TomatenKetchup (11.12.2013)
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11.12.2013, 16:38 #1
Versehentlich mit Falschgeld bezahlen - Folgen?
Hey,
wenn ich irgendwo z.B. mit einem 50€ Schein bezahle, der wird geprüft und es stellt sich heraus, dass er nicht echt ist: Hat das Konsequenzen für mich? Geld im Geldbeutel wechselt ja ständig den Besitzer, da kann es doch leicht passieren, dass mir irgendwo ein falscher Fufziger untergeschoben wird ohne dass man es merkt.
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11.12.2013, 16:43 #2
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Thanked 249 Times in 183 PostsAW: Versehentlich mit Falschgeld bezahlen Folgen?
Solange es nur EIN 50 Euro Schein ist sollte da nichts weiter passieren, du darfst halt nur nicht weglaufen wenn die Polizei gerufen wird. Hast du mehrere Scheine davon im Portmonnaie werden sie sicherlich fragen woher du diese erhalten hast. Wenn du allerdings mehrfach geschnappt wirst dann würde ich 1. über die Qualität nachdenken und 2. mir Sorgen machen ob nicht die Polizei irgendwann auftauchen könnte (Hausdurchsuchung).
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11.12.2013, 16:44 #3
AW: Versehentlich mit Falschgeld bezahlen Folgen?
Du bist dazu verpflichtet deine Geldscheine zu überprüfen, beim 1. Mal und bei einer kleinen Summe wie z.B. 50€ wird nichts passieren, sollte es aber mehrmals vorkommen und in größeren Beträgen, kannst du dich dann hier verabschieden bis auf die nächsten paar Jahre.
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TomatenKetchup (11.12.2013)
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11.12.2013, 16:53 #4
AW: Versehentlich mit Falschgeld bezahlen Folgen?
Also müsste eigentlich jeder mit einem Geldscheinprüfer in der Tasche rumlaufen, und jeden neuen Schein auf Echtheit prüfen den man irgendwo als Wechselgeld bekommt?
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11.12.2013, 17:59 #5
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Thanked 1.937 Times in 1.180 PostsAW: Versehentlich mit Falschgeld bezahlen - Folgen?
TomatenKetchup:
-Diese Wasserzeichen sind in der Regel nicht fakebar. Wenn Du den Schein in sehr helles Licht hälst,
dann wirst Du die Wasserzeichen erkennen, ganz besonders den dunklen Strich in der Mitte ,
der den Schein trennt, stellt ein gutes Wasserzeichen dar.
Ich denke mal es ist einfach nachzuweisen, dass der Schein dir nicht gehört.
Und selbst wenn dir der Schein gehört - in dubio pro reo , im Zweifel für den Angeklagten.
Wenn man dir nicht nachweisen kann, dass Du ihn gedruckt hast, wirds da auch für die Polizei schwierig.
Solltest Du aber mehr als 2x irgendwo mit Falschgeld bezahlen , dann werden sie dich aufjedenfall
irgendwie Filzen und da kann gut eine Hausdurchsuchung erfolgen und sämtliche Drucker werden sichergestellt.
Wenn man einigermaßen weiss, wo man welche Scheine bekommen hat, dann kann man das ja angeben
und kann dafür garnicht belangt werden - es sei denn Du druckst die Scheine wirklich selbst.
Natürlich kann nicht jeder als Privatmann so ein Gerät zum Prüfen der Echtheit besitzen,
dennoch gibt es sehr sehr viele Eigenschaften an denen man erkennen kann,
dass der Schein echt ist.
Wenn diese aber alle perfekt gefaket wurden , dann kannst Du zumindest angeben,
nach welchen Kriterien Du den Schein geprüft hast und das sind ja dann Einige.Geändert von !lkay (11.12.2013 um 18:02 Uhr)
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11.12.2013, 18:14 #6
AW: Versehentlich mit Falschgeld bezahlen - Folgen?
Also bei 50 € und wenns zum ersten mal ist, dann passiert da nix. Außer halt das die Polizei deinen 50er mitnimmt.
Ist schon ne größere Summe aber man sollte ja auch eig selber immer gucken was für Geld man bekommt und es nicht eeinfach in seine Brieftasche stecken.
Aber mal ehrlich - ich glaub, dass zurzeit, auch bei größeren Filialen, relativ viel Falschgeld seinen Besitzer wechselt (DIese Duplikate sind dann aber schon aufwendiger und kein Ausdruck von zuhause auf normalem Papier).
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11.12.2013, 18:47 #7
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Hey,
es hat beim erstenmal keine Folgen. Ich sollte damals auch nur zur Polizei und denen mitteilen woher ich den falschen Schein hatte (war ein 20er). Der Schein wird dir allerdings NICHT erstattet.
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12.12.2013, 08:30 #8
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Der Ladenbesitzer kann dich mit Recht anzeigen und du wirst die Konsequenzen tragen müssen.
Du bist nämlich dazu verpflichtet dein Geld zu überprüfen, anders herum jedoch könntest du auch den Ladenbesitzer anzeigen sollte er dir mal Falschgeld geben.
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12.12.2013, 09:33 #9
AW: Versehentlich mit Falschgeld bezahlen - Folgen?
Und wie immer im deutschen Recht gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Polizei Bremen - Falschgeld
§ 147 StGB Inverkehrbringen von Falschgeld - dejure.org
Allerdings müsste dann ein Staatsanwalt erst mal den Vorsatz beweisen!
Die einzige Konsequenz wird der erhobene Zeigefinger sein und das Geld ist F-U-T-S-C-H.
(das ist dann die Strafe für die gewollte Unwissenheit!)Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
Doofheit ist keine Entschuldigung.
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12.12.2013, 12:16 #10
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Hatte den FAll auch schonmal. Ist nichts wieter passiert, nur leider sind die 20 € dann halt weg...
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