1. #1
    Avatar von Mr.Bombastic
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    Standard Unterschreiben für einen Partyraum - folgen?

    Wenn ich als Volljähriger für einen Partyraum, der für eine Nacht gemietet wird, unterschreibe - wofür hafte ich alles? Bin ich somit auch Veranstalter, obwohl alles von anderen geplant wurde?

    Auf der Party würden unter 18 Jährige Personen sein (15-17), und Alkohol wird wahrscheinlich in Mengen fließen. Wenn z.B. die Polizei kommt und dort die Jugendlichen alle betrunken sind, kann ich dafür in Rechenschaft gezogen werden? Worauf müsste ich achten, oder sollte ich meinen Kopf dafür lieber nicht hinhalten?
    Geändert von Mr.Bombastic (01.07.2014 um 18:38 Uhr)

  2. #2

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    Standard AW: Unterschreiben für einen Partyraum - folgen?

    Wenn die jungen Leute Alkohol trinken und du bist der einzige der 18 ist, dann würde ich eh aufpassen. Die Frage kommt auf, woher kommt der Alkohol. Du bist der einzig 18 Jährige, somit liegt es nahe das du es ihnen besorgt hast und das ist strafbar.

    Beim Partyraum an sich, musst du dir halt durchlesen was du unterschreibst, die Richtlinien stehen ja im Vertrag.
    Ich kenn das nur mit Haftung wegen Sachen die kaputt gehen und halt das du angekackt wirst wegen Lautstärke und nicht der Inhaber. Lies dir den Vertrag durch, solltest du übrigens immer tun, wenn du was unterschreibst.

  3. #3
    Avatar von DMW007
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    Standard AW: Unterschreiben für einen Partyraum - folgen?

    Rein rechtlich gesehen lautet die entscheidende Frage: Handelt es sich um eine private oder öffentliche Veranstaltung? So Geschichten wie Bier mit 15 oder Jacky unter 18 fallen nämlich alle unters Jugendschutzgesetz. Das greift nur bei öffentlichen Veranstaltungen, dann aber auch ziemlich hart für den Veranstalter. Laut Jugendschutzgesetz muss dann nämlich nicht nur sichergestellt werden, dass minderjährige weder Alkohol noch Tabak kaufen dürfen (wobei das noch mal was anderes ist, für Alkohol brauchst du da z.B. eine Ausschankgenehmigung). Der Konsum darf auch nicht geduldet werden. Mit 'wegschauen' ist es da aber nicht getan, im Zweifelsfall hättest du eben besser kontrollieren müssen. Mit Einhaltung der altersabhängigen maximalen Anwesenheitszeiten von Kindern und Jugendlichen genau so wie die Kontrolle der Elternzettel.

    Wenn du tatsächlich Alkohol ausschenken willst brauchst du wie eben schon angekündigt eine Genehmigung und musst auch da natürlich die rechtlichen Vorschriften erfüllen. Beispielsweise bist du verpflichtet, mindestens ein nicht alkoholisches Getränk anzubieten, das nicht teurer wie das teuerste alkoholische Getränk sein darf. Besoffenen darfst du gar nichts mehr ausschenken, sonst bist du auch schnell für den Unsinn den die verzapfen mithaftbar. Wenn du das Rauchen drinnen erlauben willst musst du das Nichtraucherschutzgesetz beachten und so weiter und so fort. Das kann man nicht alles mal eben zusammenfassen auf was man da alles achten muss.

    Ist alles nicht so einfach und da lastet natürlich auch eine nicht gerade geringe Verantwortung auf dir. Du hast zwar nicht beschrieben was du vor hast. Aber ich ich vermute mal das soll eher eine Geburtstagsfeier o.Ä. werden und weniger ein viertes Woodstock. Daher würde ich dir empfehlen, das ganze als private nicht öffentliche Veranstaltung laufen zu lassen. Rechtlich gesehen musst du aber auch da aufpassen, dass das im Zweifelsfall auch so angesehen wird. Es reicht als Absicherung nicht aus, vor die Tür einen Zettel mit "Geschlossene Gesellschaft" zu hängen. Relevant ist die juristische Definition von privat bezieht sich auf Leute, die du kennst und die dir nahe stehen. Es ist also kalkuliert, sprich du weißt: Mein Kumpel Max, Peter etc kommen. Wenn während der Party noch spontan Leute mitkommen (z.B. Freunde von Freunden) die du nicht kennst, kann das ganze schon als öffentlich angesehen werden.

    Aber auch eine private Feier ist kein Freischein für Eskalationen. Zumal das auch so eine Sache ist wenn dann Gäste raus gehen und dann am Ende noch anfangen mit Randalieren etc.
    Das war jetzt auch eher die juristische Seite. Ich persönlich würde wenn du mit Leuten feierst die du einigermaßen gut kennst ein Auge auf das ganze haben. Wenn jemand zu viel hat oder anfangen will Unsinn zu bauen kümmerst du dich um den, das finde ich sollte auch kameradschaftlich drin sein, haben wir auch immer so gemacht. Dann sollte es gar nicht erst zu Eskalationen kommen, ihr räumt da am nächsten Tag wieder vernünftig auf und das wars.

    Bezüglich der Haftung: In der Hinsicht ist mir nur eine gerichtliche Entscheidung über die Aufsichtspflicht von Kindern zu einer Geburtstagsfeier bekannt. Demnach machen die Eltern ein Angebot zur vertraglichen Übernahme der Aufsichtspflicht, wenn sie andere Kinder zum Geburtstag ihres eigenen Kindes einladen. Selbst da kommt es immer auf verschiedene Umstände an, wie z.B. das Alter. Das kann hier natürlich nicht direkt angewendet werden, da rechtlich gesehen alle über 14 keine Kinder mehr sind sondern Jugendliche, und sich das hier auch auf die Eltern bezieht.

    Ich würde daraus für deine Situation schlussfolgern, dass du nur dann etwas zu befürchten hast, wenn du grob fahrlässig handelst. Sprich du siehst wie 12-Jährige gucken wer schneller die Jacky-Flasche exen kann und nicht eingreifst. Wenn ein 15-Jähriger sich ein Bier aufmacht sollte das kein Problem sein. Ist dir hingegen bekannt, dass dieser Junge nach dem 2. Bier anfängt Autos mit Backsteinen zu bewerfen, sieht es wohl schon anders aus.
    So wie ich das sehe ist das aber eine Art Grauzone, wo es keine eindeutigen festen Regelungen gibt. Im Jugendschutzgesetz sind sonst so ziemlich alle Dinge und auch eventuelle Ausnahmen geregelt. Jugendliche ab 14 dürfen beispielsweise mit Erlaubnis und Beisein der Eltern zuhause Alkohol konsumieren und auch einkaufen - Allerdings müssen die Eltern dafür sorgen, dass der Konsum im Rahmen bleibt und die Kinder nicht alkoholabhängig werden.
    Da das Jugendschutzgesetz auf privaten Feiern aber eben nicht gilt, gibt es hier keine klaren Regeln. Der Gesetzgeber geht wohl davon aus, dass auf privaten Veranstaltungen die verantwortlichen selbst dafür sorgen und ein vernünftiges Maß finden. Hier ist das ganze ja auch eher kontrolliert. Vermutlich sieht der Gesetzgeber hier eine deutlich geringere Gefahr, da hier der im Einzelhandel natürlich stark vorhandene Profitgedanke fehlt.

    Da du von anderen die Planen gesprochen hast, gehe ich mal davon aus, dass du das ganze nicht alleine machst. Der wo den Vertrag unterzeichnet ist in erster Linie haftbar. Verursacht ein dritter (z.B. ein Partygast) Schäden, musst du das soweit ich weiß mit ihm klären (bin mir nicht 100% sicher, wenns falsch ist möge mich jemand korrigieren). Wenn irgendwas kaputt geht und niemand will es gewesen sein, dann natürlich sowieso. So Sachen sind natürlich immer schwer abzuschätzen, kommt immer drauf an wie gut man sich kennt. Aber eine Garantie ist auch das nicht. "Bei Geld hört die Freundschaft auf" sagt man bekanntlich so schön. Falsch ist es also sicher nicht, wenn ihr untereinander abklärt wie mit solchen Dingen umgegangen wird, sodass du im Fall der Fälle dann nicht der Dumme bist und auf ggf. größeren Kosten alleine sitzt.

    Wobei so was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Wir hatten mal einen ähnlichen Fall, da ging es allerdings um keinen Schaden den jemand von uns verursacht hat. Viel mehr war das einem dummen Bürgermeister zu verdanken, dem unsere Kombination von saufen mit ein bisschen Sport nicht gefallen hat und daher der Ansicht war, das müsse sofort verboten werden. Aber eine Verfügung verfasst der Herr natürlich nicht umsonst, dafür wollte der einen Betrag im unteren dreistelligen Bereich haben (200€ waren das damals glaube ich).
    Rein rechtlich war dies das Problem von demjenigen von uns über den das ganze veranstaltet wurde. Für uns wars aber selbstverständlich, dass man den nicht auf den Kosten sitzen lässt, und jeder ein bisschen was dazu gibt, so wie er halt grade kann.

    Da das ganze nun doch etwas länger geworden ist, möchte ich am Schluss noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Anwalt bin. Alle obigen Informationen stellen einen Mix aus Recherche, Erfahrung und wenn entsprechend angemerkt meiner Meinung dar.


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    Darkfield (02.07.2014), Mr.Bombastic (01.07.2014), StarWarsFan (01.07.2014)

  5. #4
    Avatar von Mr.Bombastic
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    Standard AW: Unterschreiben für einen Partyraum - folgen?

    Richtig, ich mache das nicht alleine. Die gesamte Planung mit den Getränken, dem Essen, den Start- und Endezeiten liegt in den Händen anderer Personen. Ich bin mit denen sehr gut befreundet, hatte mit der Planung aber rein nichts am Hut. Ich soll nur Unterschreiben, da die alle nicht Volljährig sind. Auf der Party (wie du schon erwähnt hast, eine private Veranstaltung) werden noch mindestens 5 weiter Volljährige dabei sein (nicht älter als 20). Elternteile sind gar nicht vertreten. Es wird auch eine Lichtanlage aufgebaut und für Musik ist halt auch gesorgt (alles häuslich).

    Nun, sagen wir mal, die Paty ist im Gange und die Musik ging irgendwelchen Leuten auf die Nerven und sie haben die Polizei gerufen. Oder die Polizei ist zufällig vorbeigefahren. Ist vorbeigefahren und hat eventuell draußen stehende Minderjährige gesehen, die Alkohol trinken (um z.B. 1 Uhr). Sie kommen rein und finden Minderjährige mit Wodka & Co. in der Hand. Ich werde doch letztlich als Verantwortlicher in Rechenschaft gezogen, oder? Auf der anderen Seite bin ich doch eigentlich nur der "mieter" der Location. Wie würde das in diesem Falle ablaufen?

    Liebe Grüße.

  6. #5
    Avatar von Jura
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    Standard AW: Unterschreiben für einen Partyraum - folgen?

    Du bist aber auch der, der den Raum gemietet hat. Man wird den Verantwortlichen suchen, in dem Fall bist du das.
    Würde ich ganz arg die Finger davon lassen, kann echt sehr schlimm für dich ausgehen. Stell dir vor, jemand sauft sich da extrem voll, liegt dann mehrere Wochen im Koma oder es kommt zur Messerstecherei. Ist zwar nun übertrieben aber man kann nie wissen und da du der einzige bist, der unterschrieben hat, bist du auch dafür verantwortlich.
    Warte kurz, ich such den Witz!
    ('-' ) ( '-') (._. ) ( ._.) ( '-' ) ( ._. )

  7. #6
    Avatar von DMW007
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    Standard AW: Unterschreiben für einen Partyraum - folgen?

    Zitat Zitat von Mr.Bombastic Beitrag anzeigen
    Ich bin mit denen sehr gut befreundet, hatte mit der Planung aber rein nichts am Hut. Ich soll nur Unterschreiben, da die alle nicht Volljährig sind.
    Ersteres ist ja schon mal gut. Gegen letzteres spricht an sich auch nichts. Das haben wir früher nicht anders gemacht: Solche Sachen über einen laufen gelassen der schon 18 ist, und der geht dann auch gleich einkaufen
    Es ist aber wie gesagt so: Der wo den Vertrag unterzeichnet hat, haftet am Ende für alle entstandenen Mängel. Also alles, was bei so einer Party eben passieren kann: Gläser fallen runter oder landen vielleicht auch an der Wand, entstehende Brandflecken am Inventar durch Zigaretten, Joints oder was auch immer etc. Du wirst deine Leute und was bei denen so passiert wenn die dicht sind wohl besser kennen.

    An deiner Stelle würde ich daher vorher trotz allem mal einen Blick auf die Gästeliste werfen, und mir auch vorbehalten Leute zu streichen von denen du z.B. weißt, dass die dazu neigen Randale zu machen. Das kann Ärger vermeiden, bevor er entsteht.

    Zitat Zitat von Mr.Bombastic Beitrag anzeigen
    Nun, sagen wir mal, die Paty ist im Gange und die Musik ging irgendwelchen Leuten auf die Nerven und sie haben die Polizei gerufen.
    Auch wenn das nur die Einleitung für dein Beispiel-Szenario ist: So was würde ich grundsätzlich mit den Nachbarn abklären. Kurz besuchen, dich vorstellen, sagst am blablabla feiert ihr und es könnte daher etwas lauter werden. Wobei das bei einem Partyraum ja normal eher nicht nötig sein sollte. So was ist meist entweder gut isoliert oder befindet sich locationmäßig eher außerhalb, sodass nicht gleich die Nachbarn protestieren wenns da nach 22 Uhr etwas lauter wird. Je nachdem wo und wie deine Location so ist, ist das ggf. sinnvoll um solche Probleme zu vermeiden.

    Zitat Zitat von Mr.Bombastic Beitrag anzeigen
    Oder die Polizei ist zufällig vorbeigefahren. Ist vorbeigefahren und hat eventuell draußen stehende Minderjährige gesehen, die Alkohol trinken (um z.B. 1 Uhr). Sie kommen rein und finden Minderjährige mit Wodka & Co. in der Hand. Ich werde doch letztlich als Verantwortlicher in Rechenschaft gezogen, oder? Auf der anderen Seite bin ich doch eigentlich nur der "mieter" der Location. Wie würde das in diesem Falle ablaufen?
    Wenn die Minderjährigen draußen stehen kann das rechtlich schnell problematisch werden, denn da greift dann wiederum das Jugendschutzgesetz. Und das verbietet Jugendlichen unter 18 ganz klar den Konsum und generell die Erlaubnis harten Alkohol zu konsumieren. Ich würde sagen, da bewegst du dich rechtlich auf dünnem Eis. Auf der sicheren Seite bist du, wenn die Leute nach Möglichkeit nicht draußen mit Alkohol oder sonstigen Drogen rumstehen. Ist bei den Temperaturen natürlich einfacher gesagt als getan, besonders wenn dann drinnen auch noch nicht geraucht werden darf oder soll. Wobei erfahrungsgemäß wird das bei einer größeren Anzahl an Leuten spätestens ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr so arg beachtet. Da sind dann die meisten schon ein bisschen angetrunken, der oder die Veranstalter vielleicht auch, und dann nimmt das rote runde Schild keiner mehr so ernst

    Naja zurück zum Thema: Mit den Minderjährigen ist das generell so eine Sache, wie ich oben schon gesagt habe: Das Jugendschutzgesetz regelt diese ganzen Sachen, ist aber nur in der Öffentlichkeit wirksam. Ich bin daher der Meinung, dass dir nichts passiert, so lange deine Party zum einen privat bleibt (sprich nicht nach draußen in die Öffentlichkeit gelangt) und du nicht fahrlässig handelst. Das hier ist aber eine Detailfrage, die meiner Einschätzung nach rechtlich nicht eindeutig geklärt ist und auf die dir daher nur ein Anwalt eine wirklich rechtssichere Antwort geben kann.
    Ich habe ein bisschen recherchiert, und habe einiges gefunden. Auch Diskussionen mit einer ähnlichen Frage wie dieser. Der Großteil davon ist entweder unglaubwürdig da er durch ein Gesetz wiederlegt wird, und/oder lässt sich in keinster Weise nachprüfen und fällt daher für mich aufgrund von Unglaubwürdigkeit weg.

    Für dein Vorhaben würde ich dir und auch deinen Kumpels mit denen du das organisierst daher auf jeden Fall zwei Dinge empfehlen:
    1. Sorgfältig aussuchen wer eingeladen wird und auch abklären, dass niemand ohne vorher bescheid zu sagen mit fünf Kumpels antanzt
    2. Vorher verbindlich abklären wer sich um den 'Tag danach' kümmert, also: Sauber machen, aufräumen, Leergut wegbringen etc. und wie ihr eventuell auftretende Schäden regelt. Wenn man solche Locations für einen Abend mietet ist es auch nicht unüblich, dass man für solche Fälle gleich ein Pfand zahlen muss. Das am besten dann aufteilen.
    3. Das Fest im Blick haben und bei Problemen möglichst gleich einschreiten und gucken, dass die Party drinnen bleibt

    Wenn ihr euch daran haltet ist die Gefahr, dass ihr in eine unangenehme Situation kommt wo es eventuell Ärger geben könnte, schon von vorne herein sehr gering.

    Btw: Wie sieht es denn bei euch eigentlich mit der Erfahrung diesbezüglich aus? Hat das irgendjemand von euch schon mal gemacht, oder ists für alle das erste mal? Klingt für mich eher nach letzterem. Gerade da sollte euch klar sein, dass das schon ein gutes Stück Arbeit sein kann. Je nachdem wie viele Leute kommen, was die so mitbringen und was ihr mitbringt etc. Es müssen nicht hunderte von Leute kommen, damit das ganze nachher ordentlich zugemüllt ist. Das unterschätzt man schnell. Daher am besten vorher schon abklären, wer wann alles (im Optimal ihr alle) aufräumt. Erfahrungsgemäß sind am nächsten Morgen nicht mehr so viele Leute da wie am Vorabend. Und wenn man mit einem Kater aufwacht ist die Motivation aufzuräumen nicht übermäßig hoch.


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    Mr.Bombastic (02.07.2014)

  9. #7
    Avatar von ewasp
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    Standard AW: Unterschreiben für einen Partyraum - folgen?

    Kurz auf den Punkt. Wer schreibt der bleibt. Wenn du unterschreibst hast du auch die Verantwortung. Verantwortung ist nicht teilbar. Somit haftest du für alle an en Räumlichkeiten entstandenen Schäden. Bei dem Rest würde ich mal von gesundem Menschenverstand ausgehen. Es darf nicht gewerblich sein, als kein Eintritt und Verkauf mit Gewinnabsicht, sonst ist das Genehmigungspflichtig (Schankgenehmigung usw). Wenn du mit riesigen Problemen rechnest lass es einfach. Geht es aber um eine private Fete im Jugendraum warum denn nicht. Die Eigentümer wollen doch nur eine Absicherung wer für eventuelle Schäden aufkommt.
    Auch in einem Berg voller Scherben, kann man ein Muster erkennen.

  10. #8
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Unterschreiben für einen Partyraum - folgen?

    Was ist das denn für eine Räumlichkeit, wer vermietet diese?
    Ist das ein Privatgelände oder wird das von einer Gastronomie/Stadtverwaltung/Kirche bereit gestellt (also Gewerblich/Öffentlich)?
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
    Doofheit ist keine Entschuldigung.

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