreszeit kommt es ja zwangsweise immer wieder vor, dass z.B. die Markierungen von Sperrflächen aufgrund von Schnee nicht sichtbar sind. Das gleiche gilt für Straßenschilder. Besonders, wenn diese schon etwas durch einen Baum oder andere Pflanzen zugewachsen sind. Die Konsequenz könnte beispielsweise im zu schnellen Fahren bestehen, weil ein Begrenzungsschild nicht gesehen wird. Oder der Autofahrer parkt, wo er es nicht darf. Wie ist in diesem Fall die Rechtslage: Muss der Fahrer trotzdem für mögliche Gesetzesüberschreitungen haften, obwohl er davon gar keine Kenntnis haben konnte? Ein Autofahrer kann ja schlecht mitten auf der Straße anhalten und das Schild freimachen, sofern er das Schild überhaupt als solches wahr nimmt. Interessant wäre auch zu wissen, ob es eine spezielle Institution gibt, wo man solche Fälle melden kann.

  2. #2

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    Standard AW: Strafe für witterungsbedingt nicht sichtbare Markierungen und Schilder?

    Ein Tempolimit muss erkennbar sein. Ansonsten ist es ungültig. Dies musst Du jedoch beweisen können, dass dies der Fall war. Das gilt sowohl für Schilder, die von Bäumen oder Schnee bedekt sind als auch für solche, die durch ein anderes Kraftfahrzeug (z.B. einem parkenden LKW) nicht sichtbar waren.

    Siehe Verkehrsschild verdeckt: keine Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung | Ordnungswidrigkeitenrecht und Tempolimit muss erkennbar sein: Nur sichtbare Schilder gelten - n-tv.de
    Geändert von xOneDirectionx (05.03.2016 um 18:12 Uhr)



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  4. #3
    Avatar von Fritz
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    Standard AW: Strafe für witterungsbedingt nicht sichtbare Markierungen und Schilder?

    Zu viele Menschen bewegen sich im öffentlichen Raum und sind im Glauben, dass die Flächen wie Straße, Gehwege oder Parkplätze vom Schnee geräumt sein müssen. Sie glauben es muss immer Salz oder Split gestreut sein, so dass man problemlos laufen kann. Die Flächen Benutzer verhalten sich dann auch entsprechend. Tragen rutschende Schuhe, beispielsweise mit Ledersohle.

    Entgegen der üblichen Meinung, müssen nicht alle Flächen im Winter Schnee frei sein. Das bedeutet, wer bei Schneefall unterwegs ist muss mit den üblichen Gefahren rechnen und sich dagegen wappnen.

    Oberlandesgericht Koblenz, Hinweisbeschluss vom 19.07.2012 - 5 U 582/12
    Öffentliche Parkplätze brauchen nicht uneingeschränkt schnee- und eisfrei gehalten zu werden. Eine geradlinige Verbindung zu den jeweiligen Zielorten muss nicht gewährleistet sein. Vielmehr müssen Fahrzeugbenutzer glatte Stellen auf Kundenparkplätzen hinnehmen, falls sie den Weg nicht versperren und umgangen werden können.www.rechtsindex.de

    Wer einen Parkplatz im Winter benutzt, muss beim Aussteigen damit rechnen, dass es Glatt ist. Das Bedeutet, dass so wie für das Auto Winterreifen bei Schneefall Pflicht sind, muss der Fußgänger Winterschuhe mit Rutsch hemmendem Profil tragen wenn es schneit.

  5. #4
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Strafe für witterungsbedingt nicht sichtbare Markierungen und Schilder?

    Und nicht vergessen, Kaffee, direkt aus der Maschine, könnte heiss sein,
    und wer sich mit dem Hammer auf den Finger haut könnte leichte Schmerzen verspühren!

    Manchmal hab ich doch ernste Zweifel daran das unsere Spezies überleben darf, bei so viel Doofheit.
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
    Doofheit ist keine Entschuldigung.

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