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29.06.2014, 11:40 #1
Unwissentlich Plagiat gekauft Recht auf Original?
Moin!
Wenn man online einen Artikel günstig kauft, und der Verkäufer später die Bestellung storniert mit der Begründung es würde sich dabei um eine Fälschung handeln - hat man ein Recht darauf, dass er (wie in der Beschreibung angegeben) das Original schickt, oder muss man sich mit der Gutschrift des gezahlten Geldes zufrieden geben?
(Es war ein sehr günstiges Schnäppchen, daher wäre der Originalartikel ein ordentliches sümmchen mehr wert als das gezahlte Geld).
LG
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29.06.2014, 11:55 #2
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Thanked 60 Times in 42 PostsAW: Unwissentlich Plagiat gekauft Recht auf Original?
Sido, nein Du hast kein Recht darauf, denn auch der Käufer hat ein Widerrufsrecht und vor allen Dingen wenn es sich um ein Plakiat handelt.
Denn auch Du könntest da schwierigkeiten bekommen, denn unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Wenn der Verkäufer merkt, das es sich bei der von Ihm angebotene Ware um eine Fälschung handelt, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten.
Denn würde er es nicht tun, dann würde er sich strafbar machen und nach dem kaufmänischen Recht hat sich der Verkäufer korrekt verhalten.
Ich verstehe nicht warum es immer wieder Leute gibt die billige Plagiate kaufen, die spätestens nach 3 bis 4 Monaten kaputt sind und bei denen durch unsachgemäße Herstellung das Verletzungs oder Krankheitsrisiko zu 100 % besteht.
Hatte selber mal in Venedig Sonnenbrillen a la Armani gekauft und 3 Wochen später blääterten die Farben abund es bestand höchste Lebensgefahr, denn die kleinen Schrauben die die Scharniere der Bügel festhielten waren viel zu lang und bei einem Sturz hätte ich enorme Verletzungen oder gar Blindheit davon getragen hätte.
Zudem waren giftige Chemische Subtanzen die stark Krebserregend waren mit in der Brille verarbeitet gewesen lt. einem Laborbericht den ich in Auftrag gegeben hatte.
Kaufe mir heute lieber das original, denn da kann ich mir sicher sein das hier die gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden.
Und übringens: Ich brauche keine Armani oder Chanel Sonnenbrille, ich habe mir eine Gloryfy unbreakable gekuft, hat zwar auch knapp 200 € gekostet aber dafür ein echtes Austria Brodukt mit einer Top Qualität, wo sich die Armani Brillen dahinter verstecken können.
Für Qualität muss man etwas mehr ausgeben, aber es lohnt sich immer wieder, denn wer billig kauft, zahlt doppelt drauf und riskiert sogar oft noch seine Gesundheit.
Denn bei Plagiaten geht es in erster Linie nur darum, so gut wie möglich nach zu machen und so bllig wie möglich und jeder weiß, billig ist der schlechteste Weg.
Was Du machen solltest Sido, vergleich die Preise von dem gleichen Produkt und da ist es sogar möglich, bis zu 30% die Ware günstiger zu bekommen oder sogar noch mehr weil das Produkt ausläuft unf auslaufende Modelle sind keineswegs schlechter als die derzeit neuen Modelle.
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29.06.2014, 21:08 #3
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Thanked 120 Times in 91 PostsAW: Unwissentlich Plagiat gekauft Recht auf Original?
Juristisch kommt es darauf an, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Lies mal in den AGB des Verkäufers nach, wann er erklärt, dass der Kaufvertrag geschlossen wird (mit Bestellung oder Bestätigung oder Versand). Unter Umständen hast Du das Recht den Artikel zu bekommen. Das er falsch kalkuliert hat, spielt jedenfalls keine Rolle.
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29.06.2014, 22:37 #4
AW: Unwissentlich Plagiat gekauft Recht auf Original?
Wenn der Verkäufer feststellt, auch nach Abschluss des Kaufes, das es sich bei der Ware um ein Plagiat handelt, darf er den Artikel nicht verkaufen. Er würde sich ja des Betrugs strafbar machen. Daher ist es völlig in Ordnung, wenn er das gezahlte Geld zurück überweist. Sollte dieses Verhalten allerdings häufiger vorkommen, so ist natürlich von einem Betrug auszugehen nach dem Motto: Ist der Preis hoch genug kommt der Kauf zustande, ansonsten wird der Artikel als Plagiat bezeichnet und der Verkauf wird storniert. Also dann müsste man Anzeige erstatten oder z.B. die Verbraucherberatung hinzuziehen.
Auch in einem Berg voller Scherben, kann man ein Muster erkennen.
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Jokuu (29.06.2014)
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30.06.2014, 00:16 #5
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Sorry Leute, aber das ist einfach falsch. WENN (!) der Vertrag zustande gekommen ist, ist es das Problem des Verkäufers, wo er die Ware herbekommt. Natürlich darf er keine Fälschung ausliefern. Zur Not muss er halt für teureres Geld den Artikel von woanders beschaffen. Es ist nicht das Problem des Käufers, wenn der Verkäufer betrogen wurde.
Aber sehr wahrscheinlich steht in den AGB irgendwas wie: "Eine Bestätigung der Bestellung stellt keine Annahme des Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt erst mit der Versendung der bestellten Ware zustande."
Das der Verkäufer sich aber darauf beruft, gefälschte Waren zu haben, zeigt nicht gerade große kaufmännische Schlauheit.
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30.06.2014, 03:57 #6
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Thanked 5 Times in 3 PostsAW: Unwissentlich Plagiat gekauft Recht auf Original?
Du hast wohl Recht drauf. Auf deinen bestellten und bezahlten Artikel. Der Verkäufer macht sich mit der Nachricht der gefälschten Ware allerdings Strafbar.
Würde eventuell mal einen Anwalt hinzuziehen falls du ne Rechtsschutz hast
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olwel (30.06.2014)
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30.06.2014, 23:26 #7
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So, jetzt habe ich noch mal gegoogelt. Dadurch, dass Du schon bezahlt hast, ist der Kaufvertrag wohl auf alle Fälle zu Stande gekommen. Das heißt, der Verkäufer muss liefern, wenn Du darauf bestehst. Natürlich kannst Du auch ein netter Mensch sein und Verständnis zeigen und nicht auf Dein Recht beharren
Das gilt wohl aber alles nur bei einem gewerblichen Verkäufer. Wie das bei einem Privatverkauf bei Ebay aussieht - keine Ahnung.
Hier der Link:
AG Dieburg: Vertragschluss bei Zahlungsaufforderung in Eingangsbestätigung - shopbetreiber-blog.de
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01.07.2014, 01:43 #8
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Du bist im Besitz eines gefälschten Gegenstandes, das ist theoretisch schon strafbar. Da du aber (denke ich jetzt mal) einen originalen Artikel eigentlich gekauft hast, ist dies in dem Fall eine Nichterfüllung des Kaufvertrags/theoretisch schon Betrug. Das gilt auch bei Ebay, denn der Spruch, dass es sich um einen Privatkauf handelt blablabla heist nicht, dass mal lustig betrügen darf und damit durchkommt.
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01.07.2014, 08:06 #9
AW: Unwissentlich Plagiat gekauft Recht auf Original?
Stimmt so auch nicht, es kommt drauf an ob es ein Gattungskauf oder Spezieskauf ist. Aber wie schon beschrieben steht und fällt es mit dem Zustandekommen von einem Kaufvertrag. Theoretisch besteht sogar die Möglichkeit, dass man Erfolg hat und auf Irrtum plädieren könnte, wenn du sagst, dass der Artikel so viel Günstiger war als normal und es daher jedem klar sein sollte.
Kannst es ja mal konkreter beschreiben, was für wie viel gekauft wurde.
Aber selbst wenn, du fängst ja auch nicht an jemanden zu verklagen, nehme ich an. Daher lohnt sich das gar nicht da im Detail zu spekulieren. Für eine drohende E-Mail sollte das aber schon reichen was hier steht: Kaufvertrag liegt vor, Recht auf Ware.- But shit, it was 99 cents! -
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olwel (01.07.2014)
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09.08.2014, 12:59 #10
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Landgericht Berlin, Az.: 103 O 149/01
Du kannst auf der Lieferung eines Originals nicht bestehen. Der Verkäufer hat seinen Artikel nicht richtig beschrieben.
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