1. #1
    Avatar von Open Thought
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    Standard Strafmaß für Straftaten - Verhältnismäßigkeit?

    Ich musste eben etwas schmunzeln als ich feststellte:
    StGB §328: Verursachen nuklearer Explosionen - 5 Jahre Haft
    UrHG §108a: Verbreitung von Schwarzkopien - 5 Jahre Haft
    Hier liegen Welten zwischen den zwei Taten hinsichtlich Schwere und Folgen.
    Ich frage mich daher: Anhand welches Maßes wird die Schwere einer Straftat bestimmt? Und in wie weit achtet der Gesetzgeber auch auf andere Straftaten/bezieht diese mit ein?
    Bei diesem Beispiel hat man zwar den Eindruck die Strafen werden gewürfelt aber in der Realität gibt es wohl ein Verfahren anhand dem festgestellt wird wie schwer eine Straftat ist.

  2. #2

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    Standard AW: Strafmaß für Straftaten - Verhältnismäßigkeit?

    Entscheiden müssen das immer die Richter. Die Gesetze werden von den Politikern gemacht.

    Wie du selbst festgestellt hast ist das Rechtssystem total im Arsch. Aber eins kannst du dir merken. Wenn du den Staat verarscht, wird er dich mit dem langen Schwanz der Gerechtigkeit penetrieren. Wenn du hingegen einzelne Personen schaden zufügst, juckt das niemanden.

    Ich finde es auch total dämlich, dass wenn eine berühmte Person Steuern in Millionenhöhe hinterzieht, er nur ein paar Jahre Haft kriegt (Der gute Uli weiß was ich meine) und ein no name einfach mal sein halbes Leben im Knast verbringen muss, weil er vielleicht 100.000 hinterzogen hat.


    Aber hey... Wenn du auf Kinderpornos stehst zahlst du eben 5000 Euro und wenn du ein paar Lieder runterlädst kannst du im Knast verrecken Oder jemand der 2 Menschen tötet, kriegt er eine mildere Strafe als ein Uploader.
    Geändert von MHRCube (30.03.2015 um 04:08 Uhr)

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    Open Thought (30.03.2015)

  4. #3
    Avatar von GERDexter
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    Standard AW: Strafmaß für Straftaten - Verhältnismäßigkeit?

    Viele stört es ja, aber es ist so: Lade niemals Illegal was aus dem Netz, denn das wird dich treffen. Aber Vergewaltiger, die Kiddies sich annehmen, oder ihre eigenen Kindern missbraucht haben, kommen mit Bewährung davon.

    Schau dir mal den Edathy an. Selbst wenn jemand nur Nackte Kinderbilder anschaut, unterstützt er ja die, die solche Bilder erstellen. Und was ist mit ihm?? Nix, passiert ihm ja rein gar nichts.

    Die Strafen hier sind einfach für den Arsch.

  5. #4
    Avatar von Prinzessin
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    Standard AW: Strafmaß für Straftaten - Verhältnismäßigkeit?

    Hallo,

    Es kommt ja immer darauf an, was genau man gemacht hat. Wenn man nicht viel verbreitet hat bekommt man ja auch nicht gleich 5 Jahre Haft!
    (1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig,
    so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
    Hier würde dann ja definitiv erst eine Geldstrafe in Betracht kommen!
    Dann spielt es auch noch eine Rolle, ob man Ersttäter ist oder ob man schon einige Straftaten verbrochen hat.



    [ . . ] мädcнeɴ lιeвeɴ eѕ,
    weɴɴ eιɴ jυɴɢe ѕιe prιɴzeѕѕιɴ ɴeɴɴт !!



    Mentos? Fühl dich geküsst, okok? <3




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    Open Thought (30.03.2015)

  7. #5
    Avatar von DMW007
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    Standard AW: Strafmaß für Straftaten - Verhältnismäßigkeit?

    Zitat Zitat von GERDexter Beitrag anzeigen
    Lade niemals Illegal was aus dem Netz, denn das wird dich treffen.
    Das ist so nicht richtig. Der reine Download, also wenn du für dich ein Album, Spiel oder einen Film herunterlädst, wird kaum verfolgt. Es lohnt sich einfach nicht und wäre unverhältnismäßig, da so ein recht großer Teil der Bevölkerung kriminalisiert werden würde. Ist ein Stück weit mit Cannabis vergleichbar: Wird man mit geringen Mengen erwischt, sieht die Justiz das ganze in der Regel als Eigenbedarf an und das Verfahren wird eingestellt.

    Was im Gegenzug allerdings recht aggressiv geahndet wird ist der Upload, also die Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Material für andere. Das eigentliche Problem entsteht eigentlich nur bei Tauschbörsen: Diese haben keine zentralen Server wie OCH (Uploaded, Share-Online) sondern funktionieren dezentral über ihre Nutzer. Das bedeutet: Jeder der etwas herunterläd bietet diese Datei automatisch für andere zum Download an und stellt sie somit öffentlich zur Verfügung. Mit der Zeit wird ein Werk dann schnell einige hundert/tausend mal oder gar noch öfter heruntergeladen, schon ist man bei gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung.

    Die meisten Leute wissen das nicht mal weil sie keine Ahnung haben wie Tauschbörsen funktionieren. Dazu kommen dann noch Apps wie Popcorn Time, die den Fakt dass es sich um eine Tauschbörse handelt vor dem Nutzer versteckt. Als Resultat kommen dann teure Abmahnungen zustande, wobei die mittlerweile ja im Umfang auch stark eingeschränkt wurden da es eben viele betrifft. Rechtlich ist das völlig korrekt, aber durch Unwissenheit fallen dadurch einige Leute eben in die Grube der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung. Und der Grundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" sollte ja eigentlich bekannt sein...

    Wer OCH nutzt bietet nichts automatisch zum Download für andere an, und steht somit nicht im Fokus der Content-Mafia. Im schlimmsten Falle müsste er sich wegen Urheberrechtsverletzung im privaten Rahmen verantworten, was um einiges minder geahndet wird wie gewerbsmäßige. Aber die Chance erwischt zu werden ist dort derzeit ohnehin ziemlich gering.


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    Open Thought (30.03.2015)

  9. #6

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    Standard AW: Strafmaß für Straftaten - Verhältnismäßigkeit?

    Hey,

    Also glaube jedem hier ist bewusst, dass unser Rechtssystem völlig für einen Arsch ist, weiß kaum wie man das definieren soll und das dumme dabei ist, dagegen kannst du nichts machen! Als Uploader wirst du härter bestraft als ein Kindervergewaltiger, sowas ist doch nicht normal? Nur weil durch den Upload mehrere Personen schaden zugefügt wird heißt es nicht, dass dadurch die Straftat schlimmer gestellt wird. Meine die Auswirkung ist doch das, was zählt und nicht die Anzahl. Sowas ist echt unterste Schublade.

    Als Kind dachte ich immer die heutige Justiz ist noch in Ordnung, ich meine Deutschland als sozialer Bundes- und Rechtsstaat. Da kann es einem doch nur gut gehen. Doch spätestens mit der Erweiterung meines sozialen Umfeldes bemerkte ich wie "dumm" unser Rechtssystem doch wirklich sein kann! Wie falsch doch manche Personen liegen können.
    Aber schätze jeder hat seine eigene Meinung zum Wort "Gerechtigkeit". Da wendet sich jemand an die heiligen Schriften ihrer Religion oder definiert "gerecht" komplett neu, aber jeder Mensch hat doch ein gewisses Moralverständnis. Klar, wir sehen hier als Gerechtigkeit Geld- und Haftstrafen und in anderen Ländern sagt man dazu, Todesstrafe, Folter, Auspeitchen, Amputationen von Gliedmaßen <- Das gilt in anderen Völkern als gerecht.

    Jedoch hat sich unser Rechtssystem auch im Laufe der Historik gewaltig verbessert finde ich. Heutzutage gibt es Wörter wie "schuldunfähig" oder "Täter-Opfer-Ausgleich". Manche Straftatbestände wurden abgeschafft und andere sind neu dazu gekommen. Homosexuelle Männer wurden damals ins Gefängnis gesteckt und oder in eine Psychiatrie gesperrt. Heute gibt es genug Homoehen. Aber auch wenn sich unser Rechtsstaat weiterentwickelt, heißt es dann, dass wir jetzt beim absoluten "Toppunkt" angelangt sind.

    Hab dazu ein gutes Beispiel gefunden.
    Wenn eine Straftat geschieht, kann man sich im Prinzip auf die Seite des Opfers oder des Täters stellen. Beispiel: Nehmen wir an, ein Mensch stiehlt einen Cent. Wenn man absolut unendlich auf der Seite des Opfers wäre könnte man sagen: Wer auch nur einen Cent stiehlt, wird hingerichtet. Das wäre die Strategie der massiven Vergeltung. Wir alle sehen jedoch, daß das falsch ist!

    Gibt jedoch auch mehrere Beispiele, die sich hier in Deutschland ereignet haben.

    - Wer einen Erwachsenen beleidigt, wird oft mit 30 Tagessätzen bestraft, sprich einem gesamten Netto-Monatsgehalt, dazu kommen natürlich Gerichtskosten und Anwaltskosten... (Gerecht?)
    - Jedoch wenn Schüler oder selbst erwachsene andere mobben, dan hat das meist keine Konsequenzen für die Täter, das Opfer hingegen hat emotionale Schäden und wechselt gar den Wohnort (Gerecht?)

    -- Ein Zahnarzt in Ulm, der 2 Patienten verklagt hat, weil die ihm nicht die Schulden bezahlt haben (je 100€) ist einerseits wegen Verletzung der Schweigepflicht zu 100 Tagesätzen und zu je 200, also insgesamt 20.000€ veruteilt worden (gerecht??)

    Naja ich finde das alles zutiefst ungerecht)

    Mit freundlichen Grüßen
    Riviane

  10. #7

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    Standard AW: Strafmaß für Straftaten - Verhältnismäßigkeit?

    Es ist schon eine Frechheit aber was willst du dagegen machen.Die Gesetze werden von Politikern gemacht aber die interessiert es nicht für die gibt es wichtigere Sachen.Wir können nur was dagegen machen indem wir die Politiker wählen die das auch machen aber die gibt es leider nicht.PECH GEHABT

  11. #8

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    Standard AW: Strafmaß für Straftaten - Verhältnismäßigkeit?

    Naja, was für Höchststrafen für Vergehen in den Gesetzbücher stehen und was dann später von den Gerichten verhängt wird, hat ja nicht viel miteinander zu tun. Die Strafen entsprechen halt auch oft dem Zeitgeist - entwickelt sich etwas scheinbar zum Problem, wird es härter bestraft. Das ist zwar für den einzelnen nicht gerecht, aber irgendwie marktwirtschaftlich: Steigt die Nachfrage nach einem Vergehen, wird's teurer Nukleare Explosionen (ohne weitere Vergehen wie Mord, Sachbeschädigung, Erpressung, Landfriedensbruch - die zählen extra) sind halt bisher recht rar.

    Wenn es um Kinder oder/und um Sexualverbrechen geht, ist halt die Meinung immer sehr schnell: Höchststrafe, am besten Schwanz oder gar Kopf ab. Wenn man sich mal mit Einzelfällen in der Presse beschäftigt, wird da durch die Gerichte eigentlich schon sehr differenziert geurteilt. Bei manchen Dingen (erinnerst sich noch jemand an den Kannibalen von Rothenburg?) bin ich sehr froh, kein Richter zu sein.

  12. #9

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    Standard AW: Strafmaß für Straftaten - Verhältnismäßigkeit?

    Hinter Urheberrechtsverletzungen und sowas steht eben eine riesige Lobby, die die Politiker zu härteren Strafen bringen will. Bei Kindesmissbrauch, naja er wird nicht der einzige sein der da im Bundestag sitzt und sowas toll findet. Dem deutschen Rechtssystem ist das Opfer einfach egal, solange es nur ein einfacher Mensch ist. Der Täter bekommt zum Beispiel auch Psychologen und Therapie deutlich besser bezahlt als die Opfer. Diese müssen sich sogar oft noch selber solche besorgen.
    Der Promibonus ist ja auch alt bekannt, das Personen wie Uli da quasi nichts bekommen war doch klar. In Deutschland kriegt man kein Recht, sondern nur ein Urteil. Bei diesem müssen sich Richter leider auf ein total dummes Gesetzbuch beziehen in bestimmten Bereichen.

  13. #10

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    Standard AW: Strafmaß für Straftaten - Verhältnismäßigkeit?

    Das die Strafmaße für Schwarzkopien lächerlich sind steht außer Frage, besonders im Vergleich zu Tötungsdelikten,und eine Nuklearexplosion kann ja nun mal nichts anderes sein,oder? Wenn ich berichte lese über Strafen bei Tötungsdelikten komm ich aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus. Egal wie die Unterscheidungen da sind von Mord über Totschlag bis fahrlässige Tötung oder aus versehen mit Todesfolge (meist 15 Jahre - 5 Jahre oder auch schon mal drunter) was dabei immer vergessen wird ist das Opfer ! Beispiel: ein 20 Jahre alter Mann wird von einem Auto überfahren, Tod. Der Fahrer des Wagens betrunken ohne Fahrerlaubnis, gibt fahrlässige Tötung mit irgendwas um die 5-6 Jahre vielleicht.
    Ok, es war nee Dummheit und keine Absicht und 6 Jahre im Kaffee Viereck sind lange, aber das Opfer war 20, hatte eine Lebenserwartung von 75 Jahren und ist nun die nächsten 55 Jahre tot. Das soll in Ordnung und Gerecht sein ?
    Die Verhältnismäßigkeit stimmt einfach nicht, nicht bei Tod und auch nicht bei Schwarzkopien, egal beides zum Kopfschütteln

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